Fortbildungsseminar zum Ermittlungsverfahren

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zum Ermittlungsverfahren.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zum Ermittlungsverfahren.
Usbekistan

Im Rahmen der Beratungen zur Einführung des neuen Amtes der Ermittlungsrichterschaft in Usbekistan zum 1. Januar 2025 und in Fortsetzung des im August 2024 stattgefundenen Seminars zum Schutz der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren, führte die IRZ am 21. und 22. Oktober 2024 in Taschkent eine Folgeveranstaltung durch.

Als Partner beteiligten sich das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan sowie die internationale nichtstaatliche Organisation „Regional Dialogue“, die sich für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Usbekistan einsetzt.

Neben der usbekischen Richterschaft vom Obersten Gericht, Regional- und Stadtgerichten war an dem zweitägigen Seminar diesmal auch die Staatsanwaltschaft vertreten.

Einen thematischen Schwerpunkt bildeten die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ermittlungsverfahrens. Das deutsche Expertenteam stellte die Zuständigkeiten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter vor, anhand von Fallbeispielen ging sie anschließend auf praktische Fragestellungen ein. Sie diskutierten mit den Teilnehmenden einzelne Rechtsbeschlüsse. Besonderes Augenmerk lag hierbei auf der Wahrung von Beschuldigtenrechten im Strafverfahren.

Im Jahr 2025 plant die IRZ weitere praktische Schulungen für die usbekische Richterschaft.