Ukraine - Jahresbericht 2017
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- Veröffentlicht: Freitag, 01. Juni 2018
Rechtspolitische Ausgangslage
Trotz der militärischen Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine kann die Situation im Land als einigermaßen stabil bezeichnet werden. Gegen manche Widerstände wird in der Ukraine daran gearbeitet, sich von alten Strukturen zu lösen.
In rechtspolitischer Hinsicht war das Berichtsjahr vor allem von der im Rahmen des ersten Teils der Verfassungsreform behandelten Justizreform geprägt, die vor allem zu einer Umstrukturierung bzw. Neugründung des Obersten Gerichts im Dezember 2017 geführt hat, in das das bisherige Oberste Fachgericht für Zivil- und Strafsachen, das Oberste Wirtschaftsgericht und das Oberste Verwaltungsgericht als Revisionsgerichte integriert wurden. Für alle Richterstellen im neuen Obersten Gericht wurde ein Bewerbungsverfahren vorgesehen, dem sich auch die bisherigen Richter der genannten Gerichte unterziehen mussten. Im Verlauf des Jahres 2017 wurde daher bereits ein Auswahlverfahren für diese Richterstellen durchgeführt. Im November fand die Vereidigung der ersten 114 neuen Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts statt. Dieses strenge Auswahlverfahren, bei dem auch Organe der Zivilgesellschaft beteiligt wurden, soll eine hohe Qualifikation und Integrität der neu einzustellenden Richterinnen und Richter gewährleisten und wird nun voraussichtlich auch auf die unteren Instanzen ausgedehnt. Ein Oberstes Gericht für geistiges Eigentum und ein solches für Antikorruptionssachen sollen daneben neu gegründet werden. Zur vorgesehenen Einrichtung eines Obersten Gerichts für geistiges Eigentum hat die IRZ bereits Beratungen durchführt, weitere Beratungen zur Schaffung beider Gerichte stehen auf der Agenda.
Die Verfassungskommission des Präsidenten hat im Berichtsjahr ihre Arbeit fortgesetzt. Neben den bereits bestehenden drei Arbeitsgruppen (Menschenrechte, Dezentralisierung und Justiz) wurde eine vierte Arbeitsgruppe gegründet, die sich dem verfassungsrechtlichen Status der Krim und der dort lebenden Ethnien – Russen, Krimtataren und Ukrainer – widmet. Den ersten Teil des 2016 verabschiedeten Verfassungsänderungsgesetzes, das die Justizreform enthält, galt es im Berichtsjahr zu implementieren, so z. B. im Hinblick auf die neu eingeführte individuelle Verfassungsbeschwerde (als Rechtssatzbeschwerde).
Der Bereich der Korruptionsbekämpfung und die Arbeit noch junger Einrichtungen wie z. B. des NABU (des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine) oder der Spezialstaatsanwaltschaft nimmt immer noch breiten Raum in der rechtspolitischen Landschaft und in der öffentlichen Diskussion ein.
Das EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, die auch einer der sechs Mitgliedstaaten der Östlichen Partnerschaft ist, ist am 1. September 2017 vollständig in Kraft getreten. Seit dem 11. Juni 2017 dürfen ukrainische Staatsbürger mit einem biometrischen Pass visafrei in die meisten EU-Staaten einreisen.
Konzeption
Im Zuge der Justizreform gehörte im Jahr 2017 neben dem Höchsten Richterqualifikationsausschuss und dem Obersten Justizrat vor allem auch das Oberste Gericht zu den wichtigen Gesprächspartnern der IRZ – letzteres insbesondere im Rahmen des unten dargestellten EU-Twinning-Projekts und der bilateralen Arbeit der IRZ mit Blick auf die neue Zusammensetzung des Gerichts. Regelmäßige Richterfortbildungen führt die IRZ mit der Richterassoziation der Ukraine zu verschiedensten Themen und in zahlreichen Regionen der Ukraine durch, um eine möglichst breite Wirkung zu erzielen.
Im Rahmen der Verfassungsreform kommt der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht der Ukraine sowie mit der Verfassungskommission, in die die IRZ regelmäßig einen Berater entsenden kann, große Bedeutung zu. Von kontinuierlicher Intensität ist auch weiterhin der fachliche Austausch mit der ukrainischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, wobei auch immer wieder Verwaltungsgerichte in den Regionen der Ukraine einbezogen werden. Möglichst bald soll auch an die bisherigen Beratungen zum Verwaltungsverfahrensgesetz angeknüpft werden.
Im März 2017 wurde vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, eine neue Gemeinsame Erklärung nebst Arbeitsprogramm zur Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Justizministerium der Ukraine unterzeichnet, in deren Rahmen im Berichtsjahr bereits Maßnahmen zum Strafvollzugsrecht, zum Zwangsvollstreckungsrecht sowie zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) durchgeführt wurden.
Auch die Förderung des juristischen Nachwuchses konnte mit dem deutschsprachigen Begleitstudium zur Einführung in das deutsche Recht an der Nationalen Iwan-Franko-Universität in Lwiw fortgesetzt werden.
Die IRZ konnte sich wie in den Vorjahren auf die Zuwendungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und auf Projektförderungen des Auswärtigen Amtes stützen.
Tätigkeitsschwerpunkte 2017
Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit
- Mehrfache Teilnahme eines IRZ-Experten an den Sitzungen der Verfassungskommission der Ukraine
- Multilaterale Fachtagung zur Implementierung des Verfassungsänderungsgesetzes in Kiew
- Beratung zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts der Ukraine
- Fachtagung mit dem Verfassungsgericht der Ukraine in Charkiw
- Fünftes und sechstes Fachgespräch mit Richterinnen und Richtern des Verfassungsgerichts der Ukraine in Bonn zu verfassungsrechtlichen Einzelfragen
- Arbeitsbesuch von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Verfassungsgerichts der Ukraine beim Bundesverfassungsgericht und beim EGMR
Zivil- und Wirtschaftsrecht
- Arbeitsbesuch zur Einrichtung des ukrainischen Fachgerichts für geistiges Eigentum beim Bundespatentgericht in München
- Richterfortbildung mit der Richterassoziation der Ukraine zum Thema „Geistiges Eigentum“ in Tschernihiw
- Mitwirkung am Internationalen zivilrechtlichen Forum in Kiew
- Teilnahme an der „Summer School on Intellectual Property“ an der Universität Bonn
Rechtspflege
- Fachgespräche mit dem Höchsten Richterqualifikationsausschuss in Kiew
- Fachgespräche mit dem Obersten Justizrat in Kiew
- Hospitation für staatliche ukrainische Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher am Landgericht Aurich
- Hospitation für private ukrainische Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher am Landgericht Aurich
- Mitwirkung an multilateraler Konferenz für Vertreter der regionalen Verbände der privaten Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher zur Zwangsvollstreckung in Kiew
- Seminar zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) in Kiew
- Arbeitstagung zum Thema Mediation im Zusammenhang mit dem HKÜ in Wustrau und Berlin
- Fachgespräch von Richterinnen und Richtern des Oberlandesgerichts Oldenburg beim Berufungsgericht Kiew
- Arbeitsbesuch einer Delegation des Berufungsgerichts Kiew beim Oberlandesgericht Oldenburg
- Richterfortbildungsseminar zum Thema „Einheitlichkeit der Rechtsprechung“ mit der Richterassoziation der Ukraine in Tscherkassy
- Teilnahme deutscher Expertinnen und Experten beim dritten südukrainischen Forum „Mediation und Recht“ in Odessa
- Fachgespräch mit der ukrainischen Rechtsanwaltschaft in Zusammensarbeit mit der Bundesrechtsanwaltskammer in Kiew
- Diskussionsveranstaltung zur Mediation in der Deutschen Botschaft in Kiew
Öffentliches Recht
- Dreizehntes deutsch-ukrainisches verwaltungsprozessrechtliches Kolloquium beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz
- Richterfortbildung zum Verwaltungsprozess- und Verwaltungsverfahrensrecht beim Verwaltungsgericht Ternopils
Straf- und Strafvollzugsrecht
- Fachgespräche zur Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen im Bereich Korruptionsbekämpfung in Kiew
- Arbeitsbesuch für Vertreter der ukrainischen Fachstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung in Wustrau und Berlin
- Fachtagung zum Thema „Recht auf Freiheit bzw. rechtliche Voraussetzungen zum Freiheitsentzug“ beim Obersten Gericht der Ukraine in Kiew
- Arbeitsbesuch einer Delegation des Justizministeriums der Ukraine zum Thema Strafvollzug in Berlin
Aus- und Fortbildung
- Begleitstudium zur Einführung in das deutsche Recht an der Nationalen Iwan-Franko-Universität in Lwiw
- Forschungsaufenthalt für den besten Absolventen dieses IRZ-Begleitstudiums in München
Von der Europäischen Union finanzierte Projekte
Twinning-Projekt: Strengthening the institutional capacity of the Supreme Court of Ukraine in the field of human rights protection at the national level
Mit diesem Twinning-Projekt unterstützt die IRZ zusammen mit dem Justizministerium der Republik Lettland als Juniorpartner das ukrainische, neu gegründete Oberste Gericht bei der Annäherung an moderne europäische Standards. Das Projekt hat im März 2017 begonnen und umfasst eine 24-monatige Laufzeit. Es verfügt über ein Budget in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro.
Aufgrund einer umfassenden Justizreform wurde das ukrainische Oberste Gericht 2017 als Revisionsgericht neu aufgebaut. Neben der Restrukturierung ist die Ende 2017 vollzogene komplette Neubesetzung der Richterinnen und Richter infolge einer offenen Ausschreibung von zentraler Bedeutung für das ukrainische Justizsystem.
Das Hauptziel des Projekts besteht darin, die neu ernannten Richterinnen und Richter mit dem für sie neuen revisionsrichterlichen Denken vertraut zu machen. Zudem soll es erstens zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des Obersten Gerichtshofs der Ukraine entsprechend EU-Standards beitragen, zweitens die Professionalität der Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen und drittens die Effektivität der Rechtsprechung des Obersten Gerichts steigern. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Projekts, den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Rechtsprechung zu verbessern und zu einer Effektivierung der Arbeitsprozesse beizutragen.
Nach zeitlichen Verzögerungen bei der Auswahl und Ernennung der neuen Richterinnen und Richter, die wesentliche Zielgruppe der Projektaktivitäten sind, konnten in der zweiten Hälfte des Jahres 2017 Maßnahmen in die konkrete Planung und Ausgestaltung gehen. Darüber hinaus erstellten Richterinnen und Richter aus vier Mitgliedsstaaten eine vergleichende Analyse zur Gesetzgebung in der Ukraine und in EU-Mitgliedsstaaten und erarbeiteten Grundlagen für eine weitere Analyse und Empfehlungen für den Bereich E-Justice.
Ausblick
Die umfangreiche Justizreform sowie die Implementierung der Verfassungsänderungen werden auch die weitere Zusammenarbeit mit den ukrainischen Partnern prägen. In Zusammenhang mit der Justizreform werden Fragen des Richterrechts mit dem Obersten Gericht, dem Höchsten Richterqualifikationsausschuss, dem Höchsten Rechtsprechungsrat, dem Qualifikations- und Disziplinarausschuss der Staatsanwaltschaft sowie der Nationalen Richterschule zu erörtern sein.
Ebenso werden die für einen funktionierenden Rechtsstaat bedeutende Verwaltungsgerichtsbarkeit und somit Fortbildungen für ukrainische Verwaltungsrichterinnen und -richter weiter im Fokus der IRZ-Beratungen stehen. Wichtig ist, dass die Verwaltungsrechts-Arbeitsgruppe des Justizministeriums, in der die IRZ vertreten sein wird, ihre Arbeit am Entwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes wieder aufgenommen hat. Die IRZ wird daher in Anknüpfung an ihre früheren langjährigen Beratungen die Zusammenarbeit in diesem wichtigen Rechtsbereich wieder aufnehmen können.
Im Zuge der oben genannten Gemeinsamen Erklärung wird die Zusammenarbeit von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und ukrainischem Justizministerium fortgeführt und ausgebaut werden.
Fortgesetzt werden soll auch die Nachwuchsförderung in Form des langjährig bewährten deutschsprachigen Studiengangs an der Universität Lwiw.