Erfahrungsaustausch zum Thema „Völkerrechtliche Grundlagen des Asylrechts und internationale Best-Practice-Modelle“

Grafik: IRZ
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Jordanien

Jordanien beherbergt mehr als 750.000 Geflüchtete, von denen 80 Prozent außerhalb von Flüchtlingslagern in städtischen Gebieten leben. Allein in der Hauptstadt Amman leben mehr als 270.000 geflüchtete Personen. Nach dem Libanon nahm Jordanien weltweit prozentual die meisten Geflüchteten auf: Jede dritte in Jordanien lebende Person ist demnach ein/e Geflüchtete/r. Nicht nur die wirtschaftlich angespannte Situation stellt den Staat im Umgang mit Geflüchteten vor Herausforderungen; auch der Zugang zur Justiz für vulnerable Gruppen ist in Jordanien erschwert. Um dem entgegenzuwirken, engagieren sich in dort zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und bieten Rechtsberatung für Geflüchtete an, um diese zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund organisierte die IRZ gemeinsam mit den drei jordanischen Nichtregierungsorganisationen Justice Center for legal aid, Mizan und ARDD am 1. Juli 2021 einen ersten Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Völkerrechtliche Grundlagen des Asylrechts und internationale Best-Practice-Modelle“. Ziel der Veranstaltung war es, Defizite im Umgang mit Geflüchteten aufzudecken und mit den Organisationen Fachwissen aus der deutschen Praxis zu teilen. Zudem wurde thematisiert, wie zivilgesellschaftliche Akteure die Lage von Geflüchteten verbessern und diese unterstützen können.

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, und Rechtsanwalt Jochen Beekes an der Veranstaltung. Nachdem Jochen Beekes die Entwicklung und u.a. daraus resultierende Defizite des deutschen Asylrechts vorgestellt hatte, ging Birgit Naujoks explizit auf die Rolle von zivilgesellschaftlichen Akteuren bei Migrationsfragen ein. Auf jordanischer Seite berichteten Hadeel Abdel Aziz (Legal Center) sowie Suzan Mohareb (ARDD) von der Arbeit ihrer Organisationen und der Situation der Geflüchteten in Jordanien. Nach den Einführungen der Expertinnen und des Experten standen folgende Themen im Mittelpunkt des Fachgesprächs:

  • Implementierung internationaler Konventionen in nationales Recht: Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention
  • Asylrecht und dessen Praxis in Deutschland: Schwerpunkte und Reformen seit 2015
  • Die Rolle der Zivilgesellschaft in Asyl- und Migrationsfragen in Deutschland: Flüchtlingsräte in Deutschland als Best-Practice-Beispiele

Die regen Diskussionen und der Austausch zwischen dem Experten und den Expertinnen sowie den Teilnehmenden haben gezeigt, dass das Thema von besonderer Relevanz ist. Auch wurde deutlich, dass der Umgang mit Geflüchteten Jordanien und Deutschland vor ähnliche Herausforderungen stellt. Zukünftig sinnvolle und menschenwürdige Grundlagen zu schaffen, ist für beide Staaten ein angestrebtes Ziel.

Um den Austausch weiter zu fördern und einen Beitrag zur Lösung von Migrationsfragen im rechtlichen Bereich leisten zu können, strebt die IRZ eine Vertiefung der Kooperation in diesem Bereich mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in Jordanien an

Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.

Training zum Umgang mit Inhaftierten mit psychischer Störung, Gewalt- und/ oder Suchtproblematik

Grafik: IRZ
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Jordanien

In Kooperation mit der Direktion für öffentliche Sicherheit (PSD) in Jordanien veranstaltete die IRZ vom 31. Mai bis zum 9. Juni 2021 ein viertägiges Online-Training mit dem Thema „Umgang mit Inhaftierten mit psychischen Störungen, einer Gewalt- und/ oder Suchtproblematik“.

Der Direktor der Abteilung für internationale Kooperation des PSD, Ali Alutoum, leitete die Veranstaltung für Strafvollzugsbeamtinnen und -beamte, die in direktem Kontakt mit betroffenen Inhaftierten stehen und als deren Ansprechpersonen fungieren. Inhalt des Trainings war die Vermittlung der spezifischen sozialen und kommunikativen Fähigkeiten, um dieser Rolle gerecht werden zu können. Die Themen der Veranstaltung waren:

  • Klassifizierung der Insassen bezüglich einer psychischen Störung, Sucht- und/oder Gewaltproblematik
  • Erstellung von Vollzugs- sowie Eingliederungsplänen
  • Stufenkonzept für die Resozialisierung
  • Spezielle Herausforderungen im Umgang mit Suchtproblemen
  • Konfliktmanagement und Kommunikation
  • Typische psychiatrische Störungsbilder im Vollzug
  • Mögliche Auswirkungen der psychischen Störungen der Insassen auf das Vollzugspersonal und dessen Umgang damit
  • Balance zwischen Sicherheit und Behandlung
  • Deeskalationsmaßnahmen für das Strafvollzugspersonal
  • Entlassungsmanagement
  • Rollen und Zusammenarbeit der Angehörigen von Psychiatrie, Psychologischem Dienst, Sozialarbeit und Vollzugsdienst

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich folgenden Expertinnen und Experten am Online-Training:

  • Steffi Lindemann, Psychologin der Jugendstrafanstalt Berlin,
  • Alexander Grundlach aus dem zentralen Fachbereich Sucht der Jugendstrafanstalt Berlin,
  • Janet Juvet, Fachkraft für Psychiatrische Pflege, Justizvollzugsanstalt Hameln sowie
  • Esther Chan, Diplompsychologin, Leiterin des psychologischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf

Sie gaben den Teilnehmenden vielschichtige und detaillierte Einblicke in den Umgang mit der genannten Gruppe und vermittelten umfassende Informationen zu Haftbedingungen und Vollzugsplänen sowie zur gewaltfreien Kommunikation. Die Expertinnen und der Experte betonten die große Bedeutung der Kooperation zwischen Psychologischem Dienst, Sozialarbeit und dem Vollzugsdienst. Außerdem gingen sie detailliert auf die Ausbildung des Strafvollzugspersonals in Deutschland ein.

Die regen Diskussionen und der Austausch zwischen allen Beteiligten während der Veranstaltung zeigen, dass das Thema von großem Interesse für den jordanischen Strafvollzug ist. Aus diesem Grund strebt die IRZ die Fortführung der Kooperation in diesem Bereich an.

Die Veranstaltung fand im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) statt.


Online-Seminar „Digitalisierung der Gerichtsbarkeit und virtuelle Gerichtsverhandlungen“

Grafik: IRZ
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Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizrat, der jordanischen Justizakademie und dem jordanischen Obersten Verwaltungsgericht veranstaltete die IRZ am 7. und 8. April 2021 das oben genannte Online-Seminar. Mit rund fünfzig Vertreterinnen und Vertretern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Richterinnen und Richtern verschiedener Amts- und Berufungsgerichte war die Zahl der Teilnehmenden hoch. Das große Interesse an der Veranstaltung geht auch auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Justizbereich zurück.

Inhaltlich wurden folgende Fragen erörtert und lebhaft diskutiert:

  • Digitalisierungsprozesse in der Gerichtsbarkeit und virtuelle Gerichtsverhandlungen in Jordanien und Deutschland
  • Hürden, Herausforderungen und Vorteile von virtuellen Gerichtsverhandlungen für die Gerichtsbarkeit
  • Praktische Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Videotechnik in Gerichtsverfahren in Jordanien und Deutschland
  • Technische, finanzielle und organisatorische Fragen zu Digitalisierungsprozessen in der Gerichtsbarkeit

Die Diskussionen zeigten, dass beide Länder viel voneinander lernen können und mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Digitalisierung im Justizwesen stellt einen Prozess dar, der noch lang nicht abgeschlossen ist. Dieser Prozess profitiert vom Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und Rechtssystemen.

Als IRZ-Experten nahmen Dr. Volker Herbolsheimer, Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, und Dr. Oliver Kahlert, Richter am Landessozialgericht und im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig für die IT-Abteilung, an der Konferenz teil.

Vor dem Hintergrund des großen Interesses an den Seminarthemen plant die IRZ, die Kooperation in diesem Bereich fortzuführen und zu intensivieren.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanzierte das Seminar im Rahmen der institutionellen Förderung.