Alternative Strafsanktionen zur Entlastung von Justiz und Strafvollzug
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- Veröffentlicht: Montag, 26. September 2022
Die IRZ veranstaltete in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie einen Online-Erfahrungsaustausch zur Anwendung von alternativen Strafsanktionen und Alternativen zur Untersuchungshaft am 21. September 2022.
Die Teilnehmenden aus Jordanien waren Richterinnen und Richter verschiedener Gerichte und Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Schwerpunkte des Online-Erfahrungsaustausch
Die folgenden Themen bildeten den Schwerpunkt des fachlichen Austauschs:
- Alternative Strafsanktionen und ihr Anwendungsgebiet in Jordanien und Deutschland (Hürden, Vor- und Nachteile)
- Rechtlicher Rahmen, Verfahren und Bedingungen für die Anwendung von alternativen Strafsanktionen und Alternativen zur Untersuchungshaft
- Verfahren und Arbeitsmechanismen der Behörden bei der Anwendung von alternativen Strafsanktionen und Alternativen zur Untersuchungshaft in Deutschland
Rechtliche Grundlagen für alternative Strafsanktionen in Jordanien
Auf jordanischer Seite hielt Richter Dr. Hassan Al-Abdallat von der Staatsanwaltschaft Amman einen Vortrag zu den verschiedenen alternative Strafsanktionen und den rechtlichen Grundlagen dafür in Jordanien. So wurden im Jahr 2017 im Zuge einer Reform der Strafprozessordnung in Jordanien verschiedene Alternativen zur Untersuchungshaft (insbesondere für Bagatelldelikte) in das Gesetz aufgenommen. Unter anderem wird beispielsweise die elektronische Fußfessel eingesetzt oder es gibt die Möglichkeit Sozialstunden als Alternative zu einer Gefängnisstrafe abzuleisten.
Vorträge zu den Themen Strafvollzug und Resozialisierung in Deutschland
Für die IRZ nahmen Herr Andreas Stüve, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Herr Pascal Décarpes, internationaler Berater der Europäischen Union im Bereich Strafvollzug und Resozialisierung an der Veranstaltung teil. In ihren Vorträgen gingen sie auf das Privatklageverfahren, Opportunitätsentscheidungen, das Instrument der beschleunigten Verfahren und die Strafaussetzung zur Bewährung ein. Außerdem wurde über die Bewährungshilfe und die Straffälligenhilfe und in diesem Zusammenhang die große Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen diskutiert.
Entlastung des Strafvollzugs
Während des Austauschs wurden die Unterschiede aber auch Ähnlichkeiten in den zwei Systemen beider Länder deutlich. Grundlegendes Interesse sowohl in Jordanien als auch in Deutschland besteht allerdings darin, die (Straf-)Justiz sowie den Strafvollzug zu entlasten.
Gefördert durch das Bundesministerium der Justiz
Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt.