Usbekistan - Jahresbericht 2014

Länderbericht Usbekistan 2014Gespräche mit dem Institut für Monitoring der Gesetzgebung in Taschkent mit Farrukh Mukhamedov, Leiter des Instituts (3.v.r.), und Birgit Grundmann, Staatssekretärin im BMJV a.D. (2.v.r.)

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Die 2007 von der EU auf den Weg gebrachte Zentralasienstrategie ist Grundlage der Arbeit der IRZ in Usbekistan, einer der wichtigsten Staaten in der Region. Das bedeutendste innenpolitische Ereignis 2014 in Usbekistan waren die Parlamentswahlen im Dezember. Trotz der Kritik internationaler Wahlbeobachter an der Umsetzung der Wahlgesetzgebung sind einige positive Veränderungen zu verzeichnen. So sind Bestrebungen zur Stärkung des Parlaments festzustellen, z.B. den Verantwortungsbereich der Abgeordneten und deren Kompetenzen zu festigen. Außerdem gibt es Bemühungen, die Demokratisierung der Staatsgewalt durch das Institut der parlamentarischen Kontrolle voranzutreiben. In diesem Zusammenhang ist auch die steigende Wahlbeteiligung ein eindeutiges Zeichen für eine gewachsene politische und
gesellschaftliche Reife in Usbekistan.

In Usbekistan finden zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Projekte mit internationalen Partnern und insbesondere mit Deutschland statt. Im Dialog mit Usbekistan werden neben den seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen auch regelmäßig die Nachhaltigkeit der demokratischen und rechtsstaatlichen Veränderungen sowie Menschenrechtsfragen thematisiert. Deutschland engagiert sich in Usbekistan durch die gezielte Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung. Im Justiz- und Gerichtswesen sind deutsche und EU-Projekte komplementär angelegt und ergänzen sich in ihren Zielsetzungen. Beispielhaft leistete die Implementierung des großvolumigen EU-Projektes zur Modernisierung der Strafrechtspflege „Support to Criminal Judicial Reforms“ unter der Leitung der IRZ hierzu einen wesentlichen Beitrag. Bis auf die IT-Komponente, die um ein Jahr verlängert wurde, wurde das Projekt 2014 abgeschlossen.

Konzeption

Die IRZ kooperierte in den letzten Jahren bilateral mit dem Justizministerium und seit 2013 mit dem Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung. Mit letzterem konnte die IRZ den Austausch auf Wissenschaftler/innen ausweiten. So bildete die informationsanalytische und wissenschaftliche Unterstützung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses das zentrale Thema einer zweitägigen Konferenz in Taschkent. Vertreter/innen aus Legislative, Wissenschaft und Bildung beteiligten sich an der Auseinandersetzung um die optimale Vorund Aufbereitung von wissenschaftlichen Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationsmöglichkeiten in allen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens. Bei der ersten gemeinsamen Konferenz mit der Staatlichen Juristischen Universität zu Taschkent standen die Verbesserung der juristischen Ausbildung durch einen stärkeren Praxisbezug sowie die Erweiterung der wissenschaftlichen Analysefähigkeiten bei den Studierenden im Fokus der Vorträge und der Diskussion. Die Konferenz leistete hier einen konstruktiven Beitrag zur aktuellen Debatte über die Qualifizierung personeller Ressourcen.

Tätigkeitsschwerpunkte 2014

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Konferenz in Taschkent mit dem Institut für Monitoring zur Gesetzgebung zur Rolle der Wissenschaftlichen Dienste, insbesondere bei Gesetzgebungsvorhaben

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Studienreise zur kriminaltechnischen Begutachtung für Mitarbeiter/innen des Justizministeriums nach Berlin, Wiesbaden und Dresden
  • Konferenz zur Gesetzgebung im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts
    in Taschkent gemeinsam mit der Staatlichen Juristischen Universität
  • Support to Criminal Judicial Reforms in Uzbekistan (EU-Grant)

Aus- und Fortbildung

  • Seminar zur juristischen Ausbildung in Taschkent mit der Staatlichen Juristischen Universität

Ausblick

Die IRZ wird 2015 weiterhin eng mit dem Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung sowie mit dem Justizministerium zusammenarbeiten. Neben der Fortsetzung der Kooperation zu den bisherigen Themenschwerpunkten sind gemeinsame Maßnahmen im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts, insbesondere zum Investitionsrecht und zur Schiedsgerichtsbarkeit geplant. Angesichts mehrerer anhängiger internationaler Schiedsgerichtsverfahren mit Beteiligung von Usbekistan werden vor allem Beratungsleistungen mit praktischem Bezug im Vordergrund stehen.

Des Weiteren strebt die IRZ an, die Anwaltschaft in den deutsch-usbekischen Fachdialog einzubeziehen. Die Stärkung der Rolle und der Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Fortentwicklung des anwaltlichen
Berufsrechts sind für ein rechtsstaatlich orientiertes Rechtssystem und eine effektive Justiz unerlässlich. Hier sind in Usbekistan noch einige Defizite zu beklagen, sodass ein Bedarf an Austausch mit erfahrenen Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland besteht.