Verfassungsrechtliche Tagung zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Seminar in Amman „Vorrang der Verfassung und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Mechanismus zur Kontrolle staatlichen Handelns“
Seminar in Amman „Vorrang der Verfassung und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Mechanismus zur Kontrolle staatlichen Handelns“
Jordanien

Am 23. September 2024 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Verfassungsgericht eine Fachtagung zum Thema Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit dem Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingegrenzt werden.

Ziel der Veranstaltung war es u. a. die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit in Jordanien zu stärken und so mittelfristig das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz und insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit zu stärken.  

Winfried Schubert, ehemaliger Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, präsentierte in seinem Vortrag die Entwicklungen in der deutschen Verfassungsrechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Er verdeutlichte, wie dieses Prinzip als Leitlinie für die rechtliche Prüfung staatlicher Eingriffe dient und internationale Beachtung findet.

Der Generalsekretär des jordanischen Verfassungsgerichtes Dr. Masaadeh, Richter am jordanischen Verfassungsgericht, hob in seinem Beitrag die Stabilität der seit 1952 geltenden Verfassung hervor, die durch die Gründung des Verfassungsgerichts im Jahr 2012 geschützt wird. Er erläuterte insbesondere das zweistufige Rechtsbeschwerdesystem in Jordanien und die Funktion des Verfassungsgerichts als Normkontrollorgan.

Ein weiterer Programmpunkt war die Diskussion über die neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die verdeutlichte, wie das deutsche Verhältnismäßigkeitsprinzip Anwendung findet. Die Veranstaltung ermöglichte einen intensiven Austausch zu diesen Themen und trug zur Bereicherung der Erfahrungswerte des jordanischen Verfassungsgerichts bei.

Fortbildungsseminar zur Schiedsgerichtsbarkeit in Amman

Seminar zur Schiedsgerichtsbarkeit mit den Teilnehmenden der jordanischen Justizakademie in Amman
Seminar zur Schiedsgerichtsbarkeit mit den Teilnehmenden der jordanischen Justizakademie in Amman
Jordanien

In Zusammenarbeit mit der jordanischen Justizakademie veranstaltete die IRZ am 17. September 2024 ein Fortbildungsseminar für hochrangige Richter und Richterinnen der jordanischen Kassations-, Berufungs-, und erstinstanzlichen Gerichte zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Seine Exzellenz Herr Mohammad Omar Maqansa, Generaldirektor des Technischen Büros am Kassationsgericht, stellte zunächst die Schiedsgerichtsbarkeit und deren gerichtliche Aufsicht in Jordanien vor. Auch ging er auf die Anwendung internationaler und bilateraler Schiedsabkommen im jordanischen Rechtssystem ein, wie beispielsweise das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 und das Riad-Schiedsübereinkommen.

Es folgte eine Einführung über den Schiedsgerichtsprozess in Deutschland, inklusive einem Vergleich der unterschiedlichen Arten der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und denen in Jordanien durch Herrn Jan K. Schäfer, Rechtsanwalt und Partner bei King & Spalding LLP, Schiedsrichter und Vorstandsmitglied des DIS.

Die anschließenden Diskussionen zeigten, dass das Thema der Schiedsgerichtsbarkeit als Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung auch in Jordanien einen hohen Stellenwert genießt.

Fortbildung: Effektive Maßnahmen, Erfolgsmodelle und bewährte Praktiken

Richter Dr. Jamal Hosni Haroun, Generaldirektor der jordanischen Justizakademie und Teilnehmende des Online-Erfahrungsaustauschs zu effektiven Fortbildungsmaßnahmen, Erfolgsmodellen und bewährten Praktiken.
Richter Dr. Jamal Hosni Haroun, Generaldirektor der jordanischen Justizakademie und Teilnehmende des Online-Erfahrungsaustauschs zu effektiven Fortbildungsmaßnahmen, Erfolgsmodellen und bewährten Praktiken.
Jordanien

Wann sind Fortbildungsmaßnahmen effektiv und erfolgreich, welche Praktiken haben sich bewährt? Über diese Fragen tauschten sich im Juni 2024 online die IRZ, die Jordanische Justizakademie sowie Dr. Jeldrik Mühl, Fortbildungsdezernent als Vertreter der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen (JAK) aus.

Die jordanische Justizakademie ist ein langjähriger Partner der IRZ und für die Aus- und Fortbildung von juristischem Personal in Jordanien zuständig. Die JAK ist die zentrale Fortbildungseinrichtung der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und bietet ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die Justiz an.

Beide Institutionen berichteten über ihre zentralen Aufgaben, die länderspezifischen Gegebenheiten im Bereich der Weiterbildung von juristischem Personal, ihre praktische Arbeit und dazugehörige Fortbildungsmaßnahmen. Die langfristige Wirksamkeit und Effektivität von Fortbildungsmodellen standen besonders im Fokus, die Diskussionen erstreckten sich aber auch auf die Herausforderungen, wie etwa eine bedarfsorientierte Planung und eine möglichst effektive und bedarfsgerechte Umsetzung der Fortbildungsprogramme, die Einführung von digitalen Prozessen und Technologien sowie eine stetige Fortentwicklung und Modifikation im Bereich der Fortbildung.

Die IRZ bedankt sich bei den teilnehmenden Institutionen für den gelungenen Austausch, der einen Beitrag zur effektiveren Aus- und Weiterbildung von juristischem Personal leistet und damit zur Professionalisierung des juristischen Personals sowie zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Gerichte beiträgt.