Usbekistan - Jahresbericht 2013

Länderbericht Usbekistan 2013Konferenz zur sozialrechtlichen Gesetzgebung in Taschkent

Allgemeines – Konzeptionelle Ausrichtung

Rechtspolitische Ausgangslage

In Usbekistan werden weiterhin zahlreiche Reformprozesse im rechtlichen Bereich angestoßen. Daher stehen im Fachdialog mit den usbekischen Partnern rechtsstaatliche Themen, effektiver Rechtsschutz sowie funktionierende Verwaltungs- und Justizstrukturen, vor allem aber auch Menschenrechtsfragen im Mittelpunkt.

Es gibt ein Bestreben auf usbekischer Seite, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu verfestigen. Deutschland ist einer der wichtigsten Partner der Republik Usbekistan in der EU, was sich in vielen Kooperationen im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich zeigt. Bei der Umsetzung der EU--Zentralasien-Strategie kommt Usbekistan eine wichtige Rolle in der Region zu. Deutschland setzt sich weiterhin für die Fortsetzung eines kritischen Dialogs mit dem Ziel der Weiterführung von nachhaltigen demokratischen Veränderungen und einer Verbesserung der Menschenrechtslage ein. Einen Beitrag dazu leistet das EU-Projekt „Support to Criminal Judicial Reforms", ein komplexes Vorhaben zur Modernisierung der Strafrechtspflege, das unter Leitung der IRZ mit anderen europäischen Konsortialpartnern seit 2011 implementiert wird.

Bisherige Zusammenarbeit

In 2013 setzte die IRZ die erfolgreiche Kooperation mit dem Justizministerium fort und intensivierte die Kontakte zum Institut für Monitoring der Gesetzgebung beim Präsidenten. Die Themen Notariat und gerichtliche Begutachtung wurden vertieft behandelt, indem bei den einschlägigen Veranstaltungen auch Fragestellungen aus der Praxis intensiv erörtert wurden.

Das seit 2005 bestehende Institut für Monitoring der Gesetzgebung beim Präsidenten versteht sich als Forschungseinrichtung und ist zuständig für die Auswertung der Reformvorhaben und für die Erstellung von Rechtsgutachten für alle an der Gesetzgebung beteiligten Organe, Ministerien und Institutionen im Justizwesen in Usbekistan. Durch die engere Zusammenarbeit konnte daher das besondere Augenmerk auf die Behandlung von wissenschaftlichen Aspekten sowie das Zusammenwirken verschiedener Akteure zur Sicherung der Qualität der Gesetzgebung und Effektivität der Justiz gerichtet werden.

Im Juli 2013 wurde zwischen der IRZ und dem Institut für Monitoring der Gesetzgebung beim Präsidenten ein „Memorandum of Understanding on Cooperation" unterzeichnet, welches die Grundlage für den zukünftigen systematisierten und umfassenden rechtlichen Austausch im Bereich Justiz- und Gerichtswesen mit Einbeziehung von Parlament, Wissenschaft und Ausbildungseinrichtungen bilden wird.

Wichtige Partner

  • Justizministerium
  • Institut für Monitoring der Gesetzgebung beim Präsidenten

Strategie und Vorgehensweise

Die IRZ wird Usbekistan weiterhin auf dem ambitionierten Weg zur Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie bei der Umsetzung internationaler rechtlicher Standards unterstützen mit dem Ziel einer nachhaltigen Beratung, insbesondere bei der Novellierung von Gesetzen. Das Interesse an der Rechtsberatung durch deutsche Expertinnen und Experten und an einem praktischen Austausch ist nach wie vor ungebrochen, so dass die IRZ hier an die erreichten Ergebnisse anknüpft und die vertrauensvolle Arbeitsweise mit den bisherigen Partnern beibehält.

Tätigkeitsschwerpunkte 2013

Rechtspflege

  • Studienreise zum Thema „Wissenschaftliche Forschung im Bereich der Gesetzgebung" nach Berlin und München mit Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für Monitoring der Gesetzgebung
  • Zweitägiges Seminar zum Thema Notar- und Registerrecht in Taschkent und Samarkand mit Unterstützung der Abteilung Notariat des Justizministeriums der Republik Usbekistan

Öffentliches Recht

  • Seminar zum Thema „Vervollkommnung von Gesetzgebung: deutsche und ausländische Erfahrungen" für Vertreterinnen und Vertreter verschiedener usbekischer Institutionen, die sich mit Sozialrechtsfragen beschäftigen, in Taschkent

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • EU-Projekt „Support to Criminal Judicial Reforms"
  • Zweitägige internationale Konferenz „Aktuelle Entwicklungen der gerichtlichen Begutachtung: deutsche und usbekische Erfahrungen" gemeinsam mit dem Sulaimanova-Zentrum für Gerichtsgutachten beim Justizministerium der Republik Usbekistan in Taschkent

Ausblick

Die IRZ wird die strategischen Schwerpunkte für die gemeinsamen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Institut für Monitoring der Gesetzgebung beim Präsidenten abstimmen. Die bestehende Kooperation mit dem Justizministerium wird in diese Struktur eingebunden. Die IRZ wird einen Schwerpunkt auf die Qualität der Gesetzgebung legen und die Beratung in diesem Bereich ausbauen. Außerdem wird sie aktuelle Themen einbeziehen, wie zum Beispiel das Investitionsschutzrecht und die juristische Aus- und Weiterbildung. Des Weiteren sollen deutsche Expertinnen und Experten an den neuen Regelungen um das Verwaltungsverfahren mitwirken. Die IRZ will die Ergebnisse des Rechtsdialoges einem breiteren Publikum in Form von Publikationen bzw. einer Fachzeitschrift zugänglich machen.