Albanien - Jahresbericht 2014
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- Veröffentlicht: Dienstag, 20. Mai 2014
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Aufgrund seiner politischen Vergangenheit stellt die Reform des Rechts- und Wirtschaftssystems für die Republik Albanien eine besondere Herausforderung dar. Sie wurde von einigen Rückschlägen begleitet. Hier sind besonders die bürgerkriegsähnlichen Unruhen 1997 zu nennen. Mit dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der EU und dem Antrag auf Mitgliedschaft in der EU im April 2009 erreichte der Reformprozess eine neue Phase. Auch wenn Albanien von der EU im Juni 2014 der offizielle Kandidatenstatus verliehen wurde, müssen wichtige Reformen weiter vorangebracht werden. Dies muss auch ungeachtet der Tatsache geschehen, dass in Albanien sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht mittlerweile Erfolge erzielt werden konnten. Diese Reformen betreffen insbesondere die Bereiche der öffentlichen Verwaltung und Justiz. Weitere Themen sind Korruption, organisierte Kriminalität sowie Menschenrechte.
Konzeption
Die IRZ ist in Albanien seit dem Frühjahr 2000 im Rahmen des deutschen Beitrags zum Stabilitätspakt für Südosteuropa tätig. Seitdem bietet die IRZ Veranstaltungen und Beratungen zur Justizorganisation, im Bereich der Gesetzgebung sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Juristinnen und Juristen in verschiedenen Rechtsbereichen an. In diesem Sinne bildete von 2005 bis Mitte 2010 die Unterstützung des albanischen Justizministeriums im Rahmen der EU-finanzierten Projekte EURALIUS und EURALIUS II einen Projektschwerpunkt der IRZ in Albanien. Hervorzuheben sind darüber hinaus zahlreiche bilaterale Aktivitäten mit wichtigen Partnern in Albanien, u.a. mit dem Justizministerium, dem Verfassungsgericht, dem Obersten Gericht, der Generalstaatsanwaltschaft und der Magistratenschule, die die IRZ 2013 und 2014 weiter ausbauen konnte. Dabei bildete die Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen einen Schwerpunkt. 2014 war speziell das Verwaltungsrecht als Thema aktuell, da das albanische Parlament 2012 das Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit verabschiedet hatte und mittlerweile erst- und zweitinstanzliche Verwaltungsrichter/innen ernannt worden waren, die 2013 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten. Zusätzlich veranstaltete die IRZ Seminare und Workshops zu Verfassungsrecht und Menschenrechten. Des Weiteren ging es beispielsweise um die Transparenz in Justizprozessen und die entsprechende Bewusstseinsbildung bei Richter/innen. Schließlich begann die IRZ 2014 mit der Implementierung des Projektes EURALIUS IV.
Tätigkeitsschwerpunkte 2014
Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit
- Seminar in Tirana für Richter/innen zum Thema „EMRK und EU-Grundrechtecharta“ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule
- Seminar in Tirana für Mitarbeiter/innen am Verfassungsgericht sowie Verwaltungsrichter/innen zum Thema „Grundrechtsschutz durch Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichte unter Berücksichtigung der EU-Grundrechtecharta“ in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht
- Beschaffung umfangreicher verfassungsrechtlicher Literatur für das Verfassungsgericht
Rechtspflege
Öffentliches Recht
- Seminar in Tirana für Richter/innen zum Thema „Verwaltungsrecht“ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule
- Studienreise für Richter/innen am Obersten Gericht zum Verwaltungsgericht Stuttgart, zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, zum Eisenbahn-Bundesamt und zum Regierungspräsidium in Stuttgart
Ausblick
Die IRZ wird sich 2015 auf die weitere Implementierung des Projektes EURALIUS IV konzentrieren. Außerdem wird sie die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht, dem Obersten Gericht und der Magistratenschule fortsetzen. Diese Institutionen haben bereits Seminare und Workshops angefragt, die an die Veranstaltungen des Vorjahres anschließen.