Online-Fachgespräch über die Zusammenarbeit im Rahmen der Reform des zivil- und zivilprozessualen Verbraucherschutzes und der außergerichtlichen Streitbeilegung

Jordanien

In Kooperation mit der jordanischen Direktion für Verbraucherschutz fand am 30. März 2022 ein bereits seit Herbst 2021 geplantes Online-Fachgespräch zur Reform der jordanischen Verbraucherschutzrichtlinien statt, die überwiegend den rechtlichen Verbraucherschutz betreffen.

Die jordanische Direktion für Verbraucherschutz arbeitet seit ihrer Gründung im Jahr 2017 an der Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Zusammenarbeit mit der IRZ besteht seit Ende 2020. Konkret ging es bei der Veranstaltung um die Verbesserung der Qualität der bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien. Die jordanische Seite hatte zu dieser Thematik bereits 2021 einen großen Beratungsbedarf gemeldet. Aufgrund der Pandemielage fand die Veranstaltung im Online-Format statt.

Auf jordanischer Seite stellte Herr Wael Mouhadin, Leiter der Direktion für Verbraucherschutz, den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen im Verbraucherschutz dar und ging insbesondere auf die bestehenden Richtlinien und Prozesse und die sich stellenden Herausforderungen ein.

Im Auftrag der IRZ nahmen die Fachexperten Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf und Dr. Martin Vomhof, Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf, an dem Gespräch teil. In der Gesprächsrunde diskutierten sie den vom jordanischen Partner überarbeiteten Entwurf der Verbraucherschutzrechtlinien und präsentierten ihre Anregungen und Empfehlungen dazu. Diese sollen in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert und dem jordanischen Partner im Nachhinein zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen des Gesprächs gingen die deutschen Experten auf folgende Aspekte ein: die Einrichtung von Sachverständigengremien, rechtliche Anwendungsmöglichkeiten, Kriminalisierung zivilrechtlicher Verstöße, Eintragung in ein Verstöße-Register, Kostenfragen, Streitbeilegung, Verfahren vor den Verbraucherschlichtungsstellen, Time-Sharing, Informationspflichten, Widerrufsrecht, Verkauf gebrauchter Waren.

Die rege Diskussion und der Austausch zwischen allen Beteiligten zeigten, dass die Thematik von großem Interesse für die jordanischen Teilnehmenden ist.

Im Anschluss an die Veranstaltung wird die jordanische Seite die Empfehlungen der deutschen Experten prüfen und nach Bedarf anwenden. Ein weiteres Fachgespräch zu Rechtsfragen des elektronischen Online-Handels ist für Mai 2022 geplant. 

Online-Erfahrungsaustausch über Struktur und Arbeitsweise der Verfassungsgerichtsbarkeit in Jordanien und Deutschland

Jordanien

Am 23. März 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Verfassungsgericht einen Online-Erfahrungsaustausch über Struktur und Arbeitsweise der Verfassungsgerichtsbarkeit in Jordanien und in Deutschland. Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) durchgeführt.

Die IRZ arbeitet mit dem jordanischen Verfassungsgericht seit dessen Gründung im Jahr 2012 zusammen. Nachdem die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Kooperation erschwerten, soll sie in diesem Jahr wieder vollumfänglich aufgenommen werden.

Im Zentrum des Austauschs standen u. a. folgende Themen:

  • Die Einrichtung des jordanischen Verfassungsgerichts und seine Rolle beim Schutz der Freiheiten und der Demokratie,
  • Aufbau, Organisation und Leitlinien der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland,
  • Verfahren und Wege zur Entscheidungsfindung (u. a. auch die abstrakte und konkrete Normkontrolle und die Individualverfassungsbeschwerde),
  • Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit beim Schutz von Menschenrechten in Deutschland.

Eröffnet wurde das Seminar durch Herrn Sidi M. O. Khairy, Projektbereichsleiter für den Nahen Osten. Er begrüßte die Teilnehmenden im Namen der IRZ und begleitete die Diskussion mit Fragen und Anregungen. Auf jordanischer Seite wurde die Veranstaltung durch Vorträge von Herrn Fayez Al-Hamarneh und Dr. Akram Al-Masaedah, Richter am jordanischen Verfassungsgericht mitgestaltet. Für die IRZ nahmen Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Prof. Dr. Reinhard Gaier, ebenfalls Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. an der Veranstaltung teil.

Während des Austauschs wurden die Ähnlichkeiten und Unterschiede der Verfassungsgerichtsbarkeiten beider Länder herausgearbeitet sowie die Konsolidierung des noch jungen jordanischen Verfassungsgerichts und seine Rolle beim Schutz von Menschenrechten und Demokratie erörtert. So legte Richter Dr. Akram Al-Masaedah im Rahmen seines Referats die Entstehung des jordanischen Verfassungsgerichts, seine Struktur, Organisation, Leitlinien und seine Rolle beim Schutz von Freiheitsrechten und der Demokratie dar. Im Rahmen der Diskussion wurde zudem die Frage aufgeworfen, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit sich verhalten soll, wenn die getroffenen Entscheidungen nicht durch die staatlichen Stellen umgesetzt werden. Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier ging in diesem Zusammenhang auf die Situation in Deutschland ein und sagte, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in der Regel umgesetzt würden und keine weiteren Maßnahmen nötig seien. Wird Beispielsweise eine Norm für nichtig erklärt, steht damit fest, dass diese von Anfang an (ex tunc) rechtsunwirksam war. Für die unmittelbare Verwirklichung einer solchen Entscheidung bedarf es keiner besonderen Maßnahme zur Durchsetzung, vielmehr ist in der Folge lediglich die Anwendung der betroffenen Norm, insbesondere durch die Gerichte zu unterlassen. Außerdem hat das Gericht verschiedene Möglichkeiten auf die Nichtumsetzung eines Regelungsauftrags durch den Gesetzgeber zu reagieren. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Befugnis aus § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Regelung der Vollstreckung seiner Entscheidungen. Danach kann das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt und kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.

Die Veranstaltung zeigte, dass das Thema weiterer Diskussionen und einem vertieften Austausch bedarf. Deshalb wird die IRZ auch in den kommenden Monaten ihre langjährige Zusammenarbeit mit der jordanischen Justiz weiterführen und vertiefen.

Online-Seminare zum Thema „Moderne Gerichtsverwaltung“

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Jordanien

Im Oktober und Dezember 2021 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie zwei Online-Seminare zum Thema „Moderne Justiz- und Gerichtsverwaltung“. Die Veranstaltungen richteten sich insbesondere an Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten und wurden im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanziert.  

Im Zentrum der Seminare standen u.a. folgende Schwerpunktthemen:

  • Moderne Gerichts- und Justizverwaltung in Jordanien und Deutschland
  • Strategien zur Stärkung der Effektivität, Effizienz und qualitativen Verbesserung der Arbeit von Gerichten
  • Change-Management in der Gerichts- und Justizverwaltung
  • Einstellungsverfahren und Methoden der Personalführung
  • Fortbildungsmöglichkeiten für die Richterschaft
  • Korruptionsbekämpfung in der Gerichts- und Justizverwaltung

Auf jordanischer Seite wurden die Seminare vom Präsidenten des Gerichts erster Instanz von Amman, Ayoub Al-Sawair, eröffnet. In seinen Vorträgen ging er vor allem auf die Strukturen und Reformvorhaben in der jordanischen Gerichtsverwaltung ein. Insbesondere haben auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die jordanischen Gerichte vor große Herausforderungen gestellt und neue Bedarfe offengelegt.

Von IRZ-Seite wurden die Veranstaltungen durch Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, und Gerd Nolden, Leitender Regierungsdirektor des Oberlandesgerichts Köln, begleitet. 

Ziel der Veranstaltungen war es, Erfahrungen und Methoden zur Gerichts- und Personalführung auszutauschen und den Teilnehmenden neue Kenntnisse und Kompetenzen in diesen Bereichen zu vermitteln.

Auch im kommenden Jahr wird die IRZ ihre langjährige Zusammenarbeit mit der jordanischen Justiz weiterführen und vertiefen.