Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad Region Westbalkan
Deutschsprechende (Nachwuchs-)Juristinnen und Juristen sowie Sprachmittelnde aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die bereits an diversen von der IRZ durchgeführten Hospitationen, Sprachkursen und Kursen zum deutschen Recht teilgenommen hatten, diskutierten Ende 2024 über aktuelle Themen aus dem deutschen Recht und den Teilnehmerstaaten im Institut für Rechtsvergleichung in Belgrad.
Ziel des komplett auf Deutsch gehaltenen Workshops war es nicht nur, die Rechtskenntnisse der Alumni zu stärken, sondern auch ihre Fähigkeiten, sich in deutscher Sprache über rechtliche Sachverhalte auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.
Dazu dienten auch Vorträge der Teilnehmenden selbst, die unter anderem die rechtlichen Anforderungen des von den Partnerstaaten im Westbalkan angestrebten EU-Beitritts thematisierten und rechtsvergleichende Darstellungen bezüglich des deutschen Rechts und des Rechts der Region zum Gegenstand hatten. Weitere Schwerpunkte waren anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Verfassungsrecht und die Referendarausbildung in Deutschland.
Aufgelockert wurde das umfangreiche Fachprogramm durch unterhaltsame Bestandteile wie ein Quiz zum deutschen Recht und die Übergabe eines Geburtstagskuchens für das Grundgesetz, den der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Herr Carsten Meyer-Wiefhausen, stellvertretend entgegennahm.
Präsident des Landesgerichts a.D., Winfried Schubert, während seines Vortrags. Nordmazedonien
Das Verfassungsgericht der Republik Nordmazedonien feierte am 15. März 2024 mit einer von der OSZE unterstützten internationalen Konferenz zum Thema „Meinungs- und Pressefreiheit“ sein 60. Jubiläum. Aufgrund der guten und langjährigen Zusammenarbeit mit der IRZ, war unsere Organisation mit gleich zwei Fachreferaten an der Programmgestaltung beteiligt.
Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Dobrila Kacarska, eröffnete die Konferenz, daran schlossen sich Grußworte von hochrangigen Gästen an, so etwa des Staatspräsidenten, Stevo Pendarovski, des Parlamentspräsidenten, Jovan Mitreski, des Regierungspräsidenten, Talat Xhafri, des Justizministers, Krenar Loga, des Missionschefs der OSZE, Kilian Wahl, der EU-Delegation, Ben Nupau sowie der Botschafterinnen der USA, Angela Price und Deutschlands, Petra Drexler.
Anschließend folgten zwei von der ehemaligen Richterin am EGMR, Margarita Tsatsa-Nikolovska, moderierte Panels. In diesem Rahmen stellten die internationalen Referentinnen und Referenten die Rechtsprechung der verschiedenen nationalen Verfassungsgerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema „Meinungs- und Pressefreiheit“ vor.
Zukünftige verfassungsrechtliche Herausforderungen im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit in den Themenbereichen „Hate Speech“, „Fake News“ und „Künstliche Intelligenz“ stellte IRZ-Experte Winfried Schubert, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt, vor. Die Sicht der Medien brachte der Präsident der Journalistenvereinigung von Nordmazedonien (AJM), Mladen Cadikovski, ein. In Ergänzung dazu stellte der für Nordmazedonien zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner, in mazedonischer Sprache das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor, wobei er hervorhob, dass diese Entscheidung auch viele kritische Beiträge zur gesellschaftlichen Diskussion erst ermöglichte.
Teilnehmende in der Bibliothek des Oberlandesgerichts Nürnberg. Nordmazedonien
Ein Arbeitsbesuch von jungen Richterinnen und Richtern aus Nordmazedonien am Oberlandesgericht sowie am Landgericht und am Amtsgericht Nürnberg fand vom 22. bis 26. Oktober 2023 in Nürnberg statt. Die IRZ organisierte in Zusammenarbeit mit dem OLG Nürnberg und der Akademie für die Richterschaft und Staatsanwaltschaft Pavel Shatev die durch eine Projektförderung des Auswärtigen Amts ermöglichte Veranstaltung.
Im Mittelpunkt standen dabei die Praxis einer effektiven Verhandlungsführung durch Richterinnen und Richter sowie Fragen der Justizorganisation und der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus nutzte die Gruppe die Möglichkeit sich in Nürnberg über die justizielle Aufarbeitung des Nationalsozialismus zu informieren. Die jungen Richterinnen und Richter nahmen gemeinsam mit bayerischen Referendarinnen und Referendaren an einer ganztägigen Veranstaltung im Schwurgericht Saal 600, dem Ort der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, teil.
Die Veranstaltung fand im Rahmen der kritischen Reflexion des Rechts im Sinne des im Jahr 2021 neu gefassten § 51 des deutschen Richtergesetzes statt.