Seminar zum Jugendstrafvollzug in Amman

Teilnehmende des Seminars zum Jugendstrafvollzug im November 2023.
Teilnehmende des Seminars zum Jugendstrafvollzug im November 2023.
Jordanien

Der Umgang mit minderjährigen Inhaftierten und der Aufbau eines effektiven Vollzugsplansystems waren die Themen eines Seminars, welches die IRZ gemeinsam mit der jordanischen Direktion für öffentliche Sicherheit am 6. November 2023 in Amman veranstaltete.  Das Bundesministerium der Justiz finanzierte die Veranstaltung im Rahmen der institutionellen Förderung.

Die jordanischen Experten referierten unter anderem über die Themen „Strafen im jordanischen Jugendstrafrecht“ sowie „Transfer von Personen aus dem Jugend- in den Erwachsenenvollzug“. In Jordanien gibt es spezielle Gerichte, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für Jugendliche. Bei einer Bewährungsstrafe muss dem Gericht alle drei Monate ein Bericht vorgelegt werden. Ein besonderer Fokus liegt im jordanischen Jugendstrafrecht auf der Schlichtung zur Konfliktbeilegung. Auch auf diese Aspekte gingen die Referierenden ein. Das deutsche Expertenteam stellte die Jugendstrafen nach deutschem Jugendgerichtsgesetz vor und ging auf den Transfer von Personen aus dem Jugend- in den Erwachsenenvollzug in Deutschland ein. Die deutschen Referierenden stellten außerdem die Strukturierung und Erstellung eines Vollzugs- und Eingliederungsplans im Rahmen des Jugendstrafvollzugs sowie die Funktion der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe in Deutschland vor.

Die Teilnehmenden diskutierten den Umgang der Bewährungshilfe mit gewaltbereiten und/oder suchtkranken Jugendlichen sowie die Unterschiede, die sich aus der Altersgrenze des Jugendstrafvollzugs nach deutschem bzw. jordanischem Recht ergeben und tauschten sich zugleich über die Gemeinsamkeiten aus. Hierzu zählen der erzieherische Schwerpunkt und die Wichtigkeit der Reintegration in die Gesellschaft. Beide Aspekte haben sowohl im jordanischen als auch im deutschen Jugendstrafvollzug einen hohen Stellenwert.