Serbien – Jahresbericht 2020
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 08. September 2021
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Die Republik Serbien eröffnete im Juli 2016 die Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Recht, Freiheit und Sicherheit) im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen und gilt zusammen mit Montenegro als Vorreiter unter den Westbalkanstaaten hinsichtlich der EU-Annäherung. Da es nach Auffassung der EU in den Bereichen Judikative und Grundrechte sowie im Themengebiet Recht, Freiheit und Sicherheit besonderer Anstrengungen bedarf, hat sich der Bedarf an Beratung bei der Harmonisierung des Rechts und an Unterstützung bei der Schulung der praktischen Rechtsanwendung noch verstärkt.
Konzeption
Die IRZ begann die rechtliche Zusammenarbeit mit Serbien im Jahr 2000 und unterstützt das Land seitdem auf dessen Weg in die EU im Sinne der EU-Westbalkanstrategie. Der IRZ kommt dabei zugute, dass Deutschland ein wichtiger Wirtschaftspartner Serbiens ist. Der Fokus liegt für die IRZ auf einer effektiven Gesetzesanwendung unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze und europarechtlicher Vorgaben. Die IRZ betont dabei die Bedeutung einer klaren Orientierung an kontinentaleuropäischen Rechtsgrundsätzen und Modellen, um hybride Lösungen zu verhindern. Außerdem stärkt sie die Zusammenarbeit zwischen Juristinnen und Juristen aus Serbien und dessen Nachbarländern. Ergänzt werden die bilateralen Aktivitäten insbesondere durch EU-Twinning-Projekte.
Zu den Partnern der IRZ gehören das Justizministerium, das Verfassungsgericht, die juristischen Fakultäten der Universitäten Belgrad und Kragujevac, die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer, das Institut für Rechtsvergleichung sowie das Harmonius-Netzwerk junger Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, dessen Ziel die Förderung der EU-Rechtsharmonisierung ist.
Tätigkeitsschwerpunkte 2020
Verfassungsrecht, Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit
- Teilnahme serbischer Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter an der virtuellen, regionalen Verfassungsgerichtskonferenz zum Thema „Sondervoten bei verfassungsrechtlichen Entscheidungen“
- Distribution übersetzter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie und anderen verfassungsrechtlichen Themen
Zivil- und Wirtschaftsrecht
- Online-Konferenz „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Schiedsgerichtsbarkeit“ für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zusammen mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer (AHK) in Belgrad
Rechtspflege
- Online-Konferenz zum kontinentaleuropäischen Erbe in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Universität Belgrad
- Regionale Online-Workshopreihe für deutschsprachige IRZ-Alumni aus den Staaten Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien in Belgrad zu den Themen:
- COVID-19-Pandemie und der deutsche Föderalismus Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19Pandemie, Teil I und II
- Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland
- Verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, Teil I, II und III
- Probleme der Sprachmittlung im juristischen Bereich
- Mitveranstaltung der hybriden Jahreskonferenz des Harmonius-Netzwerks junger Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler in Zusammenarbeit mit diesem und der Justizakademie
- Vorlesung zum deutschen Recht, insbesondere zur Aufarbeitung des NS-Rechts in Deutschland aus Anlass des 180. Jubiläums der Juristischen Fakultät Kragujevac
- Verbreitung von Literatur zum deutschen und europäischen Recht als Orientierungsrecht bei der Rechtstransformation für einschlägig tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende an den juristischen Fakultäten Belgrad und Kragujevac sowie am Institut für Rechtsvergleichung
Ausblick
Die IRZ setzt die Gesetzgebungsberatung, Seminarreihen und Fortbildungsveranstaltungen mit den oben genannten Partnerorganisationen insbesondere im Hinblick auf die Kapitel 23 und 24 der EU-Beitrittsverhandlungen und die Westbalkanstrategie der EU fort. Hierbei ist geplant, die Gesetzgebungsberatung auf die geplante Reform der Zivilprozessordnung auszudehnen. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit Institutionen und einzelnen nationalen Experteninnen und Experten, die sich der kontinentaleuropäischen Rechtstradition sowie der Erforschung des deutschen Rechts und seiner Rezeption widmen, fortgesetzt werden. Schließlich wird der juristische Nachwuchs weiterhin unterstützt.