Die offizielle Übergabe der mit einer Projektförderung des Auswärtigen Amtes entwickelten Dokumentationssoftware zur Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Republik Albanien fand am 15. Juli 2024 in Tirana statt. Die neue Datenbank, die der Richter- und Staatsanwaltschaft, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie der Öffentlichkeit zugänglich ist, leistet einen Beitrag zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren durch schnellere Recherche, zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung sowie zu größerer Transparenz der Justiz.
Der Präsident des Obersten Gerichts der Republik Albanien, Sokol Sadushi und der deutsche Botschafter, Karl Bergner dankten der IRZ für ihre Unterstützung der Rechtsreformen in Albanien. Das Land ist langjähriger Partnerstaat, die IRZ wird mit den albanischen Partnerinstitutionen die gute Zusammenarbeit fortsetzen.
Ein Training zum Thema „Verfassen von Urteilen“ fand am 30. Mai 2024 in Tirana statt, welches die IRZ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule in Albanien umsetzte. Die Schulung richtete sich an die albanischen Richterinnen und Richter und ist Teil der Strategie gezielt Querschnittsthemen zu behandeln und somit die Richterschaft rechtsgebietsübergreifend in Schlüsselfähigkeiten weiterzubilden.
Ziel der Veranstaltung war es, die Teilnehmenden darin zu schulen konsistente, logische und konkret auf das Gesetz bezogene Urteilsbegründungen zu verfassen, das Bewusstsein für die Relevanz dieser Art von Urteilsbegründungen zu stärken und damit eine effektive Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten zu ermöglichen. Die Gliederung der Urteilsbegründung, und die Überprüfungsstandards durch das Berufungsgericht in Albanien sowie die deutschen Standards für das Verfassen von Urteilen standen dabei besonders im Fokus.
Die Veranstaltung fand im Rahmen der institutionellen Zuwendung des Bundesministeriums der Justiz statt. Die konstruktive Zusammenarbeit mit der Magistratenschule wird die IRZ auch in Zukunft im Bereich der Richteraus- und -weiterbildung fortführen.
Der regionale Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle fand am 14. Dezember 2023 zum zweiten Mal in Folge statt. An der Konferenz nahmen rund 80 Richterinnen und Richter sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Gerichte in Pristina (Kosovo) teil.
In ihrem Impulsvortrag stellte Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D. und Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen auf Einladung der IRZ die deutsche Systematik zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle vor. Im Rahmen von zwei Paneldiskussionen widmeten sich die Teilnehmenden ausgewählten Fachfragen sowie den aktuellen Entwicklungen ihrer Rechtsprechung und den damit verbundenen Herausforderungen.
Der länderübergreifende Erfahrungsaustausch zeichnete sich durch eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre mit dynamischen Diskussionen aus. Die Perspektive der deutschen Praxis ergänzte die eingehende Analyse der rechtlichen Grundlagen, der aktuellen Rechtsprechung der vier Gerichte sowie eine vertiefte Betrachtung bewährter Verfahrensweisen.