Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.irz.de veröffentlichte Webseite des IRZ e.V. (Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit eingetragener Verein), online seit 2011.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 29. Februar 2024 vorgenommenen Bewertung seitens der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Die Website war mit den zuvor genannten Anforderungen nur zum Teil vereinbar. Hier hat die IRZ umfassend nachgebessert.
Derzeit sind vor 2021 eingestellte, für aktive Verwaltungsverfahren nicht erforderliche und nachstehend aufgeführte Inhalte nicht vollumfänglich barrierefrei:
- Bilder und Grafikfunktionen haben nicht durchgängig aussagekräftige Alternativtexte.
- Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht bei diesen Texten teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
- Es sind Schriftgrafiken vorhanden, für die keine programmatisch ermittelbaren Alternativinformationen vorhanden sind.
- Anderssprachige Textteile sind nicht ausreichend für Screenreader gekennzeichnet.
- Links zu Dokumentformaten – wie z. B. PDF – sind nicht durchgängig entsprechend gekennzeichnet
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Begründung
Der IRZ e.V. arbeitet beständig an der weiteren Verbesserung seines Webauftritts. Aufgrund der Fülle des Materials des Portals, welches seit 2011 online ist, konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden. Auf Anfrage können Nutzerinnen und Nutzer eine barrierefreie Variante des gewünschten Dokuments erhalten. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an:
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2024 erstellt.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unsere Kontakt-E-Mail-Adresse
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
IRZ e.V. (Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit eingetragener Verein)
Ubierstraße 92, D-53173 Bonn
Telefon: +49-228-9555-0
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: