Im Rahmen der Beratungen zur Einführung des neuen Amtes der Ermittlungsrichterschaft in Usbekistan zum 1. Januar 2025 und in Fortsetzung des im August 2024 stattgefundenen Seminars zum Schutz der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren, führte die IRZ am 21. und 22. Oktober 2024 in Taschkent eine Folgeveranstaltung durch.
Als Partner beteiligten sich das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan sowie die internationale nichtstaatliche Organisation „Regional Dialogue“, die sich für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Usbekistan einsetzt.
Neben der usbekischen Richterschaft vom Obersten Gericht, Regional- und Stadtgerichten war an dem zweitägigen Seminar diesmal auch die Staatsanwaltschaft vertreten.
Einen thematischen Schwerpunkt bildeten die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ermittlungsverfahrens. Das deutsche Expertenteam stellte die Zuständigkeiten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter vor, anhand von Fallbeispielen ging sie anschließend auf praktische Fragestellungen ein. Sie diskutierten mit den Teilnehmenden einzelne Rechtsbeschlüsse. Besonderes Augenmerk lag hierbei auf der Wahrung von Beschuldigtenrechten im Strafverfahren.
Im Jahr 2025 plant die IRZ weitere praktische Schulungen für die usbekische Richterschaft.
Als Fortsetzung des Arbeitsbesuches einer usbekischen Delegation im April 2024 in Berlin fand am 29. August 2024 das Seminar zur Reform des Strafvollzugs unter Einbeziehung internationaler Standards in Taschkent statt.
Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan eröffnete das Seminar durch den Leiter der international-rechtlichen Abteilung Rustam Giyasov sowie Mirmukhammad Mirkhamidov, geschäftsführender Leiter der Abteilung für Überwachung der Rechtmäßigkeit bei Vollstreckung gerichtlicher Handlungen. Sie betonten die Wichtigkeit des fachlichen Erfahrungsaustausches auf internationaler Ebene, das Bestreben, die Arbeit mit Verurteilten zu verbessern und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Der einführende Vortrag des Staatsanwalts Farrukh Rakhmatullayev bezog sich auf die Rolle der Staatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde im Strafvollzug.
Mit Sascha Kuhring, stellvertretender Leiter der Abteilung Sicherheit der JVA Moabit und seinem Kollegen Heiko Möllendorf, leitender Vollzugsdienstmanager waren zwei außerordentlich erfahrene Praktiker vor Ort. Vor dem Hintergrund der Wahrung der Menschenrechte im Strafvollzug schilderten sie die Regelungen von Strafvollzugsanstalten in Deutschland, gingen auf Rechte und Pflichten von Verurteilten ein, berichteten über die Weiterbildung für das Vollzugspersonal und Themen wie Sicherheitsmanagement und Gefahrenabwehr.
Der Erfahrungsaustausch war für die zumeist im Strafvollzug arbeitenden Teilnehmenden sehr gewinnbringend. Besonders beeindruckt zeigten sie sich von den Möglichkeiten der Resozialisierung der Verurteilten und von der erzieherischen Arbeit des Personals in den deutschen Justizvollzugsanstalten.
Zur Stärkung der operativen Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit führt Usbekistan zum 1. Januar 2025 ein neues Amt des Ermittlungsrichters ein. Vor diesem Hintergrund führte die IRZ gemeinsam mit dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan am 27. und 28. August 2024 in Taschkent ein Seminar zum Schutz der Bürgerrechte im Ermittlungsverfahren durch. Über 70 Richterinnen und Richter aus ganz Usbekistan nahmen an der Veranstaltung teil.
Die IRZ-Experten Vorsitzender Richter a.D. Helmut Leithäuser und Oberstaatsanwalt a.D. Gerald Rübsam erläuterten die rechtlichen Grundlagen, Rahmenbedingungen und Besonderheiten dieses Rechtsbereichs in Deutschland und vermittelten vor allem praktische Ansätze zur Wahrung der Beschuldigtenrechte.
Weitere Beratungen zur Vermittlung von deutschen Erfahrungen wurden vom Obersten Gericht bereits angefragt und sind in Planung.