Aufgrund der aktuellen Überarbeitung eines in 2023 verabschiedeten ukrainischen Gesetzes zur Rechtsetzung besuchten einige Parlamentarier, Juristen und eine Juristin unter der Leitung des Vorsitzenden des Rechtsauschusses des ukrainischen Parlaments, Herrn Denys Maslov, vom 4. bis 9. November 2024 Berlin, um sich über den Gesetzgebungsprozess in Deutschland zu informieren.
Nach einem Auftaktbesuch im Bundesministerium der Justiz inklusive einem Fachgespräch zur Rechtsförmlichkeit informierte sich die Delegation beim Bundesrat über dessen Rolle im deutschen Gesetzgebungsprozess. Es folgten weitere Termine im Bundestag, unter anderem mit Vertretern des Innenausschusses und Vorstandsmitgliedern der Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe.
Die Erkenntnisse aus dem Wissensaustausch brachte die Delegation umgehend in die Überarbeitung des Entwurfs ein, fachlich wurde sie dabei von einem Experten der IRZ unterstützt. Aufgrund des großen Interesses der ukrainischen Partner, weitere Justizangehörige zum gesetzgebenden Prozess in Deutschland fortzubilden, strebt die IRZ eine Fortführung des Austauschs im Jahr 2025 an.
Vertreterinnen und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine sowie der Staatsanwaltschaften verschiedener ukrainischer Regionen besuchten vom 14.-18. Oktober 2024 Berlin, um sich mit der deutschen Justiz über Jugendkriminalität, Jugendgerichtsbarkeit sowie über das Thema „Jugendliche als Opfer von Straftaten“ auszutauschen.
Die Jugendkriminalität ist in der Ukraine seit Ausbruch des Angriffskriegs von Russland im Februar 2022 merklich angestiegen, wobei das ukrainische Strafrecht derzeit nicht zwischen straffälligen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen unterscheidet. Auch werden Kinder und Jugendliche immer öfter selbst Opfer von Gewalttaten.
Die zehnköpfige Delegation führte im Bundesministerium der Justiz Fachgespräche zu dem Thema „Jugendkriminalität und Jugendstrafsachen“, behandelte aber auch die rechtlichen Grundlagen von außergerichtlichen Einigungen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, und tauschte sich anschließend mit der Staatsanwaltschaft Berlin über ihre Rolle im Jugendstrafverfahren aus. Es fand auch ein reger vergleichender Austausch zu den rechtlichen Grundlagen beider Länder und zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren statt.
Ein Fachgespräch mit einer Jugendrichterin und einer Strafverteidigerin zeigten die Handlungsspielräume der beiden unterschiedlichen Rollen im Strafverfahren auf, ergänzt um das Prinzip der Jugendgerichtshilfe, die Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten gegenüber den Jugendlichen.
Zwei Kriminalhauptkommissarinnen vom Landekriminalamt Berlin erläuterten in einem weiteren Gespräch die verschiedenen Strategien zur Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität in der deutschen Hauptstadt. Abschließend wurden der Delegation in der Charité die Kinderschutz- und Trauma-Ambulanzen in Berlin sowie das Childhood-Haus in der Charité vorgestellt. Hier werden von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche nicht nur aufgefangen, sondern auch in sicheren Räumlichkeiten untergebracht. Dadurch müssen sie nicht zwangsläufig vor Gericht erscheinen, was eine kindgerechte Justiz fördert.
Der Arbeitsbesuch war eine vorbereitende Online-Veranstaltung im August 2024 vorausgegangen, bei der ein IRZ-Schulungsfilm beispielhaft eine Jugendstrafverhandlung zum Raub einer Weste zeigte.
Die Delegation konnte viele Impulse aus der deutschen Jugendgerichtsbarkeit mitnehmen. Eine Fortführung der Kooperation plant die IRZ für das kommende Jahr 2025.
Die IRZ richtete vom 8. bis 18. Juli 2024 die Sommerschule „Einführung in das deutsche Recht und das EU-Recht“ aus, die ukrainischen Studierenden aus fünf Universitäten die Gelegenheit bot, tiefgehende Einblicke in das deutsche und europäische Rechtssystem zu erhalten. Die Teilnehmenden kamen von der Taras-Schewtschenko-Universität Kyjiw, der Mohyla-Akademie Kyjiw, der Ivan-Franko-Universität Lviv, der Yaroslav-Mudryj-Universität Charkiw und der I.I. Mechnikov-Universität Odessa.
Das erste Modul der Sommerschule fand in Bonn statt, wo die Studierenden intensiv in das deutsche Rechtssystem eingeführt wurden. In einer Reihe von Vorlesungen lernten sie die Grundzüge des deutschen Staats- und Verfassungsrechts, des Zivil- und Zivilprozessrechts, des Straf- und Strafprozessrechts sowie des Verwaltungs-, Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts kennen. Neben den Vorlesungen hatten sie die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, indem sie Zivil- und Strafsitzungen am Landgericht Bonn besuchten. Außerdem erkundeten sie die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn und erhielten somit einen umfassenden Einblick in die akademische Rechtswelt.
Zur Vorbereitung auf das zweite Modul der Sommerschule erhielten die Teilnehmenden eine umfassende Einführung in das Recht der Europäischen Union (EU) sowie eine detaillierte Analyse der Auswirkungen des Unionsrechts auf das nationale deutsche Recht. Zusätzlich wurde der Menschenrechtsschutz im Rahmen des Europarates mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt.
Das zweite Modul der Sommerschule führte die Teilnehmenden nach Straßburg und Brüssel, wo sie ihr Verständnis der europäischen Institutionen und deren Arbeitsweise vertieften. In Straßburg erhielten sie eine Einführung in die Arbeit des Europarates und besichtigten den Plenarsaal der Parlamentarischen Versammlung. Zudem wurde das Programm HELP (Human Rights Education for Legal Professionals) vorgestellt, das speziell auf die Ukraine ausgerichtet ist.
Der Höhepunkt der Sommerschule war der Besuch der Plenarsitzung des neugewählten EU-Parlaments in Straßburg. Die Studierenden hatten die einzigartige Gelegenheit, die Sitzung auf der Besuchertribüne zu verfolgen und die Reden der Kandidatinnen und Kandidaten für den Posten der Parlamentspräsidentin zu erleben.
In Brüssel folgten der Besuch der Europäischen Kommission und Vorträge über die Rolle der Europäischen Kommission als politische Exekutive der EU sowie über die Beitrittsperspektive und die langfristige Integration der Ukraine in die EU. Der Besuch beim Rat der EU bot wertvolle Einblicke in den rechtlichen Rahmen für die Außenbeziehungen der Union und rundete das Programm ab.
Die Sommerschule bot den ukrainischen Studierenden nicht nur nützliche akademische Erkenntnisse, sondern ermöglichte es ihnen auch, die Funktionsweise und Strukturen der wichtigsten europäischen Institutionen aus erster Hand unter besonderer Berücksichtigung der Ukraine kennenzulernen.