Arbeitsbesuch der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine in Berlin
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 30. Oktober 2024
Vertreterinnen und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine sowie der Staatsanwaltschaften verschiedener ukrainischer Regionen besuchten vom 14.-18. Oktober 2024 Berlin, um sich mit der deutschen Justiz über Jugendkriminalität, Jugendgerichtsbarkeit sowie über das Thema „Jugendliche als Opfer von Straftaten“ auszutauschen.
Die Jugendkriminalität ist in der Ukraine seit Ausbruch des Angriffskriegs von Russland im Februar 2022 merklich angestiegen, wobei das ukrainische Strafrecht derzeit nicht zwischen straffälligen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen unterscheidet. Auch werden Kinder und Jugendliche immer öfter selbst Opfer von Gewalttaten.
Die zehnköpfige Delegation führte im Bundesministerium der Justiz Fachgespräche zu dem Thema „Jugendkriminalität und Jugendstrafsachen“, behandelte aber auch die rechtlichen Grundlagen von außergerichtlichen Einigungen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, und tauschte sich anschließend mit der Staatsanwaltschaft Berlin über ihre Rolle im Jugendstrafverfahren aus. Es fand auch ein reger vergleichender Austausch zu den rechtlichen Grundlagen beider Länder und zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren statt.
Ein Fachgespräch mit einer Jugendrichterin und einer Strafverteidigerin zeigten die Handlungsspielräume der beiden unterschiedlichen Rollen im Strafverfahren auf, ergänzt um das Prinzip der Jugendgerichtshilfe, die Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten gegenüber den Jugendlichen.
Zwei Kriminalhauptkommissarinnen vom Landekriminalamt Berlin erläuterten in einem weiteren Gespräch die verschiedenen Strategien zur Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität in der deutschen Hauptstadt. Abschließend wurden der Delegation in der Charité die Kinderschutz- und Trauma-Ambulanzen in Berlin sowie das Childhood-Haus in der Charité vorgestellt. Hier werden von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche nicht nur aufgefangen, sondern auch in sicheren Räumlichkeiten untergebracht. Dadurch müssen sie nicht zwangsläufig vor Gericht erscheinen, was eine kindgerechte Justiz fördert.
Der Arbeitsbesuch war eine vorbereitende Online-Veranstaltung im August 2024 vorausgegangen, bei der ein IRZ-Schulungsfilm beispielhaft eine Jugendstrafverhandlung zum Raub einer Weste zeigte.
Die Delegation konnte viele Impulse aus der deutschen Jugendgerichtsbarkeit mitnehmen. Eine Fortführung der Kooperation plant die IRZ für das kommende Jahr 2025.