Deutschsprachiger Workshop zum deutschen Recht

Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Die Teilnehmenden des Workshops in Belgrad
Region Westbalkan

Deutschsprechende (Nachwuchs-)Juristinnen und Juristen sowie Sprachmittelnde aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die bereits an diversen von der IRZ durchgeführten Hospitationen, Sprachkursen und Kursen zum deutschen Recht teilgenommen hatten, diskutierten Ende 2024 über aktuelle Themen aus dem deutschen Recht und den Teilnehmerstaaten im Institut für Rechtsvergleichung in Belgrad.

Ziel des komplett auf Deutsch gehaltenen Workshops war es nicht nur, die Rechtskenntnisse der Alumni zu stärken, sondern auch ihre Fähigkeiten, sich in deutscher Sprache über rechtliche Sachverhalte auszutauschen und sich untereinander zu vernetzen.

Dazu dienten auch Vorträge der Teilnehmenden selbst, die unter anderem die rechtlichen Anforderungen des von den Partnerstaaten im Westbalkan angestrebten EU-Beitritts thematisierten und rechtsvergleichende Darstellungen bezüglich des deutschen Rechts und des Rechts der Region zum Gegenstand hatten. Weitere Schwerpunkte waren anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Verfassungsrecht und die Referendarausbildung in Deutschland.

Aufgelockert wurde das umfangreiche Fachprogramm durch unterhaltsame Bestandteile wie ein Quiz zum deutschen Recht und die Übergabe eines Geburtstagskuchens für das Grundgesetz, den der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Herr Carsten Meyer-Wiefhausen, stellvertretend entgegennahm.

17. Nationale Anti-Korruptions-Konferenz in Podgorica

Staatsanwalt Christian Haßelmann während seines Vortrags zum Thema Vermö-gensabschöpfung
Staatsanwalt Christian Haßelmann während seines Vortrags zum Thema Vermö-gensabschöpfung
Montenegro

Anlässlich des internationalen Anti-Korruptionstags fand in Podgorica  die 17. Nationale Anti-Korruptions-Konferenz, begründet von der Nichtregierungsorganisation MANS (Netzwerk für die Förderung des Nicht- Regierungssektors) und von der IRZ seit vielen Jahren mitorganisiert, statt. Sowohl der Premierminister Montenegros, Milokoje Spajic als auch der neu ernannte Justizminister Bojan Božović bereicherten die Konferenz mit ihren Reden vor den montenegrinischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, Juristinnen und Juristen aus der Praxis und der Wissenschaft aber auch Vertretenden der Medien, weiteren NGOs und europäischen Botschaften.

Zwei von der IRZ beauftragte deutsche Experten referierten am 9. und 10. Dezember 2024 zum Thema der Parteifinanzierung und der Vermögensabschöpfung in der deutschen Praxis. Im Rahmen des rechtsvergleichenden Erfahrungsaustausches stießen die deutschen Erfahrungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf großes Interesse. Insbesondere zur Möglichkeit der Einziehung von Taterträgen bei anderen (§ 73b StGB) gab es viele Nachfragen aus dem Publikum.

Gesetz über die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

Frau Prof. Dr. Bettina Rentsch während ihres Vortrags
Frau Prof. Dr. Bettina Rentsch während ihres Vortrags
Montenegro

Am 15. November 2024 eröffnete der deutsche Botschafter Peter Felten in Podgorica einen Runden Tisch, den die IRZ in Zusammenarbeit mit dem montenegrinischen Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte sowie den drei Nichtregierungsorganisationen Juventas, Queer Montenegro und Spektra zu den geplanten Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft durchführte. Die Veranstaltung war Teil der Aktivitäten, die die IRZ auf dem Westbalkan zum Schwerpunkt- und Querschnittsthema „Menschenrechte“ durchführt. Teil nahmen auch die italienische Botschafterin, Vertreter der Botschaften Frankreichs, Großbritanniens und der Niederlande sowie der UN-Delegation.

Die Diskussionen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ministerien, Nichtregierungsorganisationen sowie der Wissenschaft und dem Ombudsman verliefen äußerst intensiv. Außerdem stellte das Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte einen Plan für das weitere Vorgehen bei der Vorbereitung der Ausführungsvorschriften vor.