Fortbildungsseminar für Ermittlungsrichterinnen und -richter

Gerald Rübsam (2.v.l.) und Helmut Leithäuser (4.v.l.) beim Seminar zum Ermittlungsverfahren
Gerald Rübsam (2.v.l.) und Helmut Leithäuser (4.v.l.) beim Seminar zum Ermittlungsverfahren
Usbekistan

Zur Stärkung der operativen Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit führt Usbekistan zum 1. Januar 2025 ein neues Amt des Ermittlungsrichters ein. Vor diesem Hintergrund führte die IRZ gemeinsam mit dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan am 27. und 28. August 2024 in Taschkent ein Seminar zum Schutz der Bürgerrechte im Ermittlungsverfahren durch. Über 70 Richterinnen und Richter aus ganz Usbekistan nahmen an der Veranstaltung teil.

Die IRZ-Experten Vorsitzender Richter a.D. Helmut Leithäuser und Oberstaatsanwalt a.D. Gerald Rübsam erläuterten die rechtlichen Grundlagen, Rahmenbedingungen und Besonderheiten dieses Rechtsbereichs in Deutschland und vermittelten vor allem praktische Ansätze zur Wahrung der Beschuldigtenrechte.

Weitere Beratungen zur Vermittlung von deutschen Erfahrungen wurden vom Obersten Gericht bereits angefragt und sind in Planung.