Klimaschutz ist Menschenrechtsschutz

2. von links: Frau Bundesverfassungsrichterin a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz während ihres Vortrags
2. von links: Frau Bundesverfassungsrichterin a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz während ihres Vortrags
Bosnien und Herzegowina

Die Geltung der Grundrechte im Umwelt- und Klimaschutz durch die Verfassungsgerichte war Thema einer Regionalkonferenz der Verfassungsgerichte des Westbalkans, die die IRZ gemeinsam mit dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina vom 26. – 28. November 2024 in Tuzla ausrichtete.

Der Veranstaltungsort war in Anbetracht des behandelten Themas mit Bedacht gewählt worden. Als großer Industriestandort gilt Tuzla als die ökologisch am stärksten belastete Stadt in Bosnien und Herzegowina.

Ausgehend von der umweltschutzrechtlichen Praxis der beteiligten Gerichte und der Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 diskutierten die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien sowie der EU-Mitgliedstaaten Kroatien und Slowenien gemeinsam mit Frau Bundesverfassungsrichterin a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz.

Alle Teilnehmenden waren sich darin einig, dass die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte nicht mehr nur auf die Gegenwart abzielen, sondern in die Zukunft weisen müsse zum Schutz künftiger Generationen. Außerdem betonten sie übereinstimmend die menschenrechtliche Komponente des Klimaschutzes. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden durch das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina in einem Tagungsband zusammengefasst, der die Nachhaltigkeit erhöhen wird und einen Einblick in die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte der Westbalkanstaaten und des Bundesverfassungsgerichts zum Umwelt- und Klimaschutz geben wird.