Regionaler Online-Kurs „Deutsches Recht und deutsche Rechtssprache“

Screenshot aus einer Kursstunde
Screenshot aus einer Kursstunde
Serbien

Ende Oktober 2024 begann der zweite Online-Kurs „Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache“, der sich an deutschsprachige Juristinnen und Juristen aus dem Westbalkan richtet und bereits vergangenes Jahr startete. Abschließen wird der Kurs in Präsenz im Frühling 2025 an der Juristischen Fakultät Novi Sad, von der auch die Initiative ausgegangen war.

Das Online-Format ermöglicht Menschen aus Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, auch aus logistisch schwer erreichbaren Städten, die Teilnahme. Den Herausforderungen des Online-Formats wird dadurch begegnet, dass neben klassischen Lernmethoden wie Übersetzungsübungen, Lückentexten und Diskussionen im umfangreichen Maße auch Lehr- und Erklärfilme zum deutschen Recht zum Einsatz kommen. Jede Kurseinheit schließt mit dem Thema „Landeskunde light“, durch das die Teilnehmenden angeregt werden, sich mit Deutschland auch jenseits des Rechtssystems zu beschäftigen.

Belgrad: 75 Jahre Grundgesetz gefeiert

Die Direktorin des Instituts für Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Jelena Ćeranić Perišić (1. v. L.) und der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Carsten Meyer-Wiefhausen (3.v.l.) bei der Eröffnung der Veranstaltung.
Die Direktorin des Instituts für Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Jelena Ćeranić Perišić (1. v. L.) und der Ständige Vertreter der deutschen Botschafterin, Carsten Meyer-Wiefhausen (3.v.l.) bei der Eröffnung der Veranstaltung.
Serbien

Aus Anlass des 75. Jubiläums des Grundgesetzes fand am 22. Oktober 2024 in Belgrad eine gemeinsam vom dortigen Institut für Rechtsvergleichung und der IRZ ausgerichtete Veranstaltung statt.

Im Anschluss an die Eröffnung stellten der serbische Verfassungsrichter Prof. Dr. Vladimir Petrov und Richter am Bundesverfassungsgerichte Prof. Dr. Udo Steiner verschiedene Aspekte des Grundgesetzes aus serbischer beziehungsweise deutscher Sicht dar.

Die Referierenden hoben die Vorbildfunktion der deutschen Verfassung und des deutschen Verfassungsrechts hervor und betonten die wichtige Rolle des Bundesverfassungsgerichts.

Die Frage der Absicherung des Bundesverfassungsgerichts vor politischen Einflüssen durch Regelungen mit Verfassungsrang war ein weiterer Schwerpunt der Vorträge.

Viele der Teilnehmenden sind auf dem Gebiet des Verfassungsrechts tätige Juristinnen und Juristen (darunter einige mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen), so dass sich an die Vorträge eine intensive Diskussion anschloss.

Freude an der deutschen Rechtssprache

Teilnehmende aus drei Staaten an der Juristischen Fakultät in Novi Sad.
Teilnehmende aus drei Staaten an der Juristischen Fakultät in Novi Sad.
Serbien

Das Abschlusswochenende des vom Auswärtigen Amt geförderten Kurses “Einführung in das deutsche Recht und in die deutsche Rechtssprache“ fand vom 15. bis zum 17. Dezember 2023 in Novi Sad statt.

Die Umsetzung in der Form eines hybriden Kurses mit wöchentlichen Online-Stunden und einem Präsenzwochenende ermöglichte auch die Teilnahme von Interessierten mit ausreichenden Deutschkenntnissen aus anderen Städten und Staaten der Region.

Die jungen Juristinnen und Juristen aus Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien absolvierten einen abschließenden Zertifikatstest. Zu diesem gehörte unter anderem – nach dem Vorbild des Aktenvortrags in deutschen juristischen Staatsprüfungen – ein Referat in deutscher Sprache, dessen Thema erst kurz vorher bekannt gegeben wurde. „Mit guten Argumenten (fast) alles vertreten“ war das Motto, um eine kontroverse Diskussion anzuregen. Dieser Aspekt wurde im Rahmen der Themenauswahl besonders berücksichtigt. Im Rahmen ihrer Vorträge setzten sich die Teilnehmenden argumentativ mit Fragen auseinander, auf die sie sich mit theoretischem Wissen nicht vorbereiten konnten. Ist die vorsätzliche Tötung von Außerirdischen strafbar? Sind Klone „Abkömmlinge“ im erbrechtlichen Sinne und wenn ja von wem? Diese und ähnliche Fragen regten die Gespräche in deutscher Sprache an, und auch wenn die Teilnehmenden keinen einheitlichen Standpunkt fanden, machten ihnen die Diskussionen viel Spaß.

Obwohl die Teilnehmenden gehörigen Respekt vor dieser Prüfung hatten, bestanden sie diese mit großer Eloquenz. Als Ergebnis konnten sie nicht nur das Zertifikat mit nach Hause nehmen, sondern auch die Selbstsicherheit, dass sie in deutscher Sprache über juristische Themen öffentlich vortragen können.

Die jungen Juristinnen und Juristen nutzten die Veranstaltung auch zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Ausbau ihrer Netzwerke mit Deutsch sprechenden Kolleginnen und Kollegen in der Region.

Sie berichteten ausführlich in den sozialen Netzwerken über die Veranstaltung (ein Beispiel findet sich hier).

Die Veranstaltung kam auf Initiative der Juristischen Fakultät der Universität Novi Sad zustande, die auch mit der Universität Potsdam zusammenarbeitet.