Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards

Erfahrungsaustausch in Amman zur Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Erfahrungsaustausch in Amman zur Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards mit den Teilnehmenden des jordanischen Justizministeriums.
Jordanien

Im Rahmen der institutionellen Förderung des Bundesministeriums der Justiz veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem Jordanischen Justizministerium am 8. Mai 2023 einen Erfahrungsaustausch zum Thema „Harmonisierung der Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards“.

Der Erfahrungsaustausch konzentrierte sich auf das Implementierungsverfahren internationaler Menschenrechtsverpflichtungen in der nationalen Gesetzgebung sowie auf die Kontrollmechanismen zur Einhaltung dieser.

Hana Hamdan Saeed Al Khab, Leiterin der Abteilung für Menschenrechte des jordanischen Justizministeriums, gab zunächst einen Einblick darüber, wie internationale Menschenrechte in der jordanischen Gesetzgebung umgesetzt werden.

Dr. Michael Erwin Fuchs, Ministerialrat a.D. und Lehrbeauftragter, gab einen Einblick in die deutsche Ausgestaltung des Implementierungsprozesses internationaler Menschenrechtskonventionen. Dabei beschrieb er zunächst den Unterschied zwischen der Monistischen und Dualistischen Theorie, welcher Deutschland folgt. Internationale Verträge werden vom Bundespräsidenten oder der Außenministerin ausgehandelt. Im Anschluss werden die abgeschlossenen Verträge durch einen Transformationsakt mit Zustimmung oder Mitwirkung des Bundestages und Bundesrates in natürliches Recht umgewandelt, damit diese innerhalb Deutschlands Anwendung finden. Zur Kontrolle der nationalen Einhaltung internationaler Menschenrechte gibt es in Deutschland drei Wächter: die Gerichte, das Parlament und die Politik. Zudem beobachtet die Zivilgesellschaft die Umsetzung der Rechte und rügt die Regierung, sofern diese nicht ausreichend garantiert werden. Zuletzt benannte der Menschenrechtsbericht von Amnesty International Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit innerhalb Deutschlands.

Abschließend gab Hana Hamdan Saeed Al Khab einen Einblick in die jordanischen Kontrollmechanismen. Ebenso wie in Deutschland, werden jedes Jahr mehrere regionale, internationale und nationale Berichte erlassen mit Empfehlungen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes. Dabei wies sie insbesondere darauf hin, dass Jordanien diesen Empfehlungen Folge leisten muss, da sie oftmals an die Weiterführung von Entwicklungshilfen gekoppelt sind.

Die IRZ dankt dem Experten und den Teilnehmenden für den lebhaften, diskussionsfreudigen und zielführenden Austausch und freut sich auf die weiteren Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium.