Senegal - Jahresbericht 2019

Die senegalesische Delegation während des Besuchs der Deutschen Richterakademie in der Tagungsstätte Wustrau
Die senegalesische Delegation während des Besuchs der Deutschen Richterakademie in der Tagungsstätte Wustrau

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Senegal gilt als zuverlässige Demokratie und Stabilitätsanker in der westafrikanischen Region. Dies bestätigte sich erneut durch die im Februar 2019 friedlich durchgeführten Präsidentschaftswahlen, aus denen Präsident Macky Sall als Wahlsieger hervorging. Er wurde im ersten Wahlgang in seinem Amt bestätigt und trat im April seine zweite Amtszeit an. Die Regierung Sall gilt als liberal und reformorientiert. Priorität hat die Umsetzung eines umfangreichen Programms zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Senegals bis 2035 („Plan Sénégal Emergent“). Dieser sieht neben dem Ausbau der Infrastruktur des Landes und der Verbesserung der Investitionsbedingungen ebenfalls umfangreiche Reformen im Justizsektor vor.

So sollen insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts Reformen zur Verbesserung der Rechtssicherheit und des Investitionsklimas durchgeführt werden. Zudem wurden sowohl das Strafgesetzbuch als auch die Strafprozessordnung umfänglich überarbeitet und aktualisiert. Derzeit stehen die Operationalisierung des Strafrechts sowie die Harmonisierung der Gesetzestexte mit internationalen Abkommen im Mittelpunkt. Darüber hinaus sind der Aufbau eines Strafregisters vorgesehen sowie die Etablierung einer Prozesskostenhilfe mit dem Ziel, den Zugang zur Justiz für eine breitere Bevölkerungsgruppe zu ermöglichen.

Auch der senegalesische Strafvollzug steht vor massiven Herausforderungen. Denn zurzeit sind die Gefängnisse stark überbelegt. Dies liegt zum einen an der fehlenden oder mangelhaften Infrastruktur – es gibt zu wenige Gefängnisse, die zudem oft bauliche Mängel aufweisen – zum anderen an der massiven und langen Verhängung von Untersuchungshaft. Auch die Haftbedingungen entsprechen häufig nicht den internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund hat die senegalesische Strafvollzugsbehörde ein vierjähriges Reformprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 verabschiedet, das unter anderem vorsieht, die Haftbedingungen zu verbessern und internationale menschenrechtliche Standards zu implementieren. Außerdem sollen Resozialisierungsmaßnahmen verstärkt und das Strafvollzugspersonal besser aus- oder fortgebildet werden. Generell mangelt es bei der Durchführung der Reformen oftmals nicht am Willen der involvierten Akteure, sondern vielmehr an den personellen und finanziellen Ressourcen.

Konzeption

In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitete die IRZ 2018 ihre Tätigkeit auf Subsahara-Afrika und hier konkret auf die westafrikanische Region aus. Darüber hinaus sieht die IRZ mittelfristig die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf weitere Länder der westafrikanischen Region vor, um eine regional vergleichende Perspektive zu gewähren und mögliche Synergieeffekte zwischen den Ländern zu erzielen. Aufgrund der strategischen Wichtigkeit des Landes wurde ein Pilotprojekt mit Senegal vereinbart. Da die senegalesischen Akteure an einer Diversifizierung ihrer Projektpartner interessiert sind, sind sie sehr offen für eine Zusammenarbeit mit der IRZ.

In einer ersten Analyse zeigte sich, dass es großen Reformbedarf im senegalesischen Justizsektor gibt. Als erstes vereinbarte die IRZ daher eine Kooperation im strafrechtlichen Bereich sowie eine weitere Zusammenarbeit, um die Reformen im senegalesischen Strafvollzug zu unterstützen. Ziel dieser IRZ-Aktivitäten ist es, einen Beitrag zum Ausbau rechtsstaatlicher und rechtssicherer Strukturen und damit zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der innen- und außenpolitischen Stabilisierung Senegals und der gesamten Region zu leisten.

Zum Auftakt der Zusammenarbeit zwischen der IRZ und der senegalesischen Justiz reiste im Juni 2019 eine interdisziplinäre Delegation zu Gesprächen nach Berlin. Die Vertreterinnen und Vertreter des senegalesischen Justizministeriums (Abteilung für Strafrecht und Begnadigungen), der senegalesischen Strafvollzugsbehörde sowie der senegalesischen Richterhochschule erwartete ein umfangreiches fachliches Programm. Die Studienreise beinhaltete die Diskussion strafrechtlicher Themen sowie den Besuch von Justizvollzugsanstalten und der Deutschen Richterakademie. Die in Berlin begonnene Diskussion der Themen konnte während eines Seminars in Dakar fortgeführt werden. Hier standen insbesondere Fragen der Vollzugslockerung, alternative Strafsanktionen und die Grundlagen des deutschen Strafrechtssystems im Mittelpunkt.

Tätigkeitsschwerpunkte 2019

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Multidisziplinäre Studienreise einer senegalesischen Delegation zu den Themen Strafrecht, Strafvollzug und Richterfortbildung nach Berlin
  • Seminar „Strafrecht und Vollzugslockerung“ in Dakar
  • Symposium zur Praxis der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit in Strafsachen in Berlin mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Justizministerien und Staatsanwaltschaften der Länder Algerien, Jordanien, Marokko, Senegal und Tunesien

Ausblick

Die IRZ plant, ihr Engagement in Senegal im Jahr 2020 fortzusetzen und zu intensivieren. Grundlage hierfür soll eine „Gemeinsame Absichtserklärung“ zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Justizministerium von Senegal sein, welche Anfang 2020 gezeichnet werden soll. Im Zentrum der Aktivitäten soll weiterhin die Begleitung der Reformprozesse im Bereich Strafrecht und Strafvollzug stehen. Hierbei geht es insbesondere um die Operationalisierung des senegalesischen Strafrechts und die Harmonisierung mit internationalen Konventionen. Darüber hinaus soll das Thema Vollzugslockerung und Strafaussetzung mit dem Ziel bearbeitet werden, die überforderte Justiz zu entlasten. Im Bereich Strafvollzug liegt der Fokus auf der Verbesserung der Haftbedingungen und der Implementierung internationaler menschenrechtlicher Standards, der Stärkung von Resozialisierungsmaßnahmen sowie der Aus- und Weiterbildung des Strafvollzugspersonals. Das Thema Unabhängigkeit der Justiz soll außerdem durch die Unterstützung der Richterschaft, insbesondere durch Trainings im richterlichen Bereich, bearbeitet werden.