Öffentlichkeitsarbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 02. Juli 2020
Am 22. Juni 2020 fand die Abschlussveranstaltung einer Online-Seminarreihe zum Thema „Justiz und Medien in Nordmazedonien“ statt. Die Seminarreihe hatte die Akademie für Richter und Staatsanwälte von Nordmazedonien in Zusammenarbeit mit der IRZ ausgerichtet. Während sich der erste Teil der Seminarveranstaltungen an Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten gerichtet hatte, war die Zielgruppe der Abschlussveranstaltung Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in leitender Funktion.
An die Eröffnung der Veranstaltung durch die Direktorin der Akademie, Prof. Dr. Natasha Gaber-Damjanovksa, und den zuständigen Bereichsleiter der IRZ, Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner, begrüßte Otto Graf als Ständiger Vertreter des deutschen Botschafters die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er betonte in seinen Grußworten die große Bedeutung des Rechtsstaats, um den EU-Beitritt Nordmazedonien vorzubereiten. Otto Graf hob als besonders positiv hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen der Akademie und der IRZ auch während der gegenwärtigen Pandemie fortgesetzt wird.
Das erste Referat des Online-Seminars bestritt Prof. Dr. Jasna Bachovska-Nedic, die an der Universität „Hl. Kyrill und Method“ in Skopje Medienrecht lehrt. Sie zeichnete zunächst ein vorwiegend negatives Bild der gegenwärtigen Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordmazedonien und setzte anschließend einige positive Beispiele dagegen, anhand derer sie konkrete Handlungsempfehlungen für die Zukunft gab.
Es folgte der Vortrag von Generalstaatsanwalt a.D. Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt sowie des Oberlandesgerichts Naumburg, zur Medienarbeit der Staatsanwaltschaft bei laufenden Ermittlungsverfahren und im Zusammenhang mit Anklageerhebungen. Er stellte Beispiele aus der Medienarbeit deutscher Staatsanwaltschaften vor, wobei er auch Negativbeispiele und Kommunikationspannen nicht aussparte. Winfried Schubert betonte, nach deutscher Auffassung müssten die Staatsanwaltschaften bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sorgsam gegen die Rechte der Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten abwägen.
Die Veranstaltungsreihe stieß auf großes Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bereits aus verschiedenen vorangegangenen Präsenzveranstaltungen der IRZ in Nordmazedonien kannten. Dementsprechend gut war die Arbeitsatmosphäre des Webinars.