Das Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen

Training of Trainers zum Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen mit den Teilnehmenden des Jordanischen Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit.
Training of Trainers zum Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen mit den Teilnehmenden des Jordanischen Justizrats und der Direktion für nationale Sicherheit.
Jordanien

Im Rahmen des Projekts „Effizienzsteigerung im Strafverfahren“, welches die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium und dem jordanischen Justizrat umsetzt, fand am 4. und 5. Juli 2023 das zweitägige Training of Trainers zum Thema „Das Ermittlungsverfahren und dessen Besonderheiten in Menschenhandels- und Geldwäschefällen“ in Amman statt. Das Seminar ist Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projektes „Förderung der Rechtssicherheit: Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien (2020-2023)“.

Jordanien verfolgt bis 2026 einen strategischen Plan der unter anderem ein transparentes und effizienteres Strafgerichtsverfahren zum Ziel hat. Herr Qais Al-Ghazawi, Richter am Gericht Zarqa, betonte daher in seiner Begrüßung das große Interesse der jordanischen Partner und die Wichtigkeit der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Der Fokus des zweitätigen Training of Trainers lag am ersten Tag auf den Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens in Menschenhandelsfällen. Richter Dr. Thaer Nassar, Staatsanwalt in Amman, gab einen Einblick in die Ausgestaltung und das Vorgehen des Ermittlungsverfahrens in Jordanien. Dabei ging er auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Gerichtspolizei und der Direktion für öffentliche Sicherheit besonders ein. Gunnar Schenk, Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts Berlin (LKA) und stellvertretender Leiter für die Bearbeitung und Bekämpfung von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zum Nachteil Minderjähriger, gab einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens und das Vorgehen bei solchen Fällen. In seinem Vortrag stellte er deutsche Best-Practice-Modelle im Ermittlungsverfahren von Menschenhandelsfällen anhand von Fallbeispielen vor. Jordanien und Deutschland stehen vor ähnlichen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Der größte Unterschied jedoch liegt in der Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren, da die Ausgestaltung in Deutschland einen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft setzt, wobei die Polizei auf Verdacht hin die Kompetenz hat Ermittlungen zu beginnen. In Jordanien hingegen sieht die Strafprozessordnung keine Eigeninitiative bei Ermittlungen der Polizei vor, da diese Kompetenz bei der Staatsanwaltschaft liegt.

Der zweite Tag behandelte die Ausgestaltung und die Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren bei Korruption und Geldwäschefällen. Dr. Peter Schneiderhan, Rechtsanwalt und Oberstaatsanwalt a.D., gab einen Einblick in die staatsanwaltliche Praxis, Dr. Thaer Nassar ging anhand von aktuellen Fallbeispielen auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Strafverfolgung ein. So gelang ein gewinnbringender Austausch, da zielgerichtet von Erfahrungen über ähnliche Herausforderungen berichtet werden konnte.

An die Veranstaltung werden im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen anknüpfen, so beispielsweise eine Delegationsreise nach Berlin und ein weiterer Erfahrungsaustausch der an die Fragen und Herausforderungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Training of Trainers anknüpft.

Die IRZ dankt den Experten und Teilnehmenden des jordanischen Justizrats für den zielführenden Erfahrungsaustausch, die erfolgreiche Zusammenarbeit und freut sich auf die weiteren Seminare.

Erfahrungsaustausch in Amman über Gesetzgebungstechniken und das Verwaltungsverfahren

Erfahrungsaustausch in Amman über die Erstellung von Gesetzentwürfen und Gesetzgebungstechniken mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Erfahrungsaustausch in Amman über die Erstellung von Gesetzentwürfen und Gesetzgebungstechniken mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Jordanien

Die IRZ realisierte im Rahmen der Zuwendungen des Bundesministeriums der Justiz und in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Erstellung von Gesetzentwürfen / Gesetzgebungstechnik“ am 9. Mai 2023 in Amman.

Gemeinsames Ziel der Veranstaltung ist die Optimierung und Effizienzsteigerung von Verfahrensabläufen in der jordanischen Justiz und richtet sich an die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Akteure in Jordanien.

Dr. Rania Diab Muhammad Al-Rawahleh, Rechtswissenschaftlerin sowie Dr. Michael Erwin Fuchs, Lehrbeauftragter und Ministerialrat a.D. erläuterten die einzelnen Phasen und den Ablauf des jordanischen bzw. deutschen Gesetzgebungsverfahrens. Sie gingen in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der Gesetzesfolgenabschätzung ein und sprachen über die Anforderungen an moderne gesetzgebungsfachliche Standards. Dr. Fuchs wies zudem auf unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen auf Bundes- und Landesebene als Ausfluss des föderalistischen Systems in Deutschland hin.

Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsprozesse

Am 11. Mai 2023 fand eine weitere Veranstaltung zum Thema „Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsprozesse“ in Amman statt, welche die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie realisierte. Der im Rahmen der institutionellen Zuwendung durch das Bundesministerium der Justiz geförderte Erfahrungsaustausch richtete sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit und leistet einen Beitrag zur Qualitätssteigerung der Rechtsprechung der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Über die Arten, Aufbau und Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens berichtete Dr. Hisham Mufdi Salem Al-Majali, Richter am Verwaltungsgericht.

Herr Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, gab im Auftrag der IRZ einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens. Er zeigte die Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts, die Verwaltungsarten und den Aufbau des allgemeinen (nichtöffentlichen) Verwaltungsverfahrens auf.

Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte Herr Schulte Arten von Entscheidungen im Verwaltungsverfahren, hier insbesondere den Verwaltungsakt und dessen Rechtsfolgen sowie die Allgemeinverfügung.

Der Präsident des jordanischen Verwaltungsgerichts, Dr. Ali Rashid Hamid Abu Hajila rundete den Erfahrungsaustausch mit einem Einblick in die jordanische Regelung des Verwaltungsakts und in das jordanische Verwaltungsprozessrecht ab.

IRZ realisiert Auftaktworkshop „Investitionsklima“ in Amman

Auftaktveranstaltung in Amman zu Fragen des Investitionsklimas und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Teilnehmenden des jordanischen Investitionsministeriums.
Auftaktveranstaltung in Amman zu Fragen des Investitionsklimas und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Teilnehmenden des jordanischen Investitionsministeriums.
Jordanien

Mit einem ersten Erfahrungsaustausch zu Fragen des Investitionsklimas und zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen am 10. Mai 2023 im Amman startete die IRZ ihre Kooperation mit dem jordanischen Investitionsministerium. Hintergrund der Zusammenarbeit ist das Ziel der jordanischen Regierung, das Land bis 2030 wirtschaftsstärker zu positionieren und damit für ausländische Investoren attraktiver zu machen.

Um dieses Vorhaben zur erreichen, setzte die jordanische Regierung bereits die ersten Schritte um, worauf Herr Zaher Al-Qatarneh, Generalsekretär des jordanischen Investitionsministeriums in seiner Eingangsrede hinwies. Zu den Maßnahmen zählen die Bildung des jordanischen Investitionsministeriums, welches nun alle Dienstleistungen in Bezug auf Investitionen bündelt sowie das neue Gesetz zur Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Jordanien, das am 14. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses soll unter anderem Anreize und rechtliche Sicherheit für ausländische Investoren schaffen und Investitionen i.H.v. 41 Millionen Jordanischen Dinar ins Land ziehen.

Der IRZ-Experte, Dr. Christian Steiner, Rechtsanwalt und Managing Partner von Ule & Steiner SLP gab einen Einblick in die Erfahrungen im Nahen Osten und Nordafrika aus anwaltlicher Perspektive. Viele Länder aus der Region haben sich zum Ziel gesetzt für ausländische Investoren attraktiver zu werden. Daher ist es unabdingbar zu analysieren, wie sich andere Länder positionieren und welche Anreize – etwa attraktive, rechtliche Rahmenbedingungen, Steuervergünstigungen, Finanzierungshilfen, Zollbefreiungen oder der freie Dienstverkehr – für ausländische Investoren geboten werden. Aber auch Standortfaktoren spielen bei Investitionen eine große Rolle, betonte Dr. Steiner. Die nationale Infrastruktur, die Stabilität der politischen Lage sowie die Sicherheit im Allgemeinen und Rechtssicherheit im Besonderen sind relevante Aspekte für Investoren.

Frau Mays Khleifat, Leiterin der Direktion für Rechtsfragen, rundete die Auftaktveranstaltung mit einem Vortrag über verschiedene Formen der Kapitalanlage in Jordanien ab. Dabei betonte sie, dass Jordanien zwar das Ziel anstrebt ausländische Investoren vermehrt anzulocken, zugleich aber auch inländische Investitionen fördern will. So möchte das Investitionsministerium gezielt Anreize für ausländische Investoren schaffen, bei gewissen Projekten mit inländischen Partnern zu kooperieren. Die neuen Rahmenbedingungen schützen dabei das Eigentumsrecht des jordanischen Partners, um einem potentiellen Ungleichgewicht entgegenzuwirken.

Die IRZ dankt Mays Khleifat, Dr. Christian Steiner und den Teilnehmenden für den interessierten und zielführenden Austausch und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem jordanischen Investitionsministerium.