Usbekistan: Systematisation and simplification of the regulatory framework

Start des Projektes im Mai 2024
Start des Projektes im Mai 2024

EU-Twinning-Projekt

Systematisation and simplification of the regulatory framework
1. April 2024 bis 31. Juli 2026
IRZ: Federführung
Budget: 1,8 Mio. Euro
Verantwortlich bei der IRZ: Anja Dr. Schoeller-Schletter

Am 1. April 2024 konnte die IRZ, im Team mit dem lettischen Justizministerium als Juniorpartner, dieses Twinning-Projekt zum Thema Gesetzgebung und Systematisierung starten. Das Projekt hat ein Gesamtbudget von 1,8 Mio. EUR und eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2026.

Für das Land an der Seidenstrasse spielen auch heute Handel und wirtschaftliche Entwicklung eine zentrale Rolle. Dabei legen Investoren und Handelspartner bei ihren Wirtschaftsbeziehungen großen Wert auf ein transparentes und berechenbares normatives Umfeld. Das Regelwerk zu modernisieren und übersichtlicher zu gestalten, ist seit mehreren Jahren vorrangiges Ziel der usbekischen Politik. Die Europäische Union unterstützt Usbekistan hierbei mit einem eigens dazu konzipierten Vorhaben, welches auf partnerschaftlicher Ebene Expertise und Best-Practice zwischen Ministerien der EU-Mitgliedsstaaten und dem usbekischen Justizministerium vermitteln soll.

Das usbekische Justizministerium soll mit dem Projekt bei seinen Bemühungen unterstützt werden, das normative Umfeld für wirtschaftliche Entwicklung und Handel durch mehr Konsistenz und Transparenz zu verbessern. Kernthemen sind Gesetzessystematisierung, Gesetzesfolgenabschätzung und die Einbeziehung der betroffenen Einrichtungen und Personengruppen bei der Entwicklung von Normen.

Die deutschen und lettischen Expertinnen und Experten haben zusammen mit dem Justizministerium der Republik Usbekistan begonnen, Fortbildungskonzepte und Lernmaterialien zu erstellen, die den Mitarbeitenden dabei helfen, die Inventarisierung, Zusammenfassung und Neukodifizierung des Rahmenregelwerks zu optimieren. Moderne interaktive Online-Plattformen mit Informationen zu Best-Practice werden hier ebenso entwickelt, wie Methoden geprüft, die langfristige und vorhersehbare Gesetzgebungsplanung unter den landeseigenen Gegebenheiten gewährleisten. Integraler Bestandteil des Projekts ist auch, Möglichkeiten und Grenzen neuer digitaler Möglichkeiten im Bereich Systematisierung vorzustellen. Dies wird durch Fachreisen nach Riga und Berlin anschaulich gemacht.

Bis zunächst Juni 2026 werden deutsche, lettische und internationale Expertinnen und Experten zusammen mit den usbekischen Kolleginnen und Kollegen daran arbeiten, vor dem Hintergrund ähnlicher Fragestellungen und Erfahrungswerte in EU-Ländern, den „Normenwald“ zu lichten und die Gesetzesplanung übersichtlicher zu gestalten. Wenn Usbekistan sein Ranking in den international anerkannten Indices zu Rule of Law, Government Transparency, und Economic Freedom verbessern kann, wäre einiges erreicht.


Sambia: Peer-to-Peer institutional support to the Anti-Corruption Commission in Zambia

EU-Twinning-Projekt

Peer-to-Peer Institutional Support to the Anti-Corruption Commission, Zambia
August 2021 – August 2024
IRZ Juniorpartner
Budget: 2 Mio. Euro
Projektleiter: Jaakko Christensen

Junior Projektleiter: Andreas Stüve
RTA: Mika Antosalo
Zuständig bei der IRZ: Katharina Tegeder, Andreea Pop

Die IRZ implementiert als Juniorpartner das Projekt "Peer-to-Peer institutional support to the Anti-Corruption Commission in Zambia" unter Federführung des HAUS Finnish Institute of Public Management. Die Umsetzung dieses Projekts – mit einer Laufzeit von 36 Monaten und einem Budget von 2 Millionen Euro – startete im September 2021. 

Sambia befindet sich derzeit inmitten umfassender Reformen im Bereich der Korruptionsbekämpfung und hat nach Einschätzung der EU in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte in diesem Bereich erzielt. Dennoch ist Korruption nach wie vor ein großes Problem in dem Land.

Die Antikorruptionskommission (ACC) in Sambia wurde 1980 durch ein Parlamentsgesetz, das Korruptionsgesetz Nr. 14 von 1980, eingerichtet. Das Gesetz von 1980 wurde durch das Anti-Korruptionsgesetz Nr. 42 von 1996 aufgehoben, das wiederum durch das Anti-Korruptionskommissionsgesetz Nr. 38 von 2010 aufgehoben wurde. Auch dieses Gesetz wurde aufgehoben und durch das Anti-Korruptionsgesetz Nr. 3 von 2012 ersetzt. 

Die Antikorruptionskommission hat die Aufgabe, Korruption zu verhindern, bei Korruptionsverdacht zu ermitteln und das Bewusstsein für die Korruptionsbekämpfung im Land zu schärfen.

In diesem Kontext zielt das Projekt darauf ab, das Management und die technischen Kapazitäten des ACC zu stärken und seine Zusammenarbeit mit anderen an der Korruptionsbekämpfung beteiligten Institutionen zu verbessern.

Das Projekt setzt sich aus vier Komponenten zusammen: 

Erste Komponente: Stärkung der Rechtsvorschriften und des Rechtsrahmens zur Korruptionsbekämpfung 

Diese Komponente dient der Überprüfung und Aktualisierung bestehender sowie der Ausarbeitung neuer Gesetze, dort wo dies erforderlich ist, um auf festgestellte Lücken in den geltenden Rechtsvorschriften zu reagieren. Außerdem soll die ACC in die Lage versetzt werden, einen Strategieplan für die Korruptionsbekämpfung zu entwickeln. 

Zweite Komponente: Bessere Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen

Die zweite Komponente konzentriert sich auf den Aufbau der Kapazitäten der ACC zur Aufdeckung von Korruptionsdelikten, zur Durchführung von Ermittlungen vor Ort und zur Strafverfolgung von Korruptionsfällen. Ein besonderes Ziel ist auch die Fähigkeit zur Verfolgung aufsehenerregender Fälle und zum Einsatz forensischer Unterstützung.

Dritte Komponente: Korruptionsprävention durch Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Die dritte Komponente zielt darauf ab, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die ACC zu stärken und die Entwicklung von Partnerschaften zwischen der ACC und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die an der Korruptionsbekämpfung beteiligt sind, zu unterstützen. Darüber hinaus sind Schulungen zur Korruptionsbekämpfung für einschlägige Akteure außerhalb des Rechnungshofs vorgesehen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Mitgliedern des Parlaments liegt.

Vierte Komponente: Netzwerk der an der Korruptionsbekämpfung beteiligten staatlichen Stellen 

Die letzte Komponente zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den an der Korruptionsbekämpfung beteiligten Regierungsstellen zu etablieren und zu stärken, zu denen u.a. gehören: National Audit Office, ZRA, Financial Intelligence Unit, Zambia Public Procurement Authority und die Nationalversammlung von Sambia.

Transformation-Talk on Asset Recovery & Forfeiture

Am 15. Mai 2024 fand an der Universität von Sambia (UNZA) in Lusaka ein hochrangig besetzter „Transformation Talk on Asset Recovery & Forfeiture“ statt, an dem unter anderem die Botschafterinnen Deutschlands, Finnlands und der Europäischen Union, der Generaldirektor der Sambischen Antikorruptionskommission (ACC), die Dekanin der UNZA, Vertreterinnen und Vertreter der Sambischen Nationalen Anklagebehörde (NPA), von Transparency International, der GIZ und der Deutschen Zusammenarbeit, aber auch zahlreiche Studierende und Lehrende der UNZA teilnahmen.

Der Generaldirektor der ACC betonte dabei in seinem Eingangsstatement die Bedeutung des in Zusammenarbeit mit dem Twinning-Projekt entwickelten anonymen Online-Whistleblower-Systems, welches im Kampf Sambias gegen die Korruption einen großen Entwicklungsschritt bedeutet.

Zwei Vertreter des Twinning-Projektes der IRZ und der finnischen Agentur HAUS hatten Gelegenheit, in einer lebhaft geführten Podiumsdiskussion mit Vetreterinnen und Vertretern der ACC, der NPA und von Transparency International die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Rechtsordnungen und praktische Fragen zum Thema „Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ zu diskutieren. Einen besonderen Schwerpunkt nahm dabei die Diskussion der Frage ein, ob Einziehung von Vermögenswerten ohne vorherige Verurteilung eine sinnvolle Maßnahme bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität und Korruption sein kann, und ob die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft – etwa unter Anwendung von Regeln der Beweislastumkehr – eingeführt werden könnte. Alle Teilnehmenden waren sich dabei einig, dass Abschöpfung und Einziehung wichtige Aspekte der Verbrechensbekämpfung sind und diesen Themen eine große Bedeutung zukommt.

Die rege Teilnahme des Publikums an der Diskussion und zahlreiche durch Studierende, Lehrende und die sambische Zivilgesellschaft gestellte Fragen zeigten dabei die Wichtigkeit des Themas in der aktuellen politischen Diskussion in Sambia, welche – auch unter Beteiligung der IRZ im Rahmen des sambischen Twinning-Projekts – weiterverfolgt werden muss.