Online-Seminar zur Analyse von Verwaltungsklagen und Formulierung von Entscheidungen

Grafik: IRZ
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Jordanien

Am 9. und 10. März 2021 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie. Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert und richtete sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Im Seminar hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, sich Expertise zu Gerichtsverfahren bei der Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen und im Umgang mit Verwaltungsklagen anzueignen bzw. bereits vorhandene Fachkenntnisse zu vertiefen, mit dem Ziel, das neu erworbene Wissen in der Rechtspraxis umzusetzen.

Von Seiten der IRZ begrüßte Projektbereichsleiter Sidi Mohamed Khairy die Teilnehmenden. Dabei betonte er die große Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Jordanien im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Majid Ghobari, Richter am Obersten Verwaltungsgericht Jordaniens, äußerte sich in seinen Grußworten sehr positiv über die erneute Zusammenarbeit mit der IRZ. Der jordanische Justizrat und die jordanische Justizakademie arbeiteten Hand in Hand an neuen Reformplänen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Durch die Veranstaltungen mit der IRZ erhielten die jordanischen Partner wertvolle Informationen und Ideen aus der deutschen Rechtspraxis.

Mit Volker Ellenberger, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, und Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, beteiligten sich – im Auftrag der IRZ – zwei ausgewiesene Experten an der zweitägigen Veranstaltung. Sie referierten zu folgenden Themen, zu denen sie Fallbeispiele vorstellten:

  • Sinn und Zweck des Verwaltungsakts
  • Elemente des Verwaltungsakts
  • Rücknahme und Aufhebung des Verwaltungsakts
  • Vollstreckung des Verwaltungsakts
  • Aufbau und Formulierung einer Gerichtsentscheidung in einer Verwaltungsklage
  • Ablauf eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

Die jordanischen Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den deutschen Experten. Aufgrund des weiteren Bedarfs seitens der jordanischen Partner beabsichtigt die IRZ, in diesem Jahr weitere Veranstaltungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit anzubieten.

Erfahrungsaustausch zum Thema „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“

Grafik: IRZ
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Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 7. Dezember 2020 einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Internationale Rechtshilfe in Strafsachen“.

Im Rahmen der internationalen Rechthilfe ist ein enger und vertrauensvoller Austausch zwischen den einzelnen Staaten und den jeweiligen nationalen Behörden unabdingbar. Zu diesem Zweck veranstaltete die IRZ den Erfahrungsaustausch in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium, wobei auch Vertreterinnen und Vertreter des Justizrates sowie der jordanischen internationalen Polizei teilnahmen.

Sidi Khairy, Projektbereichsleiter bei der IRZ, führte durch die Veranstaltung. Richter Dr. Hasan Abdallat, Stellvertretender Generaldirektor der Staatsanwaltschaft Amman, trat als jordanischer Experte auf und berichtete ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der internationalen Rechtshilfe, Auslieferungsverfahren sowie über nationale Bestrebungen, den Informationsfluss auf nationaler und internationaler Ebene durch das Vorantreiben der Digitalisierung zu verbessern und somit die internationale Strafverfolgung effizienter zu gestalten.

Als IRZ-Expertin und IRZ-Experten referierten:

  • Dr. Ralf Riegel, Referatsleiter für Internationales Strafrecht und Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung und Vollstreckungshilfe, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
  • Solveig Volquardsen, Staatsanwältin und Referentin im BMJV
  • Urs Wäckerlin, Richter am Amtsgericht und Referent im BMJV
  • Tobias Lübbert, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Neben den rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechthilfe wurde das Prozedere der Auslieferungsverfahren vorgestellt. Auch die Themenkomplexe der kleinen Rechtshilfe und Vermögensabschöpfung standen im Fokus des Erfahrungsaustauschs.

Durch die Diskussionen während der Veranstaltung wurde deutlich, dass die jordanischen Behörden großes Interesse an diesem Thema haben und nach wie vor Bedarf besteht, sich in diesem Bereich international zu vernetzen und aus Best-Practice-Beispielen zu lernen. Aus diesem Grund strebt die IRZ auch im kommenden Jahr eine vertiefende Kooperation in diesem Bereich an.

Die Veranstaltung wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert.

Seminar in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium zum Thema Antikorruption

Grafik: IRZ
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Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 13. und 14. Oktober 2020 ein Online-Seminar zum Thema „Bekämpfung der Korruption“.

Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Strafverfolgung von Korruptionsdelikten durch die Staatsanwaltschaft und Strafgerichte, die Prävention von Korruptionsfällen insbesondere in der Staats- und Kommunalverwaltung und die Rolle der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Korruption. Zudem wurden folgende Themen im Rahmen des Seminars vorgestellt und diskutiert:

  • Wirksame Instrumente der Korruptionsbekämpfung
  • Methoden der Aufdeckung und Ermittlung von Korruptionsdelikten
  • Die Rolle der Gerichte bei der Prävention von Korruptionsverbrechen und Rechtsverletzungen
  • Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Korruption und Präventionskonzepte

Für die IRZ nahmen als Experten Wolf-Tilmann Baumert, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Helmut Leithäuser, Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal, sowie Rechtsanwalt Dr. Helmut Brocke an der Veranstaltung teil. Sie boten den Teilnehmenden vielschichtige und detaillierte Einblicke in deutsche Ermittlungsstrategien und Präventionskonzepte vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Der jordanische Teilnehmerkreis setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Justizministeriums, des Hohen Justizrates, der Anti-Korruptionsbehörde, der Anti-Geldwäsche-Einheit sowie des Staatssicherheitsgerichts zusammen. In der Diskussion wurde deutlich, dass das Thema Korruptionsbekämpfung von enormer Brisanz ist und einen hohen Stellenwert für die jordanischen Behörden einnimmt. Aus diesem Grund strebt die IRZ die Fortführung der Kooperation in diesem Bereich an.

Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Zuwendung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.