Sexualisierte Gewalt gegen geflüchtete Frauen

Expertinnen, Experten und Teilnehmende des Workshops „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“.
Expertinnen, Experten und Teilnehmende des Workshops „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“.
Bosnien und Herzegowina

„Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“ stand im Fokus eines Workshops am 26. September 2024 in Sarajevo. Das Thema ist in Bosnien und Herzegowina, das auf der Balkanroute liegt und vermehrt nicht nur Transit-, sondern auch Aufnahmeland für Geflüchtete ist, hochaktuell.

Die Veranstaltung fand im Rahmen der institutionellen Zuwendung statt und wurde gemeinsam von der IRZ und der Nichtregierungsorganisation Vaša Prava, die ein landesweites Netzwerk zur rechtlichen Beratung und Vertretung von Bedürftigen und vulnerablen Gruppen betreibt, umgesetzt. Zielgruppen und Teilnehmende waren Adressatinnen und Adressaten aus allen im Bereich „Migration und Asylverfahren“ tätigen staatlichen wie nichtstaatlichen Institutionen.

Anhand zahlreicher Fallbeispiele sensibilisierten die Vortragenden für die verschiedenen Konstellationen, in denen geflüchtete Frauen sexualisierte Gewalt erfahren. Missbrauchserfahrungen im Herkunftsland und während der Flucht, aber auch im Aufnahmeland und in den dortigen Unterbringungseinrichtungen zählen zu den Beispielen. Sie wiesen dabei auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als anerkannten Flucht- und Asylgrund hin.

In Bosnien und Herzegowina – wie auch in Deutschland – stellt für die Opfer die Beweisführung bei Anzeigen von Fällen sexualisierter Gewalt im Lauf des Asylverfahrens ein großes Problem dar, wodurch die Gewalttat dann nicht immer als eindeutig geschlechtsspezifisch eingestuft werden kann. Dies kann sich negativ auf die Festlegung eines entsprechenden Asylstatus auswirken.

Die Öffentlichkeit in Bosnien und Herzegowina für geschlechtsspezifische bzw. sexualisierte Straftaten noch nicht ausreichend sensibilisiert, die vielfach nicht als Verbrechen wahrgenommen werden. Wie auch in Fällen häuslicher Gewalt, erstatten die Opfer daher aus Scham oder aus Angst vor den Tätern oft keine Anzeige. Erschwerend für den Opferschutz sind zudem fehlende Unterbringungseinrichtungen, was vielerorts zu Überbelegungen führt. Unpräzise gesetzliche Vorschriften, wie z.B. die Regelungen bezüglich der sog. „sicheren Zonen“ für Geflüchtete sind ein weiteres Problem.

Der Erfahrungsaustausch im Rahmen des Workshops wurde seitens der Teilnehmenden übereinstimmend als ein weiterer Schritt hin zur Wahrung der Rechte geflüchteter Frauen, zur Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft und damit zur Erhöhung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne einer Stärkung der Menschenrechte gewertet.

Weitere Informationen in Landesprache finden sich auf Facebook. https://www.facebook.com/vasaprava/

Rechtsdidaktik als Querschnittsthema

Die Referenten im Dialog mit den Teilnehmenden.
Die Referenten im Dialog mit den Teilnehmenden.
Bosnien und Herzegowina

Der Train-the-Trainer-Workshop „Didaktik in der Justizaus- und -weiterbildung“ fand am 6. Dezember 2023 in Sarajevo statt. Die IRZ und das Zentrum für die Edukation der Richter und Staatsanwälte in der Föderation Bosnien und Herzegowina realisierten gemeinsam die Veranstaltung, welche eine Projektförderung des Auswärtigen Amts ermöglichte.

Ausgangspunkt waren Impulsreferate von Dr. Robert Jović, Richter am Berufungsgericht des Distrikts Brčko, Norbert Koster, Richter am OLG Hamm a.D. und dem zuständigen IRZ-Projektbereichsleiter Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner.

Bereits zu Beginn der Veranstaltung entstand eine intensive Diskussion, bei der die Teilnehmenden, die selbst Weiterbildungen leiten oder für eine solche Tätigkeit vorgesehen sind, ihre eigenen Vorschläge und Erfahrungen einbrachten. In diesem Rahmen beleuchteten sie die gegenwärtige Praxis bei Schulungsveranstaltungen kritisch. Nach einer eingehenden Analyse erarbeiteten sie Hinweise für eine bessere Gestaltung, die von der Vorbereitung über die Auswahl eines geeigneten Formats für den jeweiligen Bedarf bis hin zur Visualisierung juristische Inhalte reichten.

Dabei wurde deutlich, dass die Verbesserung von Weiterbildungsangeboten ein Querschnittsthema ist, da eine Steigerung der Qualität in diesem Bereich den Weiterbildungsaktivitäten in allen Rechtsbereichen zugutekommt – ein Aspekt, der gerade in Zeiten knapper Mittel eine erhöhte Rolle spielt.

Zum Abschluss betonten die Teilnehmenden, dass der Workshop die Didaktik in den Mittelpunkt stellte und die Ergebnisse damit im Rahmen von Fortsetzungsaktivitäten in einen Leitfaden für Dozierende einfließen könnten. Sie baten daher die IRZ ihre Aktivitäten in diesem Bereich fortzusetzen und auszuweiten.

Rechtliche Stellung von Frauen

Quelle: Vaša Prava: Teilnehmende der Diskussionsrunde.
Quelle: Vaša Prava: Teilnehmende der Diskussionsrunde.
Bosnien und Herzegowina

Fragen der Gleichberechtigung von Frauen im Recht – zu diesem Thema fand am 4. Oktober 2023 in Sarajevo ein Seminar statt, welches die IRZ gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation Vaša Prava, die ein landesweites Netzwerk zur rechtlichen Beratung und Vertretung von Bedürftigen und vulnerablen Gruppen betreibt, ausrichtete.

Zielgruppen dieser durch eine Projektförderung des Auswärtigen Amts ermöglichten Veranstaltung waren die bei Vaša Prava tätigen Juristinnen und Juristen, Richterinnen und Richter sowie Vertreterinnen und Vertreter weiterer Organisationen, darunter die Agentur für die Gleichbehandlung der Geschlechter in Bosnien und Herzegowina sowie der Nichtregierungsorganisation TRIAL International, die im Bereich Schutz der Opfer von Straftaten tätig ist.

Behandelt wurde eine breite Palette von Themen, wie die erbrechtliche Behandlung von Frauen in der bosnisch-herzegowinischen Praxis und die Erfahrungen bei der rechtlichen Vertretung von Frauen, die während des Krieges Opfer sexueller Gewalt wurden. Im letztgenannten Bereich konnte die Vereinigung für eine ihrer Mandantinnen jüngst eine viel beachtete Entscheidung erwirken, mit der dieser Schadensersatz in Höhe von mehreren zehntausend Euro zugesprochen wurde.

Besonders problematisch ist die Situation von Frauen im Bereich der häuslichen Gewalt. Hier werden viele Fälle deshalb nicht verfolgt, weil die Betroffenen diese aus Scham nicht zur Anzeige bringen, aber auch weil die Polizei unter Hinweis auf interne Familienangelegenheiten nur sehr zögerlich tätig wird.

Da mit Adisa Zahiragić, eine Richterin am Kantonsgericht Sarajevo und mit Ahmet Salčin sowie Emir Prcanović zwei Leitende Direktoren von Vaša Prava referierten, flossen in die Veranstaltung sowohl die Sichtweise der Justiz als auch die der Beratungspraxis ein. Die Situation in Deutschland stellte Frau Ramona Pisal, Präsidentin des Landgerichts Potsdam (i.R.) und Vizepräsidentin des Kuratoriums der IRZ dar. Insbesondere ihre Ausführungen über häusliche Gewalt sowie ihre Anregungen zu einer möglichen Verbesserung der rechtlichen Situation der Opfer in Bosnien und Herzegowina stießen bei allen Teilnehmenden auf großes Interesse und boten eine Grundlage für intensive Diskussionen.

Weitere Informationen in Landesprache finden sich auf der Homepage von Vaša Prava und auf Facebook.