Vor dem Hintergrund des staatlichen Programms „Digitales Kasachstan“ organisierte die IRZ zusammen mit dem Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan am 25. Juni 2021 ein Online-Arbeitsgespräch zur E-Justiz im deutschen Gerichtsverfahren. Das Programm „Digitales Kasachstan“ hat die Republik Kasachstan am 12. Dezember 2017 gestartet. Es zielt auf wirtschaftlichen Fortschritt und die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung durch den Einsatz digitaler Technologien ab. Im Rahmen dieses Programms erfolgt stufenweise auch die Umstellung des Gerichtsverfahrens auf das elektronische Format.
An dem Arbeitsgespräch nahmen rund 40 Richterinnen und Richter sowie Leiterinnen und Leiter von verschiedenen Gerichtskanzleien teil. Sie nutzten die Gelegenheit, einen vertieften Einblick in die E-Justiz in Deutschland zu gewinnen, sich mit deren Besonderheiten auseinanderzusetzen und sich untereinander sowie mit dem IRZ-Experten Christian Roch auszutauschen.
Christian Roch, Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (Allgäu), berichtete über die Voraussetzungen für die E-Justiz in Deutschland, ihre praktische Umsetzung und die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Akte. Er gab den Teilnehmenden einen Überblick zu den technischen Lösungen in Deutschland – jenen, die entweder bereits entwickelt und flächendeckend vorhanden sind, und solchen, die noch erprobt und in die Praxis eingeführt werden sollen.
Außerdem ging Christian Roch auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur E-Justiz im Zivilrecht (Fachgerichtsbarkeiten) und im Strafrecht ein. Er schilderte zudem die Besonderheiten der Gerichtsverhandlungen während der Covid19-Pandemie.
Der fachliche Austausch als Online-Arbeitsgespräch bot eine gute Möglichkeit, die Kontakte mit den kasachischen Partnern der IRZ auch während der Pandemie zu pflegen.
Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, während seines Vortrags Kasachstan
In Kooperation mit dem Verfassungsrat der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ sehr erfolgreich zwei Online-Seminare, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Verfassungsrats, des Obersten Gerichtshofs, der Generalstaatsanwaltschaft und des kasachischen Justizministeriums teilnahmen.
Online-Seminar zum Thema Verfassungsbeschwerde
Zunächst fand unter Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts am 28. April 2021 eine Veranstaltung zum Thema „Verfassungsbeschwerde“ statt. Kairat Mami, Vorsitzender des Verfassungsrats der Republik Kasachstan, ging in seiner Begrüßungsrede auf die kürzlich eingeführte Verfassungskontrolle durch den Verfassungsrat ein. Außerdem betonte er die Wichtigkeit des Erfahrungsaustauschs zum Thema „Verfassungsbeschwerde“, da die Bürgerinnen und Bürger Kasachstans derzeit nur über ordentliche Gerichte eine Verfassungsbeschwerde einreichen können.
IRZ-Expertin Prof. Dr. Gabrielle Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, ging in ihren Referaten auf die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie Annahmeverfahren bei einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland ein. Zudem schilderte sie, wie die Vollstreckung der Urteile erfolgt. In ihrem abschließenden Vortrag widmete sie sich der Überprüfung von Gesetzen im Rahmen von Normenkontrollverfahren.
Online-Seminar zum Verwaltungsprozess
Während der zweiten Veranstaltung am 30. April 2021 beleuchteten Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, sowie Dr. Sabine Wabnitz, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, den Verwaltungsprozess (verwaltungsgerichtliches Verfahren) und dessen Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit. Sie referierten zu folgenden Themen:
Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im demokratischen Rechtsstaat
Überblick über die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit (Geschichte und Aufbau)
sachliche und örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (Abgrenzungsfragen)
Verfahrensgrundsätze im Verwaltungsprozess (insbesondere Untersuchungsgrundsatz)
Beteiligte des Gerichtsverfahrens
Klagearten (insbesondere Anfechtungs- und Verpflichtungsklage)
Ablauf des Gerichtsverfahrens und Rechtsmittelverfahren
Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegen die Verwaltung
Das Interesse der kasachischen Partner war sehr groß. Nach jedem Vortrag hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Dr. Brocker und Dr. Wabnitz verfügen beide über langjährige Expertise und nahmen sich viel Zeit, auf alle Fragen einzugehen und diese ausführlich zu beantworten.
Im August wird sich die IRZ auf Einladung des Verfassungsrats an einem internationalen Symposium zum Verfassungsrecht beteiligen.
Am 1. Juli 2021 wird in Kasachstan das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechtsgesetz in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der Rechtsakademie des Obersten Gerichtshofs der Republik Kasachstan bereits mehrere Fortbildungsseminare für kasachische Richterinnen und Richter, zuletzt am 3. März 2021.
Dieses Online-Seminar, für das die IRZ mit Dr. Christian Schaich und Dr. Christian Reitemeier zwei Experten mit langjähriger Erfahrung gewinnen konnte, richtete sich an angehende Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter.
Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer im Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, eröffnete die Veranstaltung mit dem Thema „Allgemeines Verwaltungsrecht“. Dabei beleuchtete er insbesondere folgende Punkte:
Quellen des Verwaltungsrechts und ihre Klassifizierung
Begriff und Arten des Verwaltungsaktes
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt
Dr. Christian Reitemeier, Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, setzte die Veranstaltung mit der Darstellung des Verwaltungsgerichtsverfahrens mit folgenden Themen fort:
Verwaltungsklage
Richterliche Behandlung der verwaltungsgerichtlichen Klage
Verwaltungsgerichtsurteil
Beide IRZ-Experten vermittelten das Thema exzellent und illustrierten ihre Vorträge, die bei den kasachischen Teilnehmenden auf großes Interesse stießen, mit vielen Fallbeispielen. Da an dem Seminar ausschließlich zukünftige Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen teilnahmen, bewegte sich die Fachdiskussion auf entsprechend hohem Niveau.
Die IRZ plant weitere Fortbildungen für Richterinnen und Richter in Kasachstan, u.a. zu den Themen Mediation und gerichtlicher Vergleich im Verwaltungsprozess.