IRZ realisiert Auftaktworkshop „Investitionsklima“ in Amman

Auftaktveranstaltung in Amman zu Fragen des Investitionsklimas und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Teilnehmenden des jordanischen Investitionsministeriums.
Auftaktveranstaltung in Amman zu Fragen des Investitionsklimas und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Teilnehmenden des jordanischen Investitionsministeriums.
Jordanien

Mit einem ersten Erfahrungsaustausch zu Fragen des Investitionsklimas und zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen am 10. Mai 2023 im Amman startete die IRZ ihre Kooperation mit dem jordanischen Investitionsministerium. Hintergrund der Zusammenarbeit ist das Ziel der jordanischen Regierung, das Land bis 2030 wirtschaftsstärker zu positionieren und damit für ausländische Investoren attraktiver zu machen.

Um dieses Vorhaben zur erreichen, setzte die jordanische Regierung bereits die ersten Schritte um, worauf Herr Zaher Al-Qatarneh, Generalsekretär des jordanischen Investitionsministeriums in seiner Eingangsrede hinwies. Zu den Maßnahmen zählen die Bildung des jordanischen Investitionsministeriums, welches nun alle Dienstleistungen in Bezug auf Investitionen bündelt sowie das neue Gesetz zur Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Jordanien, das am 14. Januar 2023 in Kraft trat. Dieses soll unter anderem Anreize und rechtliche Sicherheit für ausländische Investoren schaffen und Investitionen i.H.v. 41 Millionen Jordanischen Dinar ins Land ziehen.

Der IRZ-Experte, Dr. Christian Steiner, Rechtsanwalt und Managing Partner von Ule & Steiner SLP gab einen Einblick in die Erfahrungen im Nahen Osten und Nordafrika aus anwaltlicher Perspektive. Viele Länder aus der Region haben sich zum Ziel gesetzt für ausländische Investoren attraktiver zu werden. Daher ist es unabdingbar zu analysieren, wie sich andere Länder positionieren und welche Anreize – etwa attraktive, rechtliche Rahmenbedingungen, Steuervergünstigungen, Finanzierungshilfen, Zollbefreiungen oder der freie Dienstverkehr – für ausländische Investoren geboten werden. Aber auch Standortfaktoren spielen bei Investitionen eine große Rolle, betonte Dr. Steiner. Die nationale Infrastruktur, die Stabilität der politischen Lage sowie die Sicherheit im Allgemeinen und Rechtssicherheit im Besonderen sind relevante Aspekte für Investoren.

Frau Mays Khleifat, Leiterin der Direktion für Rechtsfragen, rundete die Auftaktveranstaltung mit einem Vortrag über verschiedene Formen der Kapitalanlage in Jordanien ab. Dabei betonte sie, dass Jordanien zwar das Ziel anstrebt ausländische Investoren vermehrt anzulocken, zugleich aber auch inländische Investitionen fördern will. So möchte das Investitionsministerium gezielt Anreize für ausländische Investoren schaffen, bei gewissen Projekten mit inländischen Partnern zu kooperieren. Die neuen Rahmenbedingungen schützen dabei das Eigentumsrecht des jordanischen Partners, um einem potentiellen Ungleichgewicht entgegenzuwirken.

Die IRZ dankt Mays Khleifat, Dr. Christian Steiner und den Teilnehmenden für den interessierten und zielführenden Austausch und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem jordanischen Investitionsministerium.

Erfahrungsaustausch in Amman über das Verwaltungsverfahren

Erfahrungsaustausch in Amman zum Thema Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsfindungsprozesse mit den Richterinnen und Richtern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Erfahrungsaustausch in Amman zum Thema Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsfindungsprozesse mit den Richterinnen und Richtern der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie realisierte die IRZ einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Verwaltungsverfahren und dessen Entscheidungsprozesse“ am 11. Mai 2023 in Amman. Das Bundesministerium der Justiz finanzierte die Veranstaltung, die sich an hochrangige jordanische Richterinnen und Richter im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit richtete. Gemeinsames Ziel des Erfahrungsaustauschs war es einen Beitrag zur Qualitätssteigerung der Rechtsprechung der jordanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu leisten.

Über die Arten, Aufbau und Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens berichtete Dr. Hisham Mufdi Salem Al-Majali, Richter am Verwaltungsgericht.

Herr Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht Arnsberg, gab im Auftrag der IRZ einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens. Er zeigte die Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts, die Verwaltungsarten und den Aufbau des allgemeinen (nichtöffentlichen) Verwaltungsverfahrens auf.

Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterte Herr Schulte die Entscheidung im Verwaltungsverfahren. Dabei ging er nicht nur auf den Verwaltungsakt und dessen Rechtsfolgen ein, sondern auch auf den Erlass einer Allgemeinverfügung, also ein Verwaltungsakt, der sich an nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet i.S.v. § 35 Satz 2 VwVfG. Diese Form des Verwaltungsakts hat insbesondere während der Pandemie eine große Rolle gespielt.

Der Präsident des jordanischen Verwaltungsgerichts, Dr. Ali Rashid Hamid Abu Hajila rundete den Erfahrungsaustausch mit einem Einblick in die jordanische Ausgestaltung des Verwaltungsakts und dem jordanischen Verwaltungsprozessrecht ab.

Die jordanischen Teilnehmenden nutzten die Fachvorträge für lebhafte Diskussionen und einen intensiven Erfahrungsaustausch. Die IRZ dankt den Experten und Teilnehmenden für die erfolgreiche Veranstaltung und freut sich auf die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit der jordanischen Justizakademie und dem Justizrat.

Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards

Erfahrungsaustausch in Amman zur Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Erfahrungsaustausch in Amman zur Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Jordanien

Im Rahmen der institutionellen Förderung des Bundesministeriums der Justiz veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem Jordanischen Justizministerium am 8. Mai 2023 einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards“.

Der Erfahrungsaustausch konzentrierte sich auf das Implementierungsverfahren internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der nationalen Gesetzgebung sowie auf die Kontrollmechanismen zur Einhaltung dieser.

Hana Hamdan Saeed Al Khab, Leiterin der Abteilung für Menschenrechte des jordanischen Justizministeriums, gab zunächst einen Einblick darüber, wie internationale Menschenrechte in der jordanischen Gesetzgebung umgesetzt werden.

Dr. Michael Erwin Fuchs, Ministerialrat a.D. und Lehrbeauftragter, gab einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Implementierungsprozesses internationaler Menschenrechtskonventionen. Dabei beschrieb er zunächst den Unterschied zwischen der Monistischen und Dualistischen Theorie, welcher Deutschland folgt. Internationale Verträge werden vom Bundespräsidenten oder der Außenministerin ausgehandelt. Im Anschluss werden die abgeschlossenen Verträge durch einen Transformationsakt mit Zustimmung oder Mitwirkung des Bundestages und Bundesrates in natürliches Recht umgewandelt, damit diese innerhalb Deutschlands Anwendung finden. Zur Kontrolle der nationalen Einhaltung internationaler Menschenrechte gibt es in Deutschland drei Wächter: die Gerichte, das Parlament und die Politik. Zudem beobachtet die Zivilgesellschaft die Umsetzung der Rechte und rügt die Regierung, sofern diese nicht ausreichend garantiert werden. Zuletzt benannte der Menschenrechtsbericht von Amnesty International Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit innerhalb Deutschlands.

Abschließend gab Hana Hamdan Saeed Al Khab einen Einblick in die jordanischen Kontrollmechanismen. Ebenso wie in Deutschland, werden jedes Jahr mehrere regionale, internationale und nationale Berichte erlassen mit Empfehlungen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes. Dabei wies sie insbesondere darauf hin, dass Jordanien diesen Empfehlungen Folge leisten muss, da sie oftmals an die Weiterführung von Entwicklungshilfen gekoppelt sind.

Die IRZ dankt dem Experten und den Teilnehmenden für den lebhaften, diskussionsfreudigen und zielführenden Austausch und freut sich auf die weiteren Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium.