Konferenz zur Reform des Bankenrechts

Konferenz zur Reform des Bankenrechts in Tunis
Konferenz zur Reform des Bankenrechts in Tunis
Tunesien

Im November 2024 trat in Tunesien eine Reform des Bankenrechts in Kraft, welche die strafrechtliche Verantwortung bei der Nutzung ungedeckter Bankschecks, diese machen ca. 30% des Zahlungsverkehrs aus, entkriminalisiert und vermehrt alternative Sanktionierungen vorsieht. Infolgedessen führte die IRZ Mitte Dezember 2024 in Kooperation mit der tunesischen Rechtsanwaltskammer, der Notarkammer, und der juristischen Fakultät der Universität Tunis eine anlassbezogene Fachkonferenz durch.

Ungefähr 40 verschiedene Justizakteure aus der Richterschaft, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Notarinnen und Notare sowie Vertretende der Zentralbank, die mit der Umsetzung dieses Gesetzes betraut sind, nahmen an der Veranstaltung teil. Von deutscher Seite erläuterte Rechtsanwalt Guido Kutscher, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die Grundlagen und Rechtsverhältnisse sowie Haftungsregelungen des Scheckrechts in Deutschland. Im Verlauf der zweitägigen Veranstaltung wurde die praktische Rechtsanwendung unter den verschiedenen Berufsgruppen intensiv und zum Teil auch kontrovers diskutiert. Durch die große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser Gesetzesänderung trug die Veranstaltung mit ihrem praxisorientierten Programm dazu bei, die Verständigung unter den verschiedenen Berufsgruppen bei der Umsetzung des Gesetzes zu fördern.

Auftaktkonferenz des Projekts „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“

Auftaktkonferenz des Projekts „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“ (v.l.n.r): Frau Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesnotarkammer, Frau Salma Mnif, Stellv. Direktorin der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tunis El Manar (Releve), Frau Najla Trikki, Geschäftsführerin und Stellv. Präsidentin der tunesischen Rechtsanwaltskammer, Herr Mohamed Abidi, Projektbereichsleiter Afrika, IRZ.
Auftaktkonferenz des Projekts „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“ (v.l.n.r): Frau Julia von Seltmann, Geschäftsführerin der Bundesnotarkammer, Frau Salma Mnif, Stellv. Direktorin der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tunis El Manar (Releve), Frau Najla Trikki, Geschäftsführerin und Stellv. Präsidentin der tunesischen Rechtsanwaltskammer, Herr Mohamed Abidi, Projektbereichsleiter Afrika, IRZ.
Tunesien

Die Auftaktkonferenz des von der Deutschen Botschaft in Tunesien geförderten IRZ-Projekts zum Thema „Verbesserung des Zugangs zur Justiz und Schutz von vulnerablen Gruppen“ fand am 10. und 11. Juni 2024 in Tunis statt.

Über 60 Teilnehmende aus verschiedenen Institutionen, darunter Dozentinnen und Dozenten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter sowie Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen tauschten ihre Erfahrungen in Deutschland und Tunesien zu dem Thema aus. Die Veranstaltung befasste sich ferner mit der allgemeinen Situation von vulnerablen Gruppen in Tunesien und mit der Frage, wie ihr gesetzlicher Schutz effizient gelingen kann.

Das Projekt realisiert die IRZ in Zusammenarbeit mit der Nationalen Anwaltskammer Tunesiens, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Hochschule für Rechtsanwälte, der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden der Rechts- und Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tunis El Manar (Releve) und der Zivilgesellschaft in Tunesien. Es besteht aus drei Komponenten und fokussiert dabei die folgenden Themenschwerpunkte:

  1. Schutz von vulnerablen Gruppen durch Stärkung des Zugangs zur Justiz
  2. Förderung des Rechtsbeistands zum Schutz von vulnerablen Gruppen während eines Verfahrens
  3. Unterstützung nach Ende des Verfahrens bei der Gewährung der Rechte und Ansprüche vulnerabler Gruppen sowie bei der Vollstreckung des Urteils

Weitere Aktivitäten dieses Projekts werden in den folgenden Wochen und Monaten stattfinden.

Anwaltliche Rolle beim Schutz von vulnerablen Gruppen

Teilnehmende der Studienreise im Landgericht Berlin.
Teilnehmende der Studienreise im Landgericht Berlin.
Algerien und Tunesien

Die Rolle des Rechtsbeistands beim Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz war das Thema einer Studienreise, welche der Projektbereich Afrika der IRZ gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27. bis 29. November 2023 durchführte.  

Das Thema wurde rechtsvergleichend und unter Berücksichtigung der praktischen, anwaltlichen Perspektive sowie der richterlichen und staatsanwaltlichen Erfahrungen im Rahmen von Fachgesprächen mit deutschen Expertinnen und Experten umfassend diskutiert.

Auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesjustizministeriums und den sozialen Diensten Brandenburg führte zu einem regen Austausch über Bewährungshilfe, Prozesskostenhilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich.

Besonders anschaulich war der Besuch einer Gerichtsverhandlung im Bereich Jugendstrafrecht am Landgericht Berlin sowie der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin.

Die Teilnehmenden zeigten sich besonders interessiert an Gesprächen mit deutschen Anwältinnen und Anwälten sowie an dem interdisziplinären Austausch zwischen allen relevanten Akteuren zum Schutz von vulnerablen Gruppen in der Justiz.