Sexualisierte Gewalt gegen geflüchtete Frauen

Expertinnen, Experten und Teilnehmende des Workshops „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“.
Expertinnen, Experten und Teilnehmende des Workshops „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“.
Bosnien und Herzegowina

„Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“ stand im Fokus eines Workshops am 26. September 2024 in Sarajevo. Das Thema ist in Bosnien und Herzegowina, das auf der Balkanroute liegt und vermehrt nicht nur Transit-, sondern auch Aufnahmeland für Geflüchtete ist, hochaktuell.

Die Veranstaltung fand im Rahmen der institutionellen Zuwendung statt und wurde gemeinsam von der IRZ und der Nichtregierungsorganisation Vaša Prava, die ein landesweites Netzwerk zur rechtlichen Beratung und Vertretung von Bedürftigen und vulnerablen Gruppen betreibt, umgesetzt. Zielgruppen und Teilnehmende waren Adressatinnen und Adressaten aus allen im Bereich „Migration und Asylverfahren“ tätigen staatlichen wie nichtstaatlichen Institutionen.

Anhand zahlreicher Fallbeispiele sensibilisierten die Vortragenden für die verschiedenen Konstellationen, in denen geflüchtete Frauen sexualisierte Gewalt erfahren. Missbrauchserfahrungen im Herkunftsland und während der Flucht, aber auch im Aufnahmeland und in den dortigen Unterbringungseinrichtungen zählen zu den Beispielen. Sie wiesen dabei auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als anerkannten Flucht- und Asylgrund hin.

In Bosnien und Herzegowina – wie auch in Deutschland – stellt für die Opfer die Beweisführung bei Anzeigen von Fällen sexualisierter Gewalt im Lauf des Asylverfahrens ein großes Problem dar, wodurch die Gewalttat dann nicht immer als eindeutig geschlechtsspezifisch eingestuft werden kann. Dies kann sich negativ auf die Festlegung eines entsprechenden Asylstatus auswirken.

Die Öffentlichkeit in Bosnien und Herzegowina für geschlechtsspezifische bzw. sexualisierte Straftaten noch nicht ausreichend sensibilisiert, die vielfach nicht als Verbrechen wahrgenommen werden. Wie auch in Fällen häuslicher Gewalt, erstatten die Opfer daher aus Scham oder aus Angst vor den Tätern oft keine Anzeige. Erschwerend für den Opferschutz sind zudem fehlende Unterbringungseinrichtungen, was vielerorts zu Überbelegungen führt. Unpräzise gesetzliche Vorschriften, wie z.B. die Regelungen bezüglich der sog. „sicheren Zonen“ für Geflüchtete sind ein weiteres Problem.

Der Erfahrungsaustausch im Rahmen des Workshops wurde seitens der Teilnehmenden übereinstimmend als ein weiterer Schritt hin zur Wahrung der Rechte geflüchteter Frauen, zur Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft und damit zur Erhöhung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne einer Stärkung der Menschenrechte gewertet.

Weitere Informationen in Landesprache finden sich auf Facebook. https://www.facebook.com/vasaprava/