Delegation des albanischen Obersten Gerichts zu Fachgesprächen in Leipzig und Berlin
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 13. Juli 2022
Vom 28. und 29. Juni 2022 hielt sich eine Delegation des Obersten Gerichts der Republik Albanien auf Einladung der IRZ zu Fachgesprächen in Leipzig und Berlin auf. Zum Auftakt des Studienbesuchs wurden die sechs Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig von Prof. Dr. Ingo Kraft (Vorsitzender Richter am BVerwG) und Herrn Martin Steinkühler (Richter am BVerwG) empfangen.
Themen des fachlichen Austauschs waren die Rolle, Aufgabe und Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts, die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Fragen der Zulassungsgründe der Berufung und der Revision im Verwaltungsprozess sowie die Bedeutung der mündlichen Verhandlung in der deutschen Praxis standen ebenfalls im Fokus.
Am Folgetag wurde der Fachaustausch über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Räumlichkeiten des Deutschen Richterbundes in Berlin weitergeführt. Dr. Axel Schreier, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, stellte den Aufbau und die Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland vor und thematisierte die Verwerfungskompetenz von Verwaltungsgerichten sowie die konkrete Normenkontrolle aus der Sicht des vorlegenden Verwaltungsgerichts. Im Zuge des Besuchs der Delegation am Verfassungsgericht des Landes Berlin stand die Kompetenzverteilung zwischen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit im Mittelpunkt der Gespräche.
Hintergrund der Studienreise ist die Einführung einer selbstständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien durch das Gesetz Nr. 49/2012 „Über die Organisation und Funktionsweise von Verwaltungsgerichten und Verwaltungsstreitigkeiten“ im Jahr 2012. Im Fokus des zweitägigen Fach- und Erfahrungsaustausches standen daher Fragen, die sich in der albanischen Richterpraxis aus der Etablierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ergeben und sich aus der nötigen Kompetenzabgrenzung u. a. zu der Verfassungsgerichtsbarkeit stellen. Die Studienreise bot somit die Möglichkeit die im deutschen Verwaltungsrecht existierenden Parallelfragen vorzustellen und gemeinsam Lösungsansätze zu identifizieren.
Die Studienreise wurde im Rahmen einer Projektförderung durch das Auswärtige Amt zum Thema „Gerichtsorganisation“ finanziert. Für 2022 sind weitere Fachgespräche in Kooperation mit dem Obersten Gericht geplant.