Multilateral - Jahresbericht 2018

Multilaterale Programme

Konzeption

Einen wichtigen Bestandteil der Arbeit der IRZ stellen die Hospitationsprogramme und multilateralen Veranstaltungen wie Konferenzen und Sommerschulen dar. Die Hospitationsprogramme, die bereits kurz nach der Gründung der IRZ ins Leben gerufen wurden, gelten dabei als besonderes Erfolgsprojekt. Seit 25 Jahren erhalten deutschsprachige Berufsträgerinnen und Berufsträger aus den IRZ-Partnerländern in mehrwöchigen Programmen Einblick in den Arbeitsalltag in deutschen Anwaltskanzleien, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten. Sie informieren sich dabei nicht nur über die konkrete Funktionsweise der Justiz in Deutschland, sondern können sich mit den deutschen sowie den ausländischen Kolleginnen und Kollegen über ihre Eindrücke und die Praxis in ihren eigenen Ländern austauschen.

Im Jahr 2016 wurde das Portfolio um ein englischsprachiges Programm für Zivil- und Handelsrichterinnen und -richter erweitert. Dieser Ansatz wurde nunmehr weiterfolgt, indem 2018 ein englischsprachiger Fortbildungsaufenthalt für Notarinnen und Notare pilotiert wurde. Diese englischsprachigen Hospitationen richten sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer insbesondere aus den Nicht-EU-Ländern, in denen Deutsch als Fremdsprache in der Regel wenig verbreitet ist, womit auch bei der juristischen Berufsgruppe eher selten ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind, um einen effektiven Fortbildungsaufenthalt zu ermöglichen. Auf diese Weise kommen diese wichtigen englischsprachigen Programme einer weiter gefassten Zielgruppe zugute. Angesichts des großen Zuspruchs und der äußerst positiven Resonanz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wird die IRZ auch zukünftig an diesen Formaten festhalten. Für Notarinnen und Notare sollen das deutschsprachige und das englischsprachige Hospitationsprogramm künftig im jährlichen Wechsel angeboten werden.

Die Hospitationen dienen ebenso wie multilaterale Konferenzen dem fachlichen Austausch zwischen Berufsträgern aus den zahlreichen Partnerländern der IRZ zu aktuellen, für alle Beteiligten gleichermaßen relevanten Rechtsfragen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommt dabei eine aktive Rolle zu, da sie in dem multilateralen Kontext die Situation und Lösungsansätze ihres heimischen Rechtssystems vorstellen und als Multiplikatoren die Strategien oder Lösungsmodelle ausländischer Kolleginnen und Kollegen in ihren Ländern einbringen können. Daneben geht es bei solchen Projekten aber auch immer um eine langfristige länderübergreifende Netzwerkbildung innerhalb der verschiedenen Berufsgruppen.

Tätigkeitsschwerpunkte 2018

Tagung der Memorandumgruppe der nationalen Richterverbände in Astana

Auch 2018 unterstützte die IRZ eine Tagung der sogenannten Memorandumgruppe der Richtervereinigungen aus Armenien, Estland, Georgien, Kasachstan, Moldau, Polen und der Ukraine. Die diesjährige Veranstaltung fand im Dezember in der kasachischen Hauptstadt Astana statt und widmete sich dem Thema der sozialen Versorgung von Richterinnen und Richtern im Hinblick auf einen effektiven Rechtsschutz. Die IRZ hat mit den meisten der beteiligten nationalen Richtervereinigungen im Rahmen der bilateralen Kooperation guten Kontakt und unterstützt die Zusammenkünfte in diesem Format seit 2011. Besonders zu erwähnen ist dabei die Beteiligung des Deutschen Richterbundes, der als beratendes Mitglied stets zu den Tagungen eingeladen ist und dessen Expertise und Fachbeiträge seitens der weiteren Mitglieder hochgeschätzt werden.

IRZ-Sommerschule Deutsches Recht

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer der achten „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“

 

Bereits zum achten Mal führte die IRZ ihre „IRZ-Sommerschule Deutsches Recht“ durch, die in der Zeit vom 8. bis 14. Juli 2018 in Bonn unter Beteiligung von elf IRZ-Partnerstaaten stattfand: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kosovo, Russland, Serbien, Tunesien und die Ukraine. Kasachstan und Tunesien waren erstmals vertreten. Die Sommerschule war 2011 ursprünglich als Ergänzung zum deutschsprachigen Begleitstudium zur Einführung ins Deutsche Recht an der Nationalen Ivan-Franko-Universität Lviv (Westukraine) konzipiert worden. Sie bringt inzwischen regelmäßig Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus zahlreichen Partnerstaaten der IRZ zusammen und erfreut sich nach wie vor einer immer größeren Nachfrage. Unabdingbar für eine Teilnahme sind sehr gute Deutschkenntnisse.

Die diesjährige Sommerschule umfasste Vorlesungen zu folgenden Rechtsgebieten:

  • Grundrechtsschutz (sowohl durch das Bundesverfassungsgericht als auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte),
  • aus dem Zivilrecht: Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht, unionsrechtliche Einwirkungen auf nationales Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie Schiedsgerichtsbarkeit,
  • Straf- und Strafprozessrecht,
  • Anwaltsrecht und
  • Methodenlehre.

Zudem schloss die Sommerschule wieder einen Besuch von Verhandlungen einer Zivil- und einer Strafkammer beim Landgericht Bonn sowie Gespräche an der Universität Bonn ein, bei denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Studienmöglichkeiten für ausländische Studierende und Postgraduierte erkundigen konnten. Die IRZ-Sommerschule wird aufgrund der positiven Resonanz auch in den kommenden Jahren angeboten werden, um auch weiterhin den juristischen Nachwuchs in den IRZ-Partnerstaaten zu erreichen und zu fördern.

IRZ-Herbstakademie

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Absolventinnen und Absolventen der IRZ-Herbstakademie in Bonn

 

Dank der Förderung durch das Auswärtige Amt konnte die IRZ in fachlicher Fortführung der erfolgreichen Sommerschulen im Oktober 2018 erstmals die IRZ-Herbstakademie veranstalten. In Partnerschaft mit der Nationalen Ivan-Franko-Universität Lviv (Westukraine) wurden 21 Studierende bzw. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) und Russland hierzu nach Bonn eingeladen. Die Mehrzahl der Beteiligten waren Alumni früherer Sommerschulen der IRZ und verfügten neben ihren hervorragenden Deutschkenntnissen damit bereits über Grundkenntnisse des deutschen Rechts.

Das Programm der Akademie umfasste sieben Arbeitstage und beinhaltete einerseits Themen des europäischen oder internationalen Rechts (Internationales Privatrecht, Verfahren vor dem EGMR, Grundzüge des EU-Rechts), andererseits aber vielfältige Themen des deutschen Zivilrechts, etwa das Handels- und Personengesellschaftsrecht, das Recht der Körperschaften und das Insolvenzrecht. Auch relativ junge Rechtsgebiete wie das IT-Strafrecht oder das Recht der erneuerbaren Energien wurden angesprochen. Die Themen stellten Referentinnen und Referenten aus der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der Justiz sowie ein Verbandsjurist vor, so dass eine große Praxisnähe der Vorträge gesichert war. Besuche beim Bundeskartellamt und der Zentrale der DHL in Bonn rundeten das Programm ab.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligten sich hochmotiviert an dem Fachprogramm und bewiesen durch ihre interessierten Nachfragen, dass sie den anspruchsvollen Themen sprachlich wie inhaltlich folgen konnten. Den deutschsprachigen Abschlusstest bewältigten dementsprechend alle erfolgreich. Vor allem aber zeigten sich die jungen Juristinnen und Juristen äußerst offen für den länderübergreifenden Austausch mit ihren ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Sie knüpften schnell freundschaftliche Kontakte über die Ländergrenzen hinweg, die sie in einer FacebookGruppe weiterverfolgen können, und bestätigten einmal mehr, dass in einem anregenden fachlichen Rahmen nationale Differenzen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Drittes Seminar für Geflüchtete

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars „Einführung in das Deutsche Recht für Geflüchtete“

 

Die IRZ führte in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum dritten Mal das erfolgreiche Seminar „Einführung in das deutsche Recht“ für arabischsprachige Geflüchtete mit juristischem Hintergrund durch. Die zweitägige Veranstaltung fand am 10. und 11. Dezember 2018 in Bonn statt.

Die IRZ möchte mit dieser Veranstaltung einen Beitrag zur Integration arabischsprachiger geflüchteter Juristinnen und Juristen leisten. Bei den insgesamt acht Teilnehmenden aus Syrien handelte es sich um Juristinnen und Juristen mit abgeschlossenem Bachelor- oder Master-Studium sowie um eine Rechtsanwältin und zwei Rechtsanwälte. Sie erhielten eine Einführung in die Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts, den Gerichtsaufbau in Deutschland und die Grundzüge des allgemeinen Zivil- und Strafrechts. Auch Themen im Bereich des Sozial- und Asylrechts wurden besprochen. Die Vermittlung der Inhalte legte den Fokus auf anschauliche Fallbeispiele, die einen Bezug zu Alltagserfahrungen der Geflüchteten aufwiesen. Dies führte zu einem regen Austausch und vielen interessierten Nachfragen. Nicht selten konnten die syrischen Juristinnen und Juristen Parallelen zwischen dem deutschen und dem syrischen Rechtssystem entdecken.

Die Veranstaltung wurde konsekutiv übersetzt, was auf sehr positive Resonanz bei den Teilnehmenden stieß. Auf diese Weise konnten sie ihr Sprachverständnis überprüfen und ausbauen.Für Geflüchtete mit juristischem Hintergrund sind die Perspektiven, in Deutschland in einem juristischen Beruf Fuß zu fassen zwar eingeschränkt, dieses Projekt bietet jedoch andere Chancen. Nach Abschluss der Veranstaltung können die Teilnehmenden rechtliche Fragen in ihrem Alltag in Deutschland besser einordnen und möglicherweise im privaten Umfeld gegenüber deutschen Behörden als Vermittlerinnen und Vermittler dienen. Zudem unterstützt die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein die Vermittlung von Praktikumsplätzen in einer Rechtsanwaltskanzlei für ausgewählte Teilnehmende.

Hospitationen

In Kooperationen mit und unterstützt durch die jeweiligen Berufskammern und Berufsverbände und die Landesjustizverwaltungen fanden 2018 folgende Programme statt:

  • Praxisorientierter Studienaufenthalt für englischsprachige Notarinnen und Notare in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer
  • Sechswöchiges Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bereich Zivil- und Handelsrecht in Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein
  • Zweiwöchiges Hospitationsprogramm für englischsprachige Zivil- und Handelsrichterinnen und -richter, gemeinsam mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen
  • Dreiwöchiges Hospitationsprogramm für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Kooperation mit dem Deutschen Richterbund und den Landesjustizverwaltungen

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hospitationsprogramms für englischsprachige Zivil- und Handelsrichterinnen und -richter beim Einführungsseminar in Königswinter mit der Referentin Nina Marie Güttler (hinten links) und dem Referenten Alexander Heinen (hinten rechts)

 

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Hospitantinnen und Hospitanten aus der Anwaltschaft

 

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Besuch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildung für englischsprachige Notarinnen und Notare sowie Notarassessoren im Notariat Dr. Rabl und Dr. Gassen

 

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Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hospitationsprogramms für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte