Schutz des Wirtschaftssystems und Wettbewerbs in Marokko

(v.l.n.r.) Dr. Julian Kammin, Staatsanwaltschaft Köln; Mohamed Oukhlifa, Staatsanwaltschaft Marokko; Jörg Nothdurft, Bundeskartellamt.
(v.l.n.r.) Dr. Julian Kammin, Staatsanwaltschaft Köln; Mohamed Oukhlifa, Staatsanwaltschaft Marokko; Jörg Nothdurft, Bundeskartellamt.
Marokko

Am 9. und 10. Mai 2023 veranstaltete der Projektbereich Afrika der IRZ gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Marokko eine Konferenz zum Thema „Schutz des Wirtschaftssystems und Wettbewerbs“ in Rabat und knüpfte somit an die bereits seit einigen Jahren bestehende Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft an.

Die Konferenz zielte darauf ab, das Justizministerium Marokkos bei aktuellen Reformbemühungen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts insbesondere zu Wettbewerbsdelikten zu unterstützen sowie die Investitionsförderung und den Investitionsschutz entsprechend der vom König geförderten „Nationalen Initiative für menschliche Entwicklung“ zu stärken. Auch die Schulung der Staatsanwaltschaft in der praktischen Ermittlung stand im Fokus.

Zunächst erfolgte eine allgemeine Einführung in das Wettbewerbsrecht in Marokko und Deutschland, auch unter Berücksichtigung der besonderen Rolle des Bundeskartellamts, dargestellt durch Herrn Jörg Nothdurft, Leiter der Abteilung für Prozessführung und Recht beim Bundeskartellamt. Anschließend thematisierten die Experten aus Deutschland und Marokko die strafrechtlichen Aspekte sowie die praktische Ermittlung. Hierbei betonte Herr Dr. Julian Kammin, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Köln, die Relevanz von Straftaten, die unmittelbar den Wettbewerb betreffen. Am zweiten Veranstaltungstag stand die Zusammenarbeit verschiedener Akteure wie Staatsanwaltschaft und Bundeskartellamt in Deutschland bzw. Wettbewerbsrat in Marokko bei Wettbewerbs- und sonstigen Wirtschaftsstrafverfahren im Fokus. Auch zivilrechtliche Aspekte des Themas, wie Schadensersatzansprüche, wurden dargestellt und diskutiert.

Besonderes Interesse bei den ca. 40 marokkanischen Teilnehmenden weckten verschiedene Beispiele der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Wettbewerbs in der deutschen Justiz sowie die Berücksichtigung der EU-Vorgaben bzw. internationalen Konventionen.