Erfahrungsaustausch in Amman über das Verwaltungsverfahren

Erfahrungsaustausch in Amman zum Thema Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsfindungsprozesse mit den Richterinnen und Richtern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Erfahrungsaustausch in Amman zum Thema Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsfindungsprozesse mit den Richterinnen und Richtern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie realisierte die IRZ einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsprozesse“ am 11. Mai 2023 in Amman. Das Bundesministerium der Justiz finanzierte die Veranstaltung, die sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit richtete. Gemeinsames Ziel des Erfahrungsaustauschs war es einen Beitrag zur Qualitätssteigerung der Rechtsprechung der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu leisten.

Über die Arten, Aufbau und Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens berichtete Dr. Hisham Mufdi Salem Al-Majali, Richter am Verwaltungsgericht.

Herr Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, gab im Auftrag der IRZ einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens. Er zeigte die Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts, die Verwaltungsarten und den Aufbau des allgemeinen (nichtöffentlichen) Verwaltungsverfahrens auf.

Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte Herr Schulte die Entscheidung im Verwaltungsverfahren. Dabei ging er nicht nur auf den Verwaltungsakt und dessen Rechtsfolgen ein, sondern auch auf den Erlass einer Allgemeinverfügung, also ein Verwaltungsakt, der sich an nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet i.S.v. § 35 Satz 2 VwVfG. Diese Form des Verwaltungsakts hat insbesondere während der Pandemie eine große Rolle gespielt.

Der Präsident des jordanischen Verwaltungsgerichts, Dr. Ali Rashid Hamid Abu Hajila rundete den Erfahrungsaustausch mit einem Einblick in die jordanische Ausgestaltung des Verwaltungsakts und dem jordanischen Verwaltungsprozessrecht ab.

Die jordanischen Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch. Die IRZ dankt den Experten und Teilnehmenden für die erfolgreiche Veranstaltung und freut sich auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit der jordanischen Justizakademie und dem Justizrat.

Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards

Erfahrungsaustausch in Amman zur Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Erfahrungsaustausch in Amman zur Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Jordanien

Im Rahmen der institutionellen Förderung des Bundesministeriums der Justiz veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem Jordanischen Justizministerium am 8. Mai 2023 einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards“.

Der Erfahrungsaustausch konzentrierte sich auf das Implementierungsverfahren internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der nationalen Gesetzgebung sowie auf die Kontrollmechanismen zur Einhaltung dieser.

Hana Hamdan Saeed Al Khab, Leiterin der Abteilung für Menschenrechte des jordanischen Justizministeriums, gab zunächst einen Einblick darüber, wie internationale Menschenrechte in der jordanischen Gesetzgebung umgesetzt werden.

Dr. Michael Erwin Fuchs, Ministerialrat a.D. und Lehrbeauftragter, gab einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Implementierungsprozesses internationaler Menschenrechtskonventionen. Dabei beschrieb er zunächst den Unterschied zwischen der Monistischen und Dualistischen Theorie, welcher Deutschland folgt. Internationale Verträge werden vom Bundespräsidenten oder der Außenministerin ausgehandelt. Im Anschluss werden die abgeschlossenen Verträge durch einen Transformationsakt mit Zustimmung oder Mitwirkung des Bundestages und Bundesrates in natürliches Recht umgewandelt, damit diese innerhalb Deutschlands Anwendung finden. Zur Kontrolle der nationalen Einhaltung internationaler Menschenrechte gibt es in Deutschland drei Wächter: die Gerichte, das Parlament und die Politik. Zudem beobachtet die Zivilgesellschaft die Umsetzung der Rechte und rügt die Regierung, sofern diese nicht ausreichend garantiert werden. Zuletzt benannte der Menschenrechtsbericht von Amnesty International Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit innerhalb Deutschlands.

Abschließend gab Hana Hamdan Saeed Al Khab einen Einblick in die jordanischen Kontrollmechanismen. Ebenso wie in Deutschland, werden jedes Jahr mehrere regionale, internationale und nationale Berichte erlassen mit Empfehlungen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes. Dabei wies sie insbesondere darauf hin, dass Jordanien diesen Empfehlungen Folge leisten muss, da sie oftmals an die Weiterführung von Entwicklungshilfen gekoppelt sind.

Die IRZ dankt dem Experten und den Teilnehmenden für den lebhaften, diskussionsfreudigen und zielführenden Austausch und freut sich auf die weiteren Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium.

Erfahrungsaustausch über verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen

Vortrag des Präsidenten des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt a.D. Winfried Schubert (2. v. links).
Vortrag des Präsidenten des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt a.D. Winfried Schubert (2. v. links).
Jordanien

Im Rahmen der institutionellen Förderung des Bundesministeriums der Justiz veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Verfassungsgericht einen Erfahrungsaustausch zum Thema verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen und die Wirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen in Jordanien und Deutschland.

Das jordanische Verfassungsgericht nahm 2012 seine Arbeit auf, zuvor war es Aufgabe der ordentlichen Gerichte die jordanische Verfassung von 1952 auszulegen. Um weiterhin bestehenden Unsicherheiten und Fragen aus dem Weg zu räumen, setzt die IRZ ihre kooperativen Beratungen fort. Die Veranstaltung ist Teil dieser Aktivitäten.

Ähnlichkeiten der Gesetzesauslegung in Deutschland und Jordanien

Im Rahmen der Veranstaltung am 8. März 2023 gab Prof. Dr. Mayssa Baydoun, Richterin am jordanischen Verfassungsgericht, einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Mechanismen der verfassungskonformen Gesetzesauslegung im Land. Dabei wurden viele Ähnlichkeiten zur Gesetzesauslegung in Deutschland deutlich. Die Richterinnen und Richter wenden im Wesentlichen die teleologische, historische, grammatikalische und systematische Auslegungsmethode an.

Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt a. D., stellte die verfassungskonforme Gesetzesauslegung genau vor. Dabei wies es insbesondere auf Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz hin, welcher die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die Verfassung bindet. Er bekräftigte die Tatsache, dass die Verfassung als lebendiger Gesetzestext wahrgenommen werden sollte, der auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung stetig weiterentwickelt wird. Zudem gab er einen Einblick in die verschiedenen Möglichkeiten des Gerichts zur Überprüfung der Gesetze und die Rechtsfolgen, sofern ein Gesetz für nichtig oder teilnichtig erklärt wird.

Der zweite Teil des Seminartags fokussierte sich auf die Wirkung verfassungsgerichtlicher Urteile. Dr. Akram Mosaada, ebenfalls Richter am jordanischen Verfassungsgericht, wies auf die Problemstellung der Durchsetzbarkeit verfassungsgerichtlicher Urteile im fiskalischen Bereich hin. Besondere Herausforderungen ergeben sich beispielsweise, wenn ein einschlägiges Gesetz etwa im Bereich des Steuerrechts im Rahmen eines Urteils für nichtig erklärt wird und infolgedessen Rückzahlungsansprüche entstehen.

Der Erfahrungsaustausch fand seinen Abschluss mit einem weiteren Vortrag von Winfried Schubert über die Wirkung verfassungsgerichtlicher Urteile in Deutschland. In dem Zusammenhang betonte er die Wichtigkeit der Einheit der Rechtsordnung und die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts als Superrevisionsinstanz.

Die IRZ dankt den Expertinnen und Experten sowie den Teilnehmenden des jordanischen Verfassungsgerichts für den lebhaften, diskussionsfreudigen und zielführenden Austausch und freut sich auf die weiteren Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Verfassungsgericht.