Online-Erfahrungsaustausch zu verfassungsrechtlichen Fragen der Corona-Pandemie

Grafik: IRZ
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Montenegro

Am 25. Mai 2020 tauschten sich montenegrinische Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter mit dem IRZ-Experten Professor Dr. Udo Steiner, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, über verschiedene verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

Professor Steiner stellte im Rahmen der Online-Veranstaltung ausgewählte Fälle des Bundesverfassungsgerichts vor allem aus den Themenkreisen

  • Bewegungsfreiheit,
  • religiöse Zusammenkünfte,
  • Demonstrationsfreiheit sowie
  • Berufs-und Gewerbefreiheit vor.

Bei seinen Ausführungen ging Professor Steiner auf die bisherigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein. Diese Entscheidungen seien überwiegend im einstweiligen Rechtsschutz ergangen und hätten die jeweiligen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie fast überwiegend bestätigt. Es sei, so Steiner weiter, dennoch von essenzieller Bedeutung, dass die sachlichen Begründungen der Entscheidungen regelmäßig überprüft würden. Hierbei komme dem Verhältnismäßigkeitsprinzip eine zentrale Rolle zu.

Die kommissarische Präsidentin des Verfassungsgerichts, Desanka Lopičić, bedankte sich bei der IRZ für den kurzfristig ermöglichten Gedanken- und Erfahrungsaustausch und dafür, dass die IRZ zu dessen Vorbereitung auch Übersetzungen einschlägiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung gestellt hatte. Zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen stellte sie einige Fälle des montenegrinischen Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit den staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor.

Desanka Lopičić erläuterte, dass Montenegro, anders als andere Staaten der Region, auf die Ausbreitung des Corona-Virus nicht mit der Verhängung des Ausnahmezustands, sondern mit verschiedenen Einzelmaßnahmen reagiert habe, von denen gegenwärtig einige dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorlägen.

Im Rahmen dieses Erfahrungsaustauschs wurde vereinbart, dass die IRZ dem montenegrinischen Verfassungsgericht zeitnah weitere Übersetzungen aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung stellt. Das montenegrinische Verfassungsgericht ist eines der wenigen südosteuropäischen Verfassungsgerichte, das sich nicht nur an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert, sondern dessen Entscheidungen auch regelmäßig zitiert.