Studienreise zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung

Die Delegation beim Fachgespräch mit Mitgliedern des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.
Die Delegation beim Fachgespräch mit Mitgliedern des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages.
Ukraine, Georgien, Moldau

Für eine Delegation aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien führte die IRZ eine Studienreise zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung in NRW und Berlin durch. Im Rahmen des vielseitigen Programms empfing auch der Rechtausschuss des Deutschen Bundestages die Gäste.

Die Europäische Union verlieh 2022 der Ukraine und der Republik Moldau den EU-Beitrittskandidatenstatus und stellte Georgien die EU-Beitrittsperspektive in Aussicht. Der Deutsche Bundestag stellte daher der IRZ zusätzliche Mittel für die Zusammenarbeit mit diesen drei Partnerstaaten bereit. Da die Empfehlungen der EU-Kommission für notwendige rechtliche Reformen für alle drei Staaten insbesondere die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität hervorheben, realisierte die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Studienreise mit einem entsprechenden fachlichen Schwerpunkt.

Die Teilnehmenden waren Vertreterinnen und Vertreter verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen aus der Ukraine, Moldau und Georgien, die mit der Prävention sowie der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen betraut sind.

In Nordrhein-Westfalen empfing der Landesjustizminister Dr. Benjamin Limbach die Delegation. Es folgten Termine beim Landeskriminalamt und bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf. Die Gäste besuchten außerdem die Schwerpunktabteilungen der Staatsanwaltschaften Wuppertal und Bochum und vertieften im Rahmen von Fachgesprächen Fragen der Vermögensabschöpfung und organisierter Kriminalität. Anlässlich eines Treffens mit der Europäischen Staatsanwaltschaft diskutierten sie zudem das Thema „Ermittlungen in Betrugsfällen und Steuerhinterziehung zu Lasten des Europäischen Haushalts der Europäischen Union“.

Anschließend reiste die Delegation nach Berlin, wo sie vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages empfangen wurde. Dr. Günter Krings, MdB, leitete die Diskussion, in der die Teilnehmenden die bisherigen Fortschritte sowie die größten Herausforderungen der Korruptionsbekämpfung in der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien erläuterten. Abgerundet wurde die Studienreise mit Fachgesprächen beim Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Hier stand das Thema „Maßnahmen der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ im Fokus.

Um den Austausch der drei Partnerstaaten im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses weiter zu fördern, ist im August 2023 eine ähnliche Studienreise zu dem Thema „Unabhängigkeit der Justiz“ nach Niedersachsen und Berlin mit Teilnehmenden aus der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien geplant.

Bundesministerium der Justiz und Justizministerium von Georgien unterzeichnen Arbeitsprogramm

Unterzeichnung Arbeitsabkommen mit dem georgischen Justizminister, Quelle: BMJ
Unterzeichnung Arbeitsabkommen mit dem georgischen Justizminister, Quelle: BMJ
Georgien

Auf Grundlage der am 27. April 2005 zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Justizministerium von Georgien geschlossenen Gemeinsamen Absichtserklärung unterzeichneten der Bundesjustizminister, Dr. Marco Buschmann und sein georgischer Amtskollege, Dr. Rati Bregadze am 6. September 2022 im BMJ ein Arbeitsprogramm über die gemeinsame Zusammenarbeit in den Jahren 2022 bis 2025. An der Unterzeichnung nahmen mehrere hochrangige Vertreterinnen und Vertreter beider Ministerien teil. Die IRZ war durch den für Georgien zuständigen Projektbereichsleiter, Frank Hupfeld vertreten.

Inhaltliche Schwerpunkte des Arbeitsprogramms

Inhalt des neuen Arbeitsprogramms ist zum einen die Stärkung der bilateralen internationalen Zusammenarbeit in Fragen des Zivil- und Strafrechts sowie die Kooperation im Bereich des Strafvollzugsrechts und der Bewährungshilfe. Insbesondere in diesem Bereich sollen zahlreiche Maßnahmen zur Steuerung und Ausgestaltung eines modernen Strafvollzugs und einer modernen Bewährungshilfe sowie der Umsetzung der Resozialisierungs- und Rehabilitierungsprogramme durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde eine enge Kooperation im Bereich des Jugendstraf- und Jugendstrafvollzugrechts vereinbart.

Arbeitsprogramm intensiviert Zusammenarbeit der IRZ mit Georgien

Seit 2006 ist die IRZ im Auftrag des BMJ in Georgien aktiv und war im Laufe der Jahre an der Durchführung zahlreicher Maßnahmen beteiligt. Durch die Unterzeichnung des Arbeitsprogramms wird die Zusammenarbeit der IRZ mit dem georgischen Justizministerium weiter gestärkt und vertieft.

Pressemitteilung des BMJ

Für weitere Informationen siehe auch: 

Fortführung der deutsch-georgischen Zusammenarbeit im Bereich Justiz – Bundesjustizminister und sein georgischer Amtskollege unterzeichnen neues Arbeitsprogramm

Pressemitteilung des BMJ vom 7. September 2022

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0906_Unterzeichnung_Arbeitsprogramm_Georgien.html

Online-Seminar zum Thema Cybercrime

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Georgien

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der georgischen Hauptstaatsanwaltschaft organisierte die IRZ am 9. und 10. November 2021 ein Online-Seminar zum Thema Cybercrime. Die Veranstaltung richtete sich an georgische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit ist die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung von Cyberkriminalität unabdingbar. Hierzu bedarf es eines intensiven Erfahrungsaustauschs als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien zu ihrer Bekämpfung.

Die IRZ konnte als deutschen Experten Andreas May, Leitender Oberstaatsanwalt von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, gewinnen. Andreas May stellte zunächst die Aufgaben und die Arbeit seiner Behörde vor und referierte anschließend u.a. über:

  • die rechtlichen Rahmenbedingungen der Cyberkriminalität in Deutschland,
  • deren wichtigste Erscheinungsformen, 
  • Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität und ihre Besonderheiten (einschließlich digitaler Beweismittel, Cloud-Evidence etc.) sowie
  • Gerichtsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität.

Die Teilnehmenden verfolgten die Ausführungen von Oberstaatsanwalt May mit großem Interesse. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zum gegenseitigen Gedankenaustausch. So wurde angeregt, das Seminar als festen Bestandteil des Ausbildungsprogramms für georgische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu etablieren. Die IRZ ist bereit, auch im kommenden Jahr weitere Veranstaltungen zu Themen dieser Art zu organisieren und zu begleiten.