Senegal – Jahresbericht 2020

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, MdB, und die Staatssekretärin im senegalesischen Justizministerium, Aïssé Tall, während der Unterzeichnung des gemeinsamen Arbeitsprogramms im senegalesischen Justizministerium im Februar 2020 (Foto: BMJV)
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, MdB, und die Staatssekretärin im senegalesischen Justizministerium, Aïssé Tall, während der Unterzeichnung des gemeinsamen Arbeitsprogramms im senegalesischen Justizministerium im Februar 2020 (Foto: BMJV)

Strategische Rahmenbedingungen 

Rechtspolitische Ausgangslage 

Senegal verfolgt eine aktive Außenpolitik, sowohl in der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) als auch in der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen. Das Land gilt als zuverlässige Demokratie und Stabilitätsanker in der westafrikanischen Region. Die demokratische Tradition des Landes zeigte sich erneut in den friedlich durchgeführten Präsidentschaftswahlen im Februar 2019, in denen Präsident Macky Sall in seinem Amt bestätigt wurde.

Priorität der Regierung Sall hat weiterhin die Umsetzung eines umfangreichen Programms zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Senegals bis 2035 („Plan Sénégal Emergent“). Dieses sieht neben dem Ausbau der Infrastruktur des Landes und der Verbesserung des Investitionsklimas umfangreiche Reformen im Justizsektor vor. Trotz vieler positiver Entwicklungen sieht sich Senegal weiterhin mit großen Herausforderungen wie Energieknappheit, Nahrungsmittelkrisen, einem starken Bevölkerungswachstum und einer hohen Arbeitslosigkeit konfrontiert. Deshalb ist die senegalesische Regierung innerhalb der internationalen Gemeinschaft bemüht, finanzielle Unterstützung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu erhalten. Im Bereich des Wirtschaftsrechts sollen Reformen zur Verbesserung der Rechtssicherheit und des Investitionsklimas durchgeführt werden.

Im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie war Senegal im weltweiten Vergleich geringer betroffen. Allerdings kam es auch dort zu weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie zu Grenzschließungen. Insgesamt wurde das Land für seinen Umgang mit der Pandemie, insbesondere bezogen auf seine Aufklärungs- und Informationspolitik, international gelobt.

Konzeption 

In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nahm die IRZ im Jahr 2019 die Zusammenarbeit mit der senegalesischen Justiz als erstem Partnerstaat in Subsahara-Afrika auf. Schwerpunkte der Kooperation umfassen bisher vor allem die Bereiche des Strafrechts und Strafvollzugs. Im Februar 2020 wurde die rechtliche Zusammenarbeit durch den Abschluss einer Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem senegalesischen Justizministerium weiter vertieft. Hierbei teilen beide Seiten die Auffassung, dass sich die Zusammenarbeit zunächst auf folgende Gebiete erstrecken soll:

  • Weiterentwicklung und Verbesserung der Gesetze und Verordnungen im Bereich Strafrecht
  • Reformen im Strafvollzug
  • Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie weiteren Justizakteuren

Erfolgen soll dies durch einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die Durchführung von Fachgesprächen, Seminaren und Hospitationen, durch Schulungen und Weiterbildungen von Justizakteuren, neben den oben genannten Berufsgruppen auch von Strafvollzugspersonal sowie durch den Austausch von Gesetzestexten und Rechtsprechung.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen musste ein Großteil der vorgesehenen Maßnahmen der IRZ verschoben werden. Zudem stellte das Pandemiegeschehen die Justiz vor neue massive Herausforderungen: Fragen der E-Justiz und des elektronischen Rechtsverkehrs rückten plötzlich in den Vordergrund. Deshalb wurde der vereinbarte Themenkatalog um die Thematik der Digitalisierung der Justiz und die damit verbundenen Fragen des Zugangs zur Justiz erweitert und eine Online-Veranstaltung hierzu durchgeführt.

Tätigkeitschwerpunkte 2020

Straf- und Strafvollzugsrecht 

  • Seminar „Unterstützung der Reformen im senegalesischen Strafrecht und Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ mit dem senegalesischen Justizministerium in Dakar

Rechtspflege

  • Online-Seminar zur „Digitalisierung der Justiz“ in Zusammenarbeit mit dem senegalesischen Justizministerium
  • Unterstützung der Fachbibliothek des senegalesischen Justizministeriums

Ausblick

Durch den Abschluss der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem senegalesischen Justizministerium wird die IRZ die Zusammenarbeit mit der senegalesischen Justiz in den kommenden Jahren weiter intensivieren können. Im Jahr 2021 sollen die in diesem Jahr ausgefallenen Maßnahmen möglichst nachgeholt werden. Hier werden die Bereiche Strafrecht und Strafvollzug weiterhin eine zentrale Rolle spielen, insbesondere die Operationalisierung des senegalesischen Strafrechts. Zudem soll das überforderte Strafvollzugswesen entlastet werden, indem Beratungen zur Vollzugslockerung und Strafaussetzung angeboten werden. Durch die Zusammenarbeit mit der senegalesischen Richterhochschule soll außerdem die Richterschaft unterstützt und dadurch die Rechtsprechung gestärkt werden. Die IRZ wird darüber hinaus bemüht sein, die angedachten und notwendigen wirtschaftsrechtlichen Reformen in Senegal zu unterstützen.

Zudem sieht die IRZ 2021 die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf weitere Länder der westafrikanischen Region vor. Mittels verschiedener Aktivitäten wird die IRZ eine regional vergleichende Perspektive einnehmen, um mögliche Synergieeffekte zwischen den Ländern zu schaffen.