Erfahrungsaustausch zu Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Grafik: IRZ
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Nordmazedonien

Am 8. Oktober 2020 richteten die IRZ und das Verfassungsgericht von Nordmazedonien einen Erfahrungsaustausch zur verfassungsrechtlichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

Die Veranstaltung fand sowohl vor Ort als auch online statt. Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts von Nordmazedonien fanden sich unter Beachtung des Hygienekonzepts im Tagungsraum des Verfassungsgerichts ein. Alle übrigen Mitwirkenden und Teilnehmenden, so auch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts, beteiligten sich online an dem Erfahrungsaustausch.

Zunächst begrüßten Sali Murati, Präsident des Verfassungsgerichts von Nordmazedonien, und Dr. Stefan Pürner von der IRZ die Teilnehmenden. Im Anschluss daran gab die deutsche Botschafterin Anke Holstein in ihren Grußworten der Hoffnung Ausdruck, dass die Beitrittsgespräche zur EU mit Nordmazedonien noch dieses Jahr beginnen werden. Außerdem verwies sie auf die große Bedeutung der IRZ-Tätigkeit in Nordmazedonien auch vor dem Hintergrund, dass die EU das Thema Rechtstaatlichkeit in den Fokus rücke.

Die beiden Referate der Veranstaltung bestritten aus der jeweiligen nationalen Perspektive Sali Murati und Prof. Dr. Udo Steiner, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht. Die Referenten gaben einen Überblick über die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Eindämmung der Pandemie. Übereinstimmend stellten sie fest, dass die Verfassungsgerichte beider Länder die Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Mittelpunkt stellen. Dabei räumten diese bei ihren Entscheidungen einen relativ weiten Ermessensspielraum ein, betonten aber gleichzeitig, dass einschränkende Maßnahmen immer in Anbetracht des jeweiligen Infektionsgeschehens angemessen sein müssten. Im Unterschied zu Deutschland würden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Nordmazedonien meist im Wege von Verordnungen mit Gesetzeskraft und nicht durch das Parlament erlassen.

Verfassungsgerichtspräsident Murati verwies darüber hinaus in seinem Vortrag darauf, dass die Herausforderung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Zeiten der Pandemie nicht nur darin bestehe, innerhalb kürzester Zeit ein erhöhtes Aufkommen an Fällen von allgemeiner Bedeutung zu entscheiden, sondern auch darin, die Arbeitsfähigkeit des Gerichts überhaupt aufrechtzuerhalten. So habe das Parlament Nordmazedoniens während des Ausnahmezustands die Arbeit eingestellt, wohingegen das Verfassungsgericht durchweg seinen Aufgaben nachkommen sei. Zum Abschluss seines Vortrags betonte Murati die hohe Bedeutung einer aktiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Verfassungsgerichte gerade in Krisenzeiten.