Korruptionsbekämpfung als Herausforderung: XVI. Nationale Anti-Korruptions-Konferenz

Ankündigung des Panels mit dem IRZ-Experten, Holger Sperlich, Brüssel.
Ankündigung des Panels mit dem IRZ-Experten, Holger Sperlich, Brüssel.
Montenegro

Am 7. Dezember 2023 fand in der montenegrinische Hauptstadt Podgorica die von der Nichtregierungsorganisation MANS (Netzwerk für die Förderung des Nicht- Regierungssektors) begründete Nationale Anti-Korruptions-Konferenz zum 16. Mal statt. Neben der IRZ zählen die EU-Delegation, die Botschaft der Niederlande und die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation National Endowment for Democracy (NED) zu den Mitorganisatoren.

Holger Sperlich, ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel, stellte die deutschen und europäischen Erfahrungen zu dem Thema „Prävention und Sanktion von Interessenkonflikten“ vor.

Montenegro, das seit Anfang November 2023 eine neue Regierung hat, wurde im letzten Länderbericht der Europäischen Union nur ein geringfügiger Fortschritt bei der Bekämpfung der Korruption attestiert. Korruption, einschließlich solcher auf höchster Ebene (high-level corruption), sei in Montenegro weiterhin besorgniserregend, erklärte die Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Konferenz eine besonders wichtige Bedeutung in dieser Region hat, so dass auch Abgeordnete und Regierungsmitglieder zu den Teilnehmenden zählten. So sprach der Premierminister Montenegros, Milokoje Spajic, zur Eröffnung und auch der Innenminister, Danilo Šaranović, sowie der Vizepräsident des montenegrinischen Parlaments, Boris Pejović, waren mit dabei. Dementsprechend lebhaft und kontrovers waren die Diskussionen.

Eine Projektförderung des Auswärtigen Amtes ermöglichte die XVI. Nationale Anti-Korruptions-Konferenz in Montenegro, über die auch die Medien ausführlich berichteten.

Verfassungsgerichte diskutieren Recht auf Privatheit

Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. (mitte) während seines Referats, rechts neben ihm, Präsident des Verfassungsgerichts, Budimir Šćepanović.
Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. (mitte) während seines Referats, rechts neben ihm, Präsident des Verfassungsgerichts, Budimir Šćepanović.
Montenegro

„Schutz des Rechts auf Privatheit“ lautete der Titel der Regionalkonferenz der Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die die IRZ in Zusammenarbeit mit dem montenegrinischen Verfassungsgericht mit Mitteln aus der Projektförderung des Auswärtigen Amtes vom 4. bis zum 6. Oktober 2023 in Budva ausrichtete.

Zur einschlägigen Rechtsprechung ihrer Gerichte referierten die Präsidentinnen der Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, Valerija Galić, von Nordmazedonien, Dobrila Kacarska, sowie von Serbien, Snežana Marković, und Richterin am Verfassungsgericht von Montenegro, Snežana Armenko. Die Eröffnungsrede hielten der Präsident des Verfassungsgerichts von Montenegro, Budimir Šćepanović und der zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellte dessen ehemaliger Richter, Prof. Dr. Udo Steiner vor.

Die unterschiedlichen Schwerpunkte der Referate zeigten, wie breit die Lebenssachverhalte und Rechtsfragen sind, die unter den Begriff „Recht auf Privatheit“ fallen. Dies reicht vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung über die Voraussetzungen, die an eine Überwachung der Kommunikation von Verdächtigen im Ermittlungsverfahren zu stellen sind, bis hin zum Geschlechterbegriff und der Verfassungsmäßigkeit einer Widerspruchslösung für eine Organtransplantation.

Diese bereits traditionelle Regionalkonferenz konnte erstmals nach der Pandemie wieder in Präsenz stattfinden und war durch intensive Diskussionen – insbesondere zu den beiden letztgenannten Themen – geprägt. Die Teilnehmenden nutzten außerdem die Möglichkeit zum informellen bilateralen Austausch.

Bestandsaufnahme zur Klimaschutzrechtsprechung

Bundesverfassungsrichterin a.D., Prof. Dr. Gabriele Britz referiert über den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021.
Bundesverfassungsrichterin a.D., Prof. Dr. Gabriele Britz referiert über den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021.
Montenegro

Montenegro zeichnet sich durch viele Naturschönheiten, die gleichzeitig auch touristisches Kapital sind, aus und definiert sich gemäß Art. 1 seiner Verfassung als ökologischer Staat. Zugleich haben verschiedene Großprojekte viel Kritik im In- und Ausland ausgelöst. In diesem Spannungsfeld steht (auch) das montenegrinische Recht in Zeiten eines immer offensichtlich werdenden Klimawandels vor großen Herausforderungen.

Besonders zu berücksichtigen sind die Maßstäbe der international entwickelten Klimaschutz-Rechtsprechung, einschließlich der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Diese Überlegungen waren es, die die montenegrinische Juristenvereinigung und die IRZ zur Organisation der Veranstaltung „Klimaschutzrechtsprechung und Menschenrechte“ im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Jus Forum“ am 9. November 2023 in der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica, bewogen haben.

Der deutsche Botschafter, Thomas Felten, der Vorsitzende der montenegrinischen Juristenvereinigung, Prof. Dr. Branislav Radulović und der zuständige IRZ-Projektbereichsleiter, Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner eröffneten die Veranstaltung.

Bundesverfassungsrichterin a.D., Prof. Dr. Gabriele Britz referierte über den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, bei der sie selbst Berichterstatterin war. Prof. Dr. Maja Kostić-Mandić berichtete über das Urgenda-Urteil und über die letzten Klima-Fälle, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt wurden und gab einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung anderer Gerichte.

Die anschließende Diskussion des aus Forschenden, Studierenden, Justizangehörigen und Vertreterinnen und Vertretern von Nicht-Regierungsorganisationen bestehenden Publikums gestaltete sich sehr lebhaft, wobei auch kritische Anmerkungen zu verschiedenen Vorgängen in Montenegro nicht ausblieben.

Der Präsident des Verfassungsgerichts, Budimir Šćepanović und die Vizepräsidentin dieses Gerichts, Desanka Lopičič, nahmen an der Veranstaltung ebenfalls teil und unterstrichen damit deren Bedeutung. 

Die Maßnahmen der IRZ sind auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Deshalb erhielten die Teilnehmenden eine Zusammenfassung der Karlsruher Klimaschutzentscheidung in der Landessprache.

Eine Auswahl der Berichterstattung der montenegrinischen Presse finden Sie hier:

https://www.vijesti.me/vijesti/drustvo/681171/pravni-mehanizmi-od-izuzetnog-znacaj-za-ocuvanje-prirode

https://www.dan.co.me/vijesti/drustvo/okrugli-sto-udruzenja-pravnika-i-irz-a-klimatski-sudski-postupci-i-ljudska-prava-5207394

https://www.cdm.me/drustvo/udruzenje-pravnika-sjutra-organizuje-okrugli-sto-na-temu-klimatski-sudski-postupci-i-ljudska-prava/