Inhaltlicher Schwerpunkt

Inhaltlicher Schwerpunkt unserer Beratung

Verfassung / Grundrechte und deren Durchsetzbarkeit

Die Achtung und der effektive Schutz der Menschenrechte sind Leitlinien für eine nachhaltige Rechtsstaatsförderung; ihnen mehr Geltung zu verschaffen, ist eine übergreifende Aufgabe, welche die Grundlage der Arbeit der IRZ in allen Sparten der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit bildet. Stabile Verfassungen sorgen für einen demokratischen und rechtsstaatlichen Staatsaufbau mit einem System der Checks and Balances – sie bilden die Schwerpunkte unserer Arbeit.

Rechtsstaat und Justiz

Ziel unserer beratenden Tätigkeit ist auch die Schaffung und Stärkung eines den europäischen Standards entsprechenden Justizsystems:

  • eine unabhängige Justiz mit der Möglichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren,
  • ein Justizsystem, in dem Recht nicht nur gewährt wird, sondern auch durchgesetzt werden kann,
  • europäische Rechtsstandards unter Beachtung der Rechtsprechung des EGMR mit ihren Implikationen für die nationale Gesetzgebung und die Gesetzesanwendung.

Gegenstand unserer Beratungen sind damit die Gerichtsverfassungen, sämtliche Prozessordnungen sowie das Vollstreckungsrecht. Damit neues Recht und neue rechtliche Standards auch implementiert werden, gilt der Schulung und Fortbildung von Juristinnen und Juristen aller juristischen Berufe unser besonderes Augenmerk.

Zivil- und Wirtschaftsrecht

Im Zivil- und Wirtschaftsrecht besitzt das deutsche Recht Vorbildfunktion als ein in vielen Jahren bewährtes und mit europäischem Recht in Einklang gebrachtes System. Das Zivil- und Wirtschaftsrecht vieler unserer Partnerstaaten lässt sich auf kontinental-europäische Wurzeln zurückführen und hat vergleichbare systematische Zusammenhänge.

Durch das Beratungsangebot der IRZ können Systembrüche und inkohärente Rechtssysteme sowie dadurch bedingte Rechtsunsicherheit im Wirtschaftsleben in den Partnerstaaten vermieden werden.

Unser Ziel ist es, eine stabile marktwirtschaftlich orientierte, soziale zivil- und wirtschaftsrechtliche Rechtsordnung, die einen verlässlichen Rechtsrahmen für nationale und grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen bietet, mitzuschaffen und aufzubauen.

Öffentliches Recht

Von besonderer Bedeutung für die Beratungstätigkeit der IRZ ist auch das öffentliche Recht. Die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle staatlichen Handelns ist in einigen Partnerstaaten noch neu. Das System sowohl des deutschen Verwaltungsrechtsschutzes als auch des Verwaltungsverfahrensrechts ist insofern für viele Partner beispielhaft und hat Modellcharakter. Wichtig sind ferner die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für eine unternehmerische Tätigkeit.

Strafrechtspflege

Unter rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten ist die Zusammenarbeit im Bereich des Strafrechts ein weiterer Schwerpunkt unserer Aktivitäten. Die Beratungen erstrecken sich dabei auf das Strafprozessrecht, das materielle Strafrecht, das Vollzugsrecht und die Bekämpfung der Korruption.

Europarecht

Für Beitrittskandidaten unter unseren Partnerstaaten ist die Harmonisierung des nationalen Rechts mit dem Europäischen Recht zentral. Unsere Beratung erstreckt sich auf die Frage der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im nationalen Recht und in der Rechtsprechung. Die Europäische Konvention für Menschenrechte, die Standards des Europarates und die Entscheidungen des EGMR sind ein weiterer wichtiger Bestandteil in der Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten.