Reform des ukrainischen Insolvenzrechts
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- Veröffentlicht: Freitag, 17. März 2023
![Prof. Dr. Madaus und Dr. Ɖurić im Insolvenzrechts-Fachgespräch mit dem Stellvertretendem Justizminister der Ukraine, Banchuk, und der Stellvertretenden Justizministerin der Ukraine, Kolomiets.](/images/News_2023/17_Ukraine_Fachgespraech-Insolvenzrecht_Foto.jpg)
Die Ukraine setzt ihre rechtsstaatlichen Reformen trotz des gegen sie geführten Kriegs unablässig fort, auch im Bereich des Insolvenzrechts. Das Insolvenzrecht spielt mittel- bis langfristig für die Ukraine hinsichtlich des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes eine bedeutende Rolle. Auf Anfrage des Justizministeriums der Ukraine ist die IRZ in die Beratungen zur Insolvenzrechtsreform eingestiegen und organisierte dazu am 9. März 2023 ein erstes Online-Fachgespräch mit dem Justizministerium der Ukraine.
Als Experten wirkten Prof. Dr. Stephan Madaus, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Dr. Ɖuro Ɖurić, Gastwissenschaftler am dortigen Lehrstuhl mit.
Schwerpunkt des Fachgesprächs waren Zweck und Kernpunkte der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren.
Es wurde die Anwendung dieser EU-Richtlinie in Deutschland besprochen und diskutiert, inwiefern das derzeitige ukrainische Insolvenzrecht mit dieser Richtlinie übereinstimmt und an welchen Stellen Änderungen vorzunehmen sind.
Im Juni 2022 erhielt die Ukraine den EU-Beitrittskandidatenstatus. Seitdem steht die EU-Rechtsharmonisierung noch mehr im Fokus der ukrainischen Reformbestrebungen. Entsprechend hochrangig besetzt nahmen seitens des Justizministeriums der Ukraine der Stellvertretende Justizminister Oleksandr Banchuk und die Stellvertretende Justizministerin Valeria Kolomiets an dem Fachgespräch teil.
Die IRZ wird die Reform des ukrainischen Insolvenzrechts weiterhin beratend begleiten. Geplant sind unter anderem Fachgespräche und die Erstellung von schriftlichen Gutachten.