Gemeinsam mit dem mauretanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 6. und 7. Dezember 2023 eine Schulung zum Thema „Alternativen zu Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft“ in Nouakchott, Mauretanien. An der Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums und der Strafvollzugsbehörde sowie Richter und Staatsanwälte der höheren Gerichte in Nouakchott teil.
Die Teilnehmenden folgten den Beiträgen von Pascal Décarpes, EU-Strafrechtsexperte und Petra Meyer, Staatsanwältin und Referentin im Referat für Strafrecht des Bundesministeriums der Justiz sehr aufmerksam und diskutierten im Anschluss die Themen umfassend und durchaus kontrovers. Eine große Rolle spielten dabei die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung und bei den erforderlichen Begleitstrukturen, wie bspw. Bewährungshilfe. Denn obwohl Alternativen zu Freiheitsstrafen im Mauretanien gesetzlich verankert sind, finden sie in der Praxis selten Anwendung.
Im Bereich Strafrecht setzte die IRZ bereits eine Vielzahl an Projekten in verschiedenen Partnerstaaten um. Seit 2023 ist Mauretanien neuer Partnerstaat der IRZ, daher gewinnt das Thema auch in der Zusammenarbeit an Bedeutung.
Am 1. und 2. März 2023 führte die IRZ in Zusammenarbeit mit dem mauretanischen Justizministerium und der École Nationale d'Administration, de Journalisme et de Magistrature erstmalig eine Schulung zur Implementierung der internationalen Menschenrechtskonventionen auf nationaler Ebene sowie zur Rolle der Justiz beim Menschenrechtsschutz in Nouakchott (Mauretanien) durch.
Ziel der Veranstaltung war es vor allem die Implementierung von regionalen und internationalen Menschenrechtskonventionen durch die Harmonisierung mit dem nationalen Recht zu fördern sowie die Rolle der Richterschaft bei der Auslegung von Menschenrechtskonventionen zu stärken.
Jule Andersen, Referentin im Referat „Menschenrechte“ im Bundesministerium der Justiz, führte zunächst in das Thema ein, indem sie Menschenrechte im internationalen System und ihre Herausforderungen mit den Teilnehmenden diskutierte. Sie berichtete den Teilnehmenden, die teilweise in Ministerien tätig sind, von der Rolle der internationalen Menschenrechte in der deutschen ministeriellen Praxis. Die Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im mauretanischen Recht beleuchtete Sheikh Turad Abdlmalek Mafoud, ehemaliger Kommissar für Menschenrechte. Daran anknüpfend stellte Prof. Dr. Michaela Wittinger, Professorin für Öffentliches Recht (insbesondere Staats- und Europarecht) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ausgewählte internationale Menschenrechtsschutzabkommen und ihre Schutzmechanismen sowie das Prinzip der Vorbehalte der Mitgliedsstaaten dar. Neben internationalen Abkommen wurde auch der regionale Schutz von Menschenrechten anhand der Afrikanischen Charter der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention diskutiert.
An der Veranstaltung nahmen Ministerialbeamtinnen und Ministerialbeamte aus dem mauretanischen Außen-, Innen- und Justizministerium, Mitarbeitende der Nationalen Kommission für Menschenrechte, Richterschaft und Staatsanwaltschaft teil. Durch die diverse Zielgruppe wurde ein umfassender, fachlicher Austausch mit den deutschen Expertinnen ermöglicht. Die Diskussionen waren äußerst lebhaft und kontrovers.