Internationales Seminar zur Rechtshilfe und zum Unterhaltsrecht

Internationales Seminar zur Rechtshilfe und zum Unterhaltsrecht in Burabay / Kasachstan.
Internationales Seminar zur Rechtshilfe und zum Unterhaltsrecht in Burabay / Kasachstan.
Kasachstan

In Zusammenarbeit mit dem Obersten Gerichtshof und der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan organisierte die IRZ am 26. und 27. September 2024 in Burabay/Kasachstan ein Folgeseminar zur Anwendung der Haager Übereinkommen.

Im Rahmen der hybriden Veranstaltung ging das IRZ-Expertenteam auf folgende Themen ein:

  • The Hague Service Convention – General Aspects and overview
  • The Hague Evidence Convention – General Aspects an overview and Convention on International Access to Justice – the key points
  • Processing of Incoming Request under the Hague Service Convention and under the Hague Evidence Convention in Germany
  • The Federal of Justice as designated Central Authority under the Hague Child Support Convention
  • The German Central Authority under the Hague Child Support Convention
  • The Hague Child Support Convention – General Aspects and overview on the Cooperation of Central Authorities and on the cross-border enforcement of Child Support Orders
  • The Establishment and Enforcement of Child Support orders in Germany

Vertreterinnen und Vertreter der Gerichtsverwaltung, Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts sowie der spezialisierten nationalen Jugendgerichte in der Republik Kasachstan, Richterkoordinatoren der territorialen und gleichgestellten Gerichte, die für die Gewährung internationaler Rechtshilfe zuständig sind und Spezialisten der territorialen Gerichtsverwaltungen, die für die Rechtshilfe zuständig sind, nahmen an der Veranstaltung teil.

Die Seminarteilnehmenden bekundeten ihr gegenseitiges Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit. Um den intensiven Dialog fortzusetzen und die noch offenen Fragen zu klären, realisiert die IRZ im November 2024 eine Studienreise nach Den Haag und Bonn.

Fachgespräche zur Konsolidierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und fachbezogener Gesetzgebung

Johannes Göbel, Prof. Dr. Marat Bashimov, Prof. Dr. Lars Brocker, Aiym Shayakhmetova, Azamat Nurgazin (von rechts nach links).
Johannes Göbel, Prof. Dr. Marat Bashimov, Prof. Dr. Lars Brocker, Aiym Shayakhmetova, Azamat Nurgazin (von rechts nach links).
Kasachstan

Am 12. und 13.8.2024 fanden Fachgespräche in Deutschland zur Konsolidierung der kasachischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und fachbezogener Gesetzgebung statt. Der Arbeitsbesuch der kasachischen Delegation konzentrierte sich auf die Themen:

  • Beamtenrecht in der verwaltungsgerichtlichen Praxis,
  • Bedeutung des Grundrechtsschutzes im Beamtenrecht,
  • Disziplinarrecht,
  • Richterdienstrecht.

Die Vorträge des sehr erfahrenen Expertenteams waren praxisorientiert, die zahlreichen Fallbeispiele regten intensive Diskussionen an. Der Austausch und die gesammelten Erfahrungen werden an die Arbeitsgruppe im kasachischen Parlament, die an den Änderungen und Ergänzungen des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungsprozesses arbeiten, weitergegeben.

Praxis der Verfassungsgerichte – Studienreise einer Delegation des kasachischen Verfassungsgerichts

Bild: Delegation des Verfassungsgerichts der Republik Kasachstan zum Thema "Praxis der Verfassungsgerichte" beim Bundesverfassungsgericht
Bild: Delegation des Verfassungsgerichts der Republik Kasachstan zum Thema "Praxis der Verfassungsgerichte" beim Bundesverfassungsgericht
Kasachstan

Im Rahmen der Kooperation zwischen der IRZ und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) fand vom 8. bis 14. Oktober 2023 die Studienreise einer Delegation vom Verfassungsgericht der Republik Kasachstan zum Thema "Praxis der Verfassungsgerichte" nach Deutschland und Österreich statt.

Die Delegation setzte sich aus Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern, Vertretern der Verwaltung des Präsidenten sowie des Justizministeriums und den Mitarbeitenden der Verwaltung des Verfassungsgerichts der Republik Kasachstan zusammen.

In Deutschland besuchten sie das Bundesministerium der Justiz sowie das Bundesverfassungsgericht, den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg und das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien.

Sie diskutierten gemeinsam mit den deutschen Expertinnen und Experten die Themen „richterliche Unabhängigkeit“, „Zuständigkeiten der Bundes- und Landesverfassungsgerichte“, „Ablauf der Vorprüfung und Gerichtsverhandlung“, „juristische Ausbildung“, „juristische Forschung“ sowie „Auswahlverfahren für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Einen vertiefenden Schwerpunkt der Gespräche bildeten zwei Aspekte: das Instrument der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung sowie das Zusammenspiel zwischen Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Auch Fragen der Organisation der Arbeit der Justizverwaltung und der Interaktionen des Gerichts mit den Massenmedien wurden erörtert.

Im Bundesministerium der Justiz konzentrierte sich das dort stattfindende Fachgespräch im Wesentlichen auf die Aspekte der Verfassungsgerichtsbarkeit. Die kasachischen Teilnehmenden interessierte besonders das Verhältnis des Ministeriums zum Bundesverfassungsgericht, vor allem in Hinblick auf die Teilnahme an den Verhandlungen, Gutachtenerstellungen und Rechtsfolgen der Normenkontrolle.

Die Studienreise wurde auch vom Programmbüro der „Organization for Security and Co-operation in Europe“ (OSCE) in Astana unterstützt.