Online-Seminare zum Thema „Training of Trainers – Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten im marokkanischen Strafvollzug“

Grafik: IRZ
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Marokko

In Kooperation mit der Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung (DGAPR) setzte die IRZ am 25. Februar 2021 ein Online-Seminar zum Thema „Training of Trainers – Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten im marokkanischen Strafvollzug“ um. Die Veranstaltung ist Teil des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts „Zusammenarbeit mit dem Königreich Marokko auf dem Gebiet des Strafvollzugs“. Über die Erfahrungen aus dem deutschen Strafvollzug berichteten Dr. Angelika Burghardt-Kühne, Psychologin und Dr. Stefan Tydecks, Psychologe in der Justizvollzugsanstalt Moabit. Abdelmajid Azzouzi und Bachar Chbichou, beides Ausbildungsleiter im Nationalen Ausbildungszentrum Tiflet, stellten die Erfahrungen aus Marokko vor.

Zentrale Themen der Veranstaltung im Training-of-Trainer-Format waren die Vermittlung von Menschenrechten in der Ausbildung und ihre Wahrung in der Praxis des Strafvollzugs. Die Expertinnen und Experten berichteten hierbei über die Lehrmethoden und Ausbildungstechniken sowie deren Integration in Handbücher und die Gestaltung der Entlassungsvorbereitung unter den Bedingungen einer Pandemie.

Die DGAPR gründete das Nationale Zentrum zur Personalausbildung in Tiflet, um die Vermittlung von Menschenrechten im Rahmen der Ausbildung zu verbessern. Rollenspiele und Simulationen, in denen die Auszubildenden besonders problematische Fälle aus der Praxis thematisieren, sind ein zentrales Instrument hierbei. In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie halten die Strafvollzugsbehörden in Marokko und Deutschland Vorstellungsgespräche überwiegend online ab und verringern die Größe der Lehrgänge. Im Unterschied zu Deutschland setzt Marokko bei der Ausbildung weitgehend auf Online-Seminare und setzt die Durchführung praktischer Prüfungen im sportlichen Bereich zum Teil aus.

In beiden Ländern werden große Anstrengungen unternommen, um die Menschenrechte der Inhaftierten während der Haft sowie im Rahmen ihrer Entlassungsvorbereitungen trotz der erschwerten Bedingungen durch die Pandemie zu gewährleisten. Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Familien erfolgen unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit Schutzmasken. In Marokko findet bereits ein Großteil der Gerichtsverhandlungen und Urteilsübermittlung digital statt. In Deutschland wird versucht, die meisten Behördengänge im Zuge der Entlassung ebenfalls durch Videokonferenzen zu ersetzen.