Beratung zur Reform des Strafgesetzbuchs in Nordmazedonien
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- Veröffentlicht: Montag, 01. März 2021

Bereits seit mehreren Monaten berät die IRZ das Justizministerium Nordmazedoniens zur Reform des Strafgesetzbuchs. Der Reformprozess wird durch eine Arbeitsgruppe des Ministeriums begleitet, die sich am 15. Februar 2021 zu ihrer konstituierenden Sitzung online traf. Die rund zwanzig Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler sowie juristischen Praktikerinnen und Praktiker der Arbeitsgruppe wurden von Nikolina Mikeska, Justizministerium von Nordmazedonien, Ana Novakova Zhikova, OSZE-Mission in Skopje, und dem zuständigen Projektbereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner, begrüßt.
Der Leiter der Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Kambovski betonte während des Treffens die Notwendigkeit eines einheitlichen Systems und einheitlicher Strukturen des gesetzlich vorgesehenen Strafrahmens. Diese Voraussetzung wird die Tätigkeit der Arbeitsgruppe und den Reformprozess des Strafgesetzbuchs in Nordmazedonien in den folgenden Monaten begleiten.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2021 soll der Entwurf des überarbeiteten Strafgesetzbuchs der Öffentlichkeit vorgestellt werden und dadurch auch der interessierten Fachöffentlichkeit eine Mitsprache im Reformprozess ermöglichen.
Im Rahmen der bislang geleisteten Beratungstätigkeit der IRZ haben deutsche Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft und Praxis Gutachten zu Entwürfen der strafrechtlichen Vorschriften erstellt. Diese Gutachten umfassen folgende Themen:
- Wirtschaftskriminalität
- Terrorismusbekämpfung
- Computerkriminalität
- Schutz von Wahlen
- Klonen und künstliche Elternschaft
- Insolvenzstraftaten
Die Autorinnen und Autoren haben dazu die Entwürfe aus Nordmazedonien unter Berücksichtigung der Inhalte der entsprechenden strafrechtlichen Vorschriften Deutschlands sowie relevanter internationaler und europäischer Regelungen begutachtet.