Regionalkonferenz „Mediation in Afrika“ in Dakar

Teilnehmende der Regionalkonferenz in Zusammenarbeit mit der GIZ und BRAK in Dakar zum Thema „Mediation in Afrika“
Teilnehmende der Regionalkonferenz in Zusammenarbeit mit der GIZ und BRAK in Dakar zum Thema „Mediation in Afrika“
Senegal

Vom 10. bis 13. Mai 2022 führte die IRZ gemeinsam mit der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Regionalkonferenz zum Thema „Mediation in Afrika“ in Dakar durch.

Die Veranstaltung war eingebettet in das GIZ-Regionalvorhaben „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika“, das Teil der G-20-Initiative „Compact with Africa“ zur Förderung privater Investitionen in Afrika ist. Bereits im Vorjahr veranstaltete die IRZ zusammen mit der GIZ eine Regionalkonferenz in Dakar im Rahmen dieses Regionalvorhabens.

Ziel der Regionalkonferenz war es, den Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der nationalen juristischen Institutionen, praktizierenden Mediatorinnen und Mediatoren sowie staatlichen und nichtstaatlichen Verbänden und Kammern aus verschiedenen afrikanischen Ländern zu fördern. Um Mediation auf nationaler, regionaler und afrikanischer Ebene zu stärken, wirkten Teilnehmende aus Nord-, Süd-, West- und Ost-Afrika mit.

Teilnehmerstaaten waren unter anderem Tunesien und Senegal, aber auch Côte d´Ivoire, Ghana, Nigeria, Kenia und Südafrika. Die Konferenz führte somit staatliche und nicht-staatliche Akteure auf nationaler, regionaler bzw. afrikanischer Ebene zusammen und unterstützte so den transnationalen Dialog zur Etablierung der Mediation als alternative Streitbeilegung.

Im Rahmen der Vorträge und der anschließenden Diskussionen behandelten die Teilnehmenden die folgenden Diskussionsthemen während der viertägigen Veranstaltung:

  • Status quo der Mediation in Deutschland und afrikanischen TN-Staaten
  • Verbesserungen des rechtlichen Rahmens der Mediation
  • Rolle der Rechtsanwaltskammern bei der Förderung der Mediation
  • Mediation in Handelsbeziehungen
  • Mediation und Friedensdialog
  • Mediation im Verhältnis Staat-Bürgerschaft
  • Auswahl, Training, Weiterbildung von Mediatorinnen und Mediatoren
  • Nationale und regionale Zertifizierungsprogramme für Mediatorinnen und Mediatoren
  • Vorstellung einer GIZ-Studie zur Mediation

In den letzten Jahren erlangten alternative Streitbeilegungsverfahren weltweit mehr Bedeutung. Der vermehrte Einsatz der Mediation führt zu einem verbesserten Zugang zur Justiz. Mithilfe der Mediation können Konfliktparteien „auf Augenhöhe“ zu einer Einigung gelangen. Das Verfahren ist eine kostengünstigere und schnellere Möglichkeit der Konfliktlösung, entlastet die ordentlichen Gerichte und erweist sich zur Lösung familiärer Konflikte als besonders wirkungsvoll. Sie ermöglich damit vor allem Frauen einen besseren Zugang zu Rechtsmitteln.

Der rege und intensive Austausch während der viertägigen Konferenz verdeutlichte das ausgesprochen hohe Interesse, sich regional vergleichend zu vernetzen und sich gemeinsam für die Förderung der Mediation und dem regionalen Wissensaustausch einzusetzen.

Die Regionalkonferenz wurde seitens der IRZ im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt und teilfinanziert.

IRZ und GIZ veranstalten Regionalkonferenz „Investitionsklima und rechtliche Rahmenbedingungen in Westafrika“ in Dakar

Regionalkonferenz in Zusammenarbeit mit der GIZ in Dakar zum Thema „Investitionsklima und rechtliche Rahmenbedingungen in Westafrika“ (Bild: Photo Cheikh Saya Diop, Dakar)
Senegal

„Investitionsklima und rechtliche Rahmenbedingungen in Westafrika“ war das Thema einer Regionalkonferenz in Dakar, welche die IRZ gemeinsam mit der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchführte. Die Veranstaltung fand vom 6. bis 7. Dezember 2021 im Präsenzformat statt und war die erste Regionalkonferenz in Kooperation zwischen IRZ und GIZ mit Partnerstaaten in Afrika. Sie war eingebettet in das GIZ-Regionalvorhaben „Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz in Afrika“, das Teil der G-20-Initiative „Compact with Africa“ zur Förderung privater Investitionen in Afrika ist.

Damit zielte die Regionalkonferenz darauf ab, die aktuelle rechtliche Infrastruktur im Bereich von Investitionen zu untersuchen sowie Möglichkeiten zu diskutieren, wie weitere ausländische Investitionen in Westafrika sowie in weiteren Ländern des afrikanischen Kontinents sichergestellt und fortgesetzt werden können.

Die afrikanischen Teilnehmerstaaten Senegal, Côte d’Ivoire, Mauretanien, Algerien und Tunesien hatten Repräsentantinnen und Repräsentanten der Justizministerien oder der Obersten Gerichtsbarkeit als Expertinnen und Experten zur Konferenz entsandt. Das Gastgeberland Senegal war zudem durch das Ministerium für Wirtschaft und Planung, das Ministerium für Erdöl und Energie, die Nationale Investitionsagentur (APIX), den Arbeitgeberverband, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsgerichtsbarkeit, der Anwaltschaft sowie des universitären Bereichs repräsentiert. Auf panafrikanischer Ebene nahmen schließlich die Organisation für die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (Organisation pour l'Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA)) sowie das Centre Africain de Formation et de Recherche Administratives pour le Développement (CAFRAD) an der Konferenz teil.

Der IRZ gelang es, den Generaldirektor von CAFRAD, Herrn Dr. Stéphane Monney Mouandjo als Keynote Speaker zu gewinnen.

Von deutscher Seite wirkten folgende Expertinnen und Experten mit:

  • Riadh Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
  • Yorck Diergarten, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referent im Referat VC3 Auslandsinvestitionen, Pariser Club

Im Rahmen der Vorträge und der anschließenden Diskussionen thematisierten die Expertinnen und Experten wie auch die Teilnehmenden den nationalen und internationalen Rechtsrahmen für Investitionen in der Region, die rechtlichen Anforderungen, um Anreize für internationale Investitionen in den afrikanischen Teilnehmerstaaten und in Deutschland zu schaffen, dabei gleichzeitig die wirtschaftliche Infrastruktur der Länder sowie die investierenden Unternehmen rechtlich zu schützen, sowie das Thema Investitionsstreitigkeiten und Möglichkeiten der Streitbeilegung. Dabei hinterfragten sie auch das bestehende völkerrechtliche Vertragswerk zum Investitionsschutz kritisch. Dank der regional vergleichenden Perspektive gingen sie gezielt auf mögliche Synergieeffekte zwischen den Partnerstaaten der Region ein.

Seminar zur Digitalisierung der Justiz mit dem senegalesischen Justizministerium

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Senegal

Am 5. Mai 2021 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem senegalesischen Justizministerium das Online-Seminar „Digitalisierung der Justiz im Strafverfahren in Deutschland und im Senegal“. Das Seminar setzte den bereits 2020 begonnen Erfahrungsaustausch im Bereich der Digitalisierung der Justiz fort, wobei diesmal der Fokus auf den Digitalisierungsprozessen im Strafverfahren und im Strafvollzug lag.

Insbesondere die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die Notwendigkeit der Einrichtung eines digitalen Justizsystems deutlich aufgezeigt. Im Mittelpunkt der Diskussion im Vorfeld der Veranstaltung standen:

  • Zugang aller betroffenen Akteurinnen und Akteure zu Akten und Fallinformationen
  • elektronische Archivierung von Dokumenten
  • Vernetzung zwischen den verschiedenen Justizorganen, den Dienststellen des Justizministeriums, einschließlich der Strafvollzugsdienste und anderen betroffenen Ministerien

Die Veranstaltung ging daher auf die Digitalisierungstrends der Justiz im Strafverfahren in Deutschland und im Senegal sowie die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich ein, wie z.B. Fernverfahren oder die digitale Vernehmung und Anhörung von Zeuginnen und Zeugen. Ein weiterer Fokus lag auf den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierungsprozesse im Strafvollzug.

Als IRZ-Expertin und -Experten beteiligten sich am Seminar:

  • Jasmin Kocak, Referentin im Referat R B 2 „Gerichtliches Strafverfahren“ beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Dr. Lars Bierschenk, Richter am Landgericht Bonn, abgeordnet an den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW (ITD) beim Oberlandesgericht Köln
  • Pascal Décarpes, internationaler Berater

Die Online-Veranstaltung fand im Rahmen des Arbeitsprogramms zur rechtlichen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem senegalesischen Justizministerium statt. Die IRZ plant, die Zusammenarbeit mit der senegalesischen Justiz in diesem Bereich fortzusetzen sowie weitere Schwerpunkte im Bereich des Strafrechts und des Strafvollzugs abzudecken.