Aktuelle Fragen der Rechtsstaatsförderung
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- Veröffentlicht: Freitag, 29. Dezember 2023
Im Rahmen des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts „Aktuelle Fragen der Rechtsstaatsförderung in ausgewählten Staaten des Westbalkan 2022-2023“ fand vom 18. bis 23. Juni 2023 in Bonn ein Arbeitsbesuch von angehenden Richterinnen und Richtern aus Nordmazedonien statt, in dessen Fokus die richterliche Verhandlungsführung im Zivil- und Strafprozess in Deutschland stand.
An dem Besuch nahmen zwölf angehende Richterinnen und Richter teil, die demnächst an der Justizakademie „Pavel Shatev“ ihre Einführungsausbildung abschließen werden. Die Veranstaltung richtete sich gezielt an diese junge Zielgruppe, um sicherzustellen, dass die Adressatinnen und Adressaten die vermittelten Inhalte in ihrem Berufsleben möglichst lange nutzen können.
Der Frauenanteil unter den Teilnehmenden betrug annähernd 70 %, auch die albanische Bevölkerungsgruppe, die ca. 25 % der Bevölkerung von Nordmazedonien ausmacht, war angemessen vertreten.
Geboten wurde ein abwechslungsreiches Programm, bestehend aus
- Einführungsvorträgen,
- Besuchen von Verhandlungen,
- Fachgesprächen mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten,
- internen Nachbesprechungen und Diskussionen sowie auch
- dem Einsatz audiovisueller Medien.
Die IRZ bietet in Südosteuropa seit Jahren gezielt Maßnahmen mit den Themenschwerpunkten „Verfahrensrecht und Zivilrecht“ an und verfügt über breit aufgestellte Fachinformationen. Deshalb konnte die IRZ den Teilnehmenden eine Übersetzung der deutschen Strafprozessordnung bzw. des Strafgesetzbuchs sowie Einführungen zum Rechtspflegegesetz, zum deutschen Gesellschafts- und Versicherungsrecht, zum allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie themenübergreifende Publikationen zur Verfügung stellen. Außerdem erhielten sie einen Newsletter zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in mazedonischer und albanischer Sprache unter anderem zu dem Thema „Recht auf ein faires Verfahren“.
Das Landgericht Bonn, zu dem die IRZ eine langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit unterhält, hatte die Teilnahme der Gruppe an mehreren Verhandlungen im Straf- und Zivilprozess ermöglicht. Dem Präsidenten des Landgerichts Bonn, Dr. Stefan Weismann, dankt die IRZ besonders.