Aktuelle Fragen des Sachenrechts

Bosnien und Herzegowina

Mehr als hundert Teilnehmende aus der Richterschaft und der Rechtsanwaltschaft sowie Nachwuchskräfte nahmen am 30. und 31. März 2022 an dem Online-Seminar „Aktuelle Fragen des Sachenrechts“ teil. Im Fokus standen verschiedene Fragen des Immobiliensachenrechts.

Die IRZ richtete die Veranstaltung gemeinsam mit dem Zentrum für die Edukation der Richterschaft und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina aus.

Zu den Referierenden zählten

  • Dr. Larisa Velić, Dekanin der Juristischen Fakultät in Zenica
  • Landesanwalt Ismet Velić und
  • Goran Nezirović, Richter am Obersten Gericht der Föderation Bosnien und Herzegowina

Der Praxisbezug dieser Veranstaltung wurde dadurch sichergestellt, dass die Teilnehmenden in der Vorbereitung Fragen aus ihrer eigenen Arbeit einreichen konnten, auf die die Referierenden in ihren Vorträgen eingingen. Darüber hinaus stellten die Teilnehmenden auch während der laufenden Veranstaltungen im Chat Fragen oder kommentierten dort die dargestellten Rechtsansichten.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden eine Reihe von rechtlichen Problemen angesprochen, die die Rechtsprechung in Bosnien und Herzegowina teilweise unterschiedlich löst. Hierzu zählen die unzureichende Dokumentation der Rechtsverhältnissse an Grundstücken in der Vergangenheit, die frühere jugoslawische titularlose Eigentumsform des „gesellschaftlichen Eigentums“ sowie Fragen der Sukzession in früheres Staatseigentum im Rahmen der verschiedenen Ebenen des komplizierten Staatsaufbaus in Bosnien und Herzegowina.

Es zeigte sich, dass die häufigen, miteinander nicht abgestimmten Gesetzesänderungen im Bereich des Sachenrechts viele Konkurrenzprobleme aufwerfen. Deshalb verwundert es nicht, dass die Veranstaltung mit einer intensiven Diskussion, bei der auch ausgiebig Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen der wissenschaftlichen Literatur zitiert wurden, zu Ende ging.

In Anbetracht der Fülle an umstrittenen Rechtsfragen und der wirtschaftlichen Bedeutung der Thematik sind weitere Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich erforderlich, um die Rechtsprechung zu vereinheitlichen und so die Rechtssicherheit zu erhöhen.