Erfahrungsaustausch mit dem senegalesischen Justizministerium zum Thema „Digitalisierung der Justiz“

Grafik: IRZ
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Senegal

Am 3. November 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit dem senegalesischen Justizministerium einen Online-Erfahrungsaustausch zur Digitalisierung der Justiz. Insbesondere durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist das Thema Digitalisierung in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen stärker in den Vordergrund gerückt. Auch im Justizwesen wird das Thema derzeit prominent diskutiert und mit der Forderung nach einem Digitalisierungsschub verknüpft.

Das Online-Seminar setzte die Veranstaltungsreihe in diesem Themenbereich mit den (nord-)afrikanischen Partnerstaaten der IRZ fort. Insbesondere mit Blick auf die derzeitige Krisensituation wurde die Veranstaltung unter besonderer Berücksichtigung des elektronischen Rechtsverkehrs konzipiert. Folgende Themenschwerpunkte standen im Vordergrund:

  • elektronischer Rechtsverkehr und E-Justice
  • Datensicherheit und Legal Tech
  • elektronisches Postfach und Verhandlung auf Distanz

Die internationalen Expertinnen und Experten brachten Sichtweisen und Erfahrungen aus Deutschland, Frankreich, Tunesien und Senegal in die Veranstaltung ein, die intensiv diskutiert wurden. Dabei ermöglichte die Beteiligung mehrerer Länder die Darstellung verschiedener Herangehensweisen, wobei häufig identische Probleme identifiziert werden konnten.

Für die IRZ nahmen an der Veranstaltung folgende Experten teil:

  • Dr. Lars Bierschenk, Richter am Landgericht Bonn
  • Jean Pierre Vogel-Braun, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Straßburg
  • Professor Hatem Rouatbi, Rechtsanwalt und Mitglied des Forschungslabors „Streitbeilegung und Vollstreckung“ der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tunis - El Manar

Die Online-Veranstaltung fand im Rahmen des Anfang 2020 geschlossenen Arbeitsprogramms zur rechtlichen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem senegalesischen Justizministerium statt.

Der rege Austausch während des Seminars verdeutlichte nicht nur das ausgesprochen hohe Interesse, sondern auch die Aktualität und den Facettenreichtum des Themenkomplexes. Die IRZ plant deshalb, die Zusammenarbeit mit der senegalesischen Justiz in diesem Bereich fortzusetzen und zu intensivieren.

Unterzeichnung eines gemeinsamen Arbeitsprogramms mit der senegalesischen Justiz

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, MdB, und die Staatssekretärin im senegalesischen Justizministerium, Aïssé Tall, während der Unterzeichnung des gemeinsamen Arbeitsprogramms im senegalesischen Justizministerium (Foto: BMJV)
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, MdB, und die Staatssekretärin im senegalesischen Justizministerium, Aïssé Tall, während der Unterzeichnung des gemeinsamen Arbeitsprogramms im senegalesischen Justizministerium (Foto: BMJV)
Senegal

Am 18. Februar 2020 unterzeichneten der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange, MdB, und die Staatssekretärin im senegalesischen Justizministerium, Aïssé Tall, eine Gemeinsame Absichtserklärung für die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Senegal.

Das Arbeitsprogramm sieht eine verstärkte Kooperation im Bereich des Strafrechts, im Strafvollzug sowie bei der Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie weiteren Justizakteuren vor.

Die IRZ ist seit 2019 in Senegal, als erstem Partnerstaat in Subsahara-Afrika, aktiv. Durch die gemeinsame Absichtserklärung wird die Zusammenarbeit der IRZ mit ihren senegalesischen Partnern weiter gestärkt.

Im Rahmen der Unterzeichnung des Arbeitsprogramms führte die IRZ zudem das Seminar „Unterstützung der Reformen im senegalesischen Strafrecht und Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ in Zusammenarbeit mit dem senegalesischen Justizministerium durch.

Themenschwerpunkte der Veranstaltung waren u.a.:

  • Die strafrechtlichen Reformen und Herausforderungen bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität
  • Die nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität in Deutschland sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
  • Die Bekämpfung von Geldwäsche, Drogen- und Menschenhandel

Von Seiten der IRZ wurde das Seminar durch Stefan Schlotter von der Staatsanwaltschaft Frankfurt und Thomas Junge von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin begleitet.

Die IRZ wird in diesem Jahr ihr Engagement in Senegal intensivieren. So sind weitere Seminare zur Unterstützung der Reformen im Strafrecht und Strafvollzug sowie zum Thema Unabhängigkeit der Justiz geplant.